Hallo,
ich habe gerade mein 2. Staatsexamen in NRW bestanden. Da ich ungebunden und mobil bin, habe ich mich auch in Niedersachsen auf entsprechende Festanstellungen beworben und tatsächlich eine Zusage bekommen. Nachdem wohl jetzt meine Unterlagen weiter geprüft wurden, teilte man mir mit, dass ich nicht die Laufbahnbefähigung für den höheren Schuldienst in Niedersachsen besitze. Begründung: die Anerkennung meines Diploms als 1. Staatsexamen gilt nur für NRW, somit habe ich kein 1. Staatsexamen und damit eigentlich auch kein 2. Staatsexamen.
Das ist schon harter Tobak. Eigentlich müßte die Logik doch lauten: wer ein 2. Staatsexamen hat, hat zwangsweise auch ein 1. Staatsexamen. Einige Bundesländer wenden diese Auslegung übrigens auch an, wie meine verschiedenen Bewerbungen in anderen Bundesländern gezeigt haben. v.a. aber wurde dies vor der Zulassung zum Bewerbungsverfahren geprüft.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann evtl. einen Rat geben.
Danke