Hallo zusammen,
ich beende am 31.1. mein Referendariat. Ich bin in der glücklichen Lage ab dem 1.2. eine Stelle zu haben. Und da geht das Problem los. Sämtliche Krankenkassen scheinen dies gewittert zu haben und bombardieren mich mit Anrufen. Sie sind sich aber nicht einig, ob ich noch Anspruch auf Beihilfe habe oder nicht. Die machen mich völlig konfus. Aber ich dachte mir, ihr seid kompetenter als die KK-Typen :D... Wer kann mir weiterhelfen.
Gruß Gaia
Übrigens werde ich als Studienrätin z.A. eingestellt.
Bin ich beihilfeberechtigt?
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Hallo!
Ist deine Stelle ne Angestellten- oder ne Beamtenstelle?? wenn ich nicht völlig falsch liege bist du als Angestellte nicht beihilfeberechtigt, als Beamtin bist du es definitiv!
LG, Sunny!
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Das frage ich mich gerade auch. In meinem Vertrag steht "Studienrat/-rätin (Besoldungsgruppe A13) z.A.
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Hallo Gaia!
Also wenn du nach der A Besoldungstabelle bezahlt wirst müsstest du Beamtin sein, da das die Beamtenbesoldung ist! Als Angestellte wäre es ne Bezahlung nach BAT!
Für mich ergibt sich daraus, dass du beihilfeberechtigt bist!
LG Sunny!
P.S.: Wenn ich mich irre klärt mich auf!
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Bei mir heißt das auch "Lehrerin zur Anstellung (Besoldungsgruppe A13)" , auch wenn es eine Stelle als Beamtin zur Probe und dementsprechend mit Beihilfeberechtigung ist.
Dürfte demnach bei dir auch der fall sein.carla
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Gut, vielen Dank für eure Antworten. Das war auch meine ursprüngliche Annahme. Aber die Leute von der KK haben mich vällig wirr gemacht. Tja, man sollte sich nicht so verunsichern lasse.
Nochmal Danke -
Zitat
Gaia schrieb am 13.01.2006 11:21:
Gut, vielen Dank für eure Antworten. Das war auch meine ursprüngliche Annahme. Aber die Leute von der KK haben mich vällig wirr gemacht. Tja, man sollte sich nicht so verunsichern lasse.Handelt es sich um Krankenkassen oder um Krankenversicherungen, die da bei dir anrufen? Eine Krankenversicherung brauchst du auf jeden Fall - beihilfeberechtigt oder nicht.
Nele
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Da fällt mir auch gleich noch eine Frage zu ein: Muss ich meiner PKV eigentlich mitteilen, dass ich weiterhin beihilfeberechtigt? Oder melden die sich?
carla
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Zitat
carla schrieb am 13.01.2006 11:26:
Da fällt mir auch gleich noch eine Frage zu ein: Muss ich meiner PKV eigentlich mitteilen, dass ich weiterhin beihilfeberechtigt? Oder melden die sich?carla
Hallo carla,
die werden dich anschreiben bzw. anrufen, weil sie ja auch wissen, dass dein Ref-Vertrag endet. Dann werden sie dir einen neuen Vertrag anbieten, wenn du ihnen sagst, dass du StR z.A., also beihilfeberechtigt bist. Wenn du deine Verbeamtungsurkunde hast, musst du eine Kopie davon der PKV schicken. Von der PKV wiederum bekommst du einen Schrieb, den du der Beihilfestelle einreichen musst, damit die wissen, wer die restlichen 50% (o.ä.) abdeckt.
Viele Grüße
volare -
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Da war ziemlich viel Durcheinander.
1. Als Studienrätin z.A. kannst du nur Beamtin sein und damit beihilfeberechtigt.
2. Dein Beihilfeprozentsatz richtet sich nach deinen familiären Verhältnissen und ist mindestens 50%.
3. Du suchst dir eine PKV - oder lässt dich finden - und versicherst privat den Rest.
4. Nach meinem Wissensstand darf nicht die eine Seite von der anderen ein Bescheinigung verlangen.
Die Beihilfe zahlt ihren Satz - auch wenn du dich gar nicht weiter versicherst, was dir freisteht.
Die "Private" ist deine Privatsache wie der Name sagt.Gruß, VdW.
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Zitat
VanderWolke schrieb am 14.01.2006 00:10:
4. Nach meinem Wissensstand darf nicht die eine Seite von der anderen ein Bescheinigung verlangen.
Die Beihilfe zahlt ihren Satz - auch wenn du dich gar nicht weiter versicherst, was dir freisteht.
Die "Private" ist deine Privatsache wie der Name sagt.Mag sein, dass sie es vielleicht nicht dürfen, bei mir haben sie es jedoch verlangt.
Gruß
volare -
Ich musste der Beihilfestelle eine Kopie des Versicherungsvertrags schicken.
, silja
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