Absetzen des PC von der Steuer...

  • Hallo! Ich habe vom Finanzamt die Aufforderung bekommen nachzuweisen, ob und wie oft ich meinen PC nutze.
    Da muss ich nun angeben, wie viele Std ich ihn am Tag, in der Woche, im Monat beruflich, zu Ausbildungszwecken und privat nutze. Welche Zahlen sind da wohl angebracht, so dass der PC anerkannt wird? Gibt es sonst noch irgendwas, was ich beachten sollte? Angeben sollte oder auch besser nicht?Bin dankbar für Tipps! Eure Helene

  • Hallo Helene,


    ich möchte auch mein Laptop absetzen. Ist es richtig, dass man dieses über 3 Jahre absetzen muss/kann? Oder auf einmal?


    Gruß
    Supper-Lion

  • Hallo Super-Lion,
    so weit ich weiß geht das nur über drei Jahre. Aber erstmal wird geprüft, ob der PC überhaupt abgesetzt wird und zu welchem Teil. Dafür musst du dann einen Vordruck asufüllen, den dir das Finanzamt zukommen lässt. Und genau daran hab ich jetzt zu knabbern...

  • Helene
    Der Computer wird immer anerkannt. Egal zu wie viel % du ihn beruflich nutzt.
    (Die Regel, dass man einen Computer mind. zu 90% beruflich nutzen muss, damit er steuerlich anerkannt wird, gibt es nicht mehr)


    Hier ein paar "berufbezogene Begründungen":
    berufliche Nutzung:
    - Erstellung von Arbeitsblättern
    - Ausarbeitung von Tests und Stehgreifaufgaben
    - Recherchen im Internet für den Unterricht (Infos, Projekte, Bildmaterial ...)
    - Computer-AG
    - Einarbeitung in Programme, die für die Schüler wichtig sind.
    - Literaturrecherchen
    - Elternbriefe
    - Korrespondenz mit Lehrmittelfirmen und
    Schulbuchverlagen
    - Korrespondenz mit Schulamt etc.
    - email-Korrenspondenzmit Eltern und Schülern

  • Meines Wissens gilt für einen Computer dasselbe wie für eine Videokamera. Das Teil darf überhaupt nicht privat genutzt werden, wenn es anerkannt werden soll. Vielleicht gilt das aber auch nur für Selbstständige.


    Als wir damals unser Büro gründeten (schon länger her), wollten wir die dafür angeschaffte Schreibmaschine absetzen. Das Finanzamt lehnte das ab und meinte, wir würden die auch privat nutzen. Wir waren überrascht und ratlos. Unser Steuerberater schrieb uns den Antwortbrief: "Selbstverständlich wird die Schreibmaschine ausschließlich beruflich genutzt. Private Briefe schreiben wir, wie es sich gehört, handschriftlich." Das war ok. Seitdem setzen wir alle Computer ab.


    Grüße Enja

  • Danke für eure Antworten bisher...
    Ich nutze den PC wirklich kaum privat, schreibe vielleicht mal ne Mail oder nen Brief,aber das wars auch. Kann ich das nun angeben? Zum Beispiel eine halbe Std täglich privat oder nicht? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht wie Enja? Und wenn ich angebe ich nutze ihn gar nicht privat, ist das überhaupt glaubhaft?

  • Ist es wichtig, dass auf der Rechnung der eigene Name steht? Hab nämlich ein Notebook zu Weihnachten geschenkt bekommen und wollte es jetzt gerne noch absetzen...


    Wirklich versichern, dass du nen PC nur beruflich nutzt, kannst du nur, wenn du noch einen zweiten hast, den du dann fürs Private nutzt.. ?(

  • Hey, das ist eine interessante Überlegung. Ich muss auf dem Formular auch ankreuzen, ob ich einen weiteren PC habe. Könnte das nicht aber auch so ausgelegt werden, dass ich mir den neuen dann gar nícht hätte anschaffen müssen??Ich meine, ich hatte ja schon einen..., den ich jetzt allerdings nicht weiter erwähnen wollte, da er nicht genutzt wird.Gebe ich nun einen PC an und sage ich nutze ihn nicht privat oder gebe ich zwei an und sage, dass ich den alten PC privat nutze, den anderen jedoch ausschließlich beruflich?? ?(

  • Ich habe zeitweilig auch zwei PC gleichzeitig abgesetzt, da ich mir nach einem Festplattencrash eben einen neuen zulegen musste. Das gab keine Probleme mit dem Finanzamt. Auch ein Nachweis über den Grad der dienstlichen Nutzung wurde nie verlangt. Der beträgt im Zweifel 100%.

  • Vernünftigerweise nutzt den alten, abgeschriebenen PC privat, den neuen beruflich.


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

  • Leute, informiert euch gründlicher. Hörensagen ist bei Steuer ein schlechter Ratgeber. Enjas Infos sind z.T. veraltetet, die Praxis der Finanzämter verändert sich ständig. Schafft euch ein Nachschlagewerk an, dass euch auf den Punkt genau informiert was geht, was nicht geht und wie es formuliert werden muss.


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Heutzutage nutzt man vernünftigerweise sowieso 2 PC:


    Einen älteren, auf dem man auch seine Privatangelegenheiten erledigt und der am Internet hängt, sowie einen bessseren PC, auf dem die beruflichen Arbeiten abgelegt und bearbeitet werden.


    Der PC mit den wirklich wichtigen Sachen und Vorbereitungen hängt bei mir niemals am Netz... ich brenne auch ständig Sicherungs-CDs - die ebenfalls steuerlich absetzbar sind - auch wenn es jeden Tag 1 ist. So viel sind mir meine Daten und Unterlagen wert.


    Und das anerkennt auch mein Finanzamtsmensch....


    Brauchbare Second-Hand-Kisten fürs Internet gibt's bei Ebay ab 20 € :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • ok, also gebe ich an, dass ich zwei PCs habe. Den alten nutze ich für private Zwecke, den neueren für berufliche. Alles klar. ABER: Ich werde nun auf diesem Bogen auch gefragt,was mein PC alles hat und kann. Soll ich angeben, dass er eine TV-Karte besitzt? Ja oder nein?

  • Ich setze meinen PC ja auch von der Steuer ab, aber die TV- Karte würde ich nicht angeben. Mir würde da einfach eine Begründung fehlen, aber wenn du eine gute hast, dann mach das.


    LG, silja

  • TV-Karte ist eindeutiges Indiz für private Nutzung... ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • So, jetzt habe ich leider noch ein Frage
    Ich gebe nun zwei PCs an. Sollte ich angeben, dass ich mit dem beruflichen, neu angeschafften PC auch BERUFLICH ins Internet gehe? Oder lieber nicht? Hat da jemand Erfahrung mit. Danke!

Werbung