ZitatEnja schrieb am 12.01.2006 06:20:
Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird ja allgemein behauptet, dass sie form-, frist- und zwecklos ist.
Es mag Fälle geben, wo Lehrer und Schulleitung sich in irgendwas verstricken, das sie so nicht vor dem "Schulrat" vertreten würden bzw. dieser so nicht absegnen würde.
Aber auch dann ist es ratsam, dass es nicht wie ein "Rachefeldzug" aussieht.
- Martin