Dienstaufsichtsbeschwerde

  • Zitat

    Enja schrieb am 12.01.2006 06:20:
    Von einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird ja allgemein behauptet, dass sie form-, frist- und zwecklos ist.



    Es mag Fälle geben, wo Lehrer und Schulleitung sich in irgendwas verstricken, das sie so nicht vor dem "Schulrat" vertreten würden bzw. dieser so nicht absegnen würde.
    Aber auch dann ist es ratsam, dass es nicht wie ein "Rachefeldzug" aussieht.


    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

  • Es heißt eben ziemlich allgemein, dass man über solche Wege weiter nichts erreicht, als die Schule dauerhaft zu verärgern. Deshalb gilt das schon eher als Mittel für einen Rachefeldzug - wenn das Kind nicht mehr an der Schule ist.


    Dass das mal irgendwas gebracht hätte, habe ich noch nie gehört. Die meisten Eltern gebrauchen so etwas aber auch nur als Drohung. Hört sich eben griffig an. Das durchzuziehen macht dann schon Mühe.....


    Grüße Enja

  • Ja, nun, wie Du sagtest erfolgt die Beschwerde formlos.
    Ich füge noch hinzu, der Titel "Dienstaufsichtsbeschwerde" oder "Fachaufsichtsbeschwerde" ist eigentlich belanglos.


    Ich kann mich also auch in den Sessel vor der Schulleitung setzen und mit traurigen Augen erklären, dass sie über irgendwas nachdenken und mir das Ergebnis mitteilen sollen. In dem Sinne beschweren sich aktive Elternvertreter eigentlich ständig.


    Und wenn mir das Ergebnis nicht gefällt, dann kann ich es mir auch schriftlich geben lassen, um "den Sachverhalt vom Schulamt abklären zu lassen".


    Wenn es "nur" um Ressourcen geht, etwa für eine Fördermaßnahme oder eine Toilettenrenovierung, dann mag das in Einzelfällen zielführend sein. Oder wenn ich "nur" die Genehmigung zum Wechsel an eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes erwirken möchte.


    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

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    • Offizieller Beitrag

    Um ehrlich zu sein vergesse ich regelmäßig, wer wann gefehlt hat und eventuell ein Arbeitsblatt noch fehlen könnte. Die Schüler fragen mich aber eigentlich immer, ob sie das Arbeitsblatt noch bekommen könnten, weil sie krank waren. Wenn ich es nicht direkt dabei habe, sag ich den Schülern, dass ich es zur nächsten Stunde mitbringen werde. Dann ist das okay und erledigt. Ich weiß nicht wie, beziehungsweise warum man einem Lehrer daraus einen Strick drehen will.


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • "Die Eltern sind der größte Feind des Lehrers"...sagte mir vor ein paar Tagen ein befreundeter Realschullehrer.
    Naja, das ganze ist gestern und heute in Gesprächen mit Schulleiter, Eltern und heute mit der Schulrätin geklärt worden.


    Gruß
    Biene72

  • Möchte noch anmerken, dass ich entsetzt bin, wie teilweise das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde bagetellisiert wird.


    Ich habe zwar so etwas nicht erfahren, kenne aber aus den Bekanntenkreis, wie es abläuft. Das Ganze kann - je nach Schulleiter - hochnotpeinlich sein und den Charakter einer Inquisition tragen. Für Kollegen in der Probezeit bedeutet es massive Sorgen um ihre Bewährung, für verbeamtete Unanehmlichkeiten über mögliches Diszi mit Abordnung, Versetzung, Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Entgeld... (letztere 2 erlebt ein Beamter auf Probe nicht, sondern fliegt) ganz abgesehen von dem Gerede im Kollegium. Ein unangekündigter Unterrichtsbesuch könnte auch erfolgen.


    In der Tat kommen fast nie Diszis mit wilden Maßnahmen heraus (insofern hat Enja Recht), aber den Betroffenen geht es in aller Regel nicht besonders toll, bis die Sache geklärt ist. Es geht ja nicht nur um das was "hinten rauskommt", sondern um das Verfahren, das die Betroffenen erleben selbst.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

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