Hallo,
ich habe gerade mal gegoogelt, bin mir aber nicht sicher, ob ich das, was ich gelesen habe, auch richtig gedeutet habe.
Ist es so, dass man als verbeamtete Lehrerin auch im Mutterschutz und - noch wichtiger - auch, wenn man Erziehungsurlaub/Elternzeit nimmt - weiterhin beihilfeberechtigt ist?
Andernfalls würde es doch auch megateuer, wenn man nicht gerade einen Partner hat, bei dem man familienmitversichter sein kann, oder?
Wäre nett, wenn mir da jemand eine gesicherte Auskunft geben könnte..
LG
Ronja