ZitatAlles anzeigenrobischon schrieb am 27.12.2005 21:58:
ja hermine
stören ist unterbrechung der vom lehrer vorgesehenen abläufe
oder hinweis auf andere bedürfnisse.
das wirst du nicht so sehen, denke ich.
bei dem hier:
darüber solltest du mal mit den kinderrechtlern reden.
ich stell mir vor dass kinder selbstständig sein wollen, nicht geführt.
Bitte nicht! Selbständigkeit und Grenzen schließen sich nicht aus. Jeder Mensch will Grenzen, sonst würden wir ohne Ideologie, Recht und Eigentum leben. Und bitte: Auch du hast in deinem Unterricht Grenzen gesetzt, die meiner Erinnerung dann überschrittenn waren, wenn die Rechte anderer tangiert wurden. Das Wegnehmen von Sachen passiert bei mir in meinen postpubertären Klassen in der Pause, die Diskussion beeinflusst i.d.R. überhaupt nicht den Unterricht, da ich eh immer früher da bin. Es geht schlicht und ergreifend um die Tatsachen, einen anderen Schüler unter Verletzung seiner Eigentums-/Besitzrecht zu ärgern. Wer hier nur zuschaut, sozialisiert Schüler mit einem gestörten Besitzes-/Eigentumsbegriff.
Im Falle von gutenmorgen ist ein weiteres Recht der Schüler tangiert, nämlich dass die Mehrheit nicht durch solche "Spielereien" einiger belastet werden darf.
Und jetzt bitte nicht das Argument, die Schüler seien so "deformiert", weil sie falsch lernen und arbeiten müssten. Gutenmorgen ist mit dem Resultat konfrontiert, was die sechs Jahre zuvor passiert ist.
edit: Ohne Strafen und Verhandlungen verschwandt das Verbot. Heißt das, du hast zwei Jahre Schüler mit fremdem Eigentum den Heimweg antreten lassen oder wie darf man sich das konkret vorstellen?!