Halbe Stelle + Nebentätigkeit

  • Hallo zusammen,


    erstmal wünsche ich euch allen nachträglich nochmal frohe Weihachten.


    Mich würde interessieren ob es bei einer halben Stelle als Lehrer ebenso notwendig ist, seine Nebentätigkeit genehmigen zu lassen wie bei einer Vollstelle.
    AUßerdem würde mich interessieren ob die Höhe des Nebenverdienstes unbegrenzt sein darf?


    Vielen Dank für eure Hilfe.
    LG Sunshine

  • Liebe/r sunshine,


    ohne jetzt unhöflich wirken zu wollen, muss ich doch jetzt mal meinem Befremden Ausdruck verleihen.


    Hier hast du cum grano salis die gleiche Frage gestellt und doch eine ganze Reihe von Antworten bekommen.


    Aus diesen Antworten müsstest du die für dich relevanten Informationen eigentlich rausziehen können.


    LG, ph.

  • Zitat

    Sunshine1978 schrieb am 27.12.2005 22:12:
    Das ist so nicht richtig. Ich beziehe mich bei meiner Frage ausdrücklich auf eine HALBE STELLE und betone sogar noch ob Unterschiede zu eine Vollstelle bestehen.


    warum kann man diese frage nicht in dem alten thread stellen?
    darüberhinaus ist volle vs. halbe stelle im hinblick auf die genehmigungspflicht irrelevant, was du den antworten im alten thread entnehmen kannst.

  • Da muss ich wohl was überlesen haben. Ich kann jedenfalls im alten Threat keine klare Unterscheidung zwischen halber und voller Stelle entdecken. Ich hatte gehofft ev. jemanden DIREKT anzusprechen, die/der sich vielleicht in einer solchen Arbeitssituation befindet, um Tipps auszutauschen - und dafür ist solch ein Forum ja wohl da.

  • Kurz und knapp: Reduziertes Deputat, aber gleiche Bestimmungen., d.h. du darfst deswegen keinen Euro mehr verdienen, keine Stunde mehr arbeiten, keinen ungenehmigten Job antreten...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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