Hallo zusammen,
erstmal wünsche ich euch allen nachträglich nochmal frohe Weihachten.
Mich würde interessieren ob es bei einer halben Stelle als Lehrer ebenso notwendig ist, seine Nebentätigkeit genehmigen zu lassen wie bei einer Vollstelle.
AUßerdem würde mich interessieren ob die Höhe des Nebenverdienstes unbegrenzt sein darf?
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Sunshine