Einstellung NRW - Richtlinien Einstellungsgespräch

  • Hi Ho,
    so schnell kann's gehen, noch nicht mal 2 Jahre ist es her, da ging ich mit weichen Knien in das Einstellungsgespräch an meiner Schule... und schon sitze ich nun auf der anderen Seite; wir haben ausgeschrieben und ich bin Mitglied der Einstellungskommission. Bevor es losgeht, würde ich gern wissen, ob es irgendwo einen Erlass gibt hinsichtlich des Verlaufs der Einstellungsgespräche, welche Kriterien es für die Auswahl gibt, welche nicht legitim sind usw... will mich nicht verplappern , unerlaubte Fragen stellen oder sonstwas. Bei LEO hab ich geguckt, da steht nur oberflächliches Zeugs und vor allem das, was für die Bewerber nötig ist - gibt's sowas auch anders herum?
    Grüße,
    JJ


    P.S.: Mich würde zunächst mal interessieren, vielleicht weiss das einer aus dem Kopf: Muss die Schule jemanden von den eingeladenen BewerberInnen einstellen oder kann man auch alle ablehnen und auf die nächste Runde warten?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Justus,


    meine Schulleiterin hat ein Handbuch, das sie auch schon für die Eingabe in das System INES genutzt hat. Dort stehen wohl alle wichtigen Dinge drin. Trotzdem telefoniert sie fast täglich mit dem Personalrat, um gaaaaaaaanz sicher zu gehen.


    Gruß
    Talida

  • Tach auch,

    Zitat

    Muss die Schule jemanden von den eingeladenen BewerberInnen einstellen


    solang sich jemand qualifiziertes beworben hat, so muss man diesem auch die Stelle anbieten - und wenn er unterschreibt, dann hat man ihn oder sie.
    Qualifiziert kann dabei schon heißen 2. Staatsexamen mit 4.0 bestanden Es kommt dabei immer etwas auf die Ausschreibung und die dort geforderten Qualifikationen an.


    Eine Stelle nicht zu besetzen für die man geeignete Bewerber hat ist nur schwer möglich, da man dies gerichtsverwertbar begründen muss und man in der Regel nur wenig handfestes (sprich Ausschreibungstext) hat, mit dem man dies rechtfertigen kann.


    Eine Stelle kann man nur nicht besetzen, wenn man entweder gar keine Bewerber hat oder die "drei Wunschkandidaten" nach den Bewerbungsgesprächen der Liste die Stelle ablehnen.



    Gruss Pommes

    Kann ich jetzt nach Hause gehen und die Wand anstarren? - Bernd das Brot

  • Hi pommes,
    danke für die genaue Info. Eine Rückfrage: greift diese Regelung erst nach den Bewerbungsgesprächen, oder gilt das auch schon für die Einladungen? Soweit ich weiß, ist es den Schulleitungen überlassen, wen sie einladen - angenommen, wir bekommen nur 1 Bewerbung, die uns nicht gefällt - müssen wir da einladen?
    JJ


    P.S.: Der Ttel des Buches würde mich auch interessieren, Talida!

    • Offizieller Beitrag

    Also: dieses 'Handbuch' besteht aus vielen Einzelblättern, die meine Schulleiterin auf einer Besprechung im Schulamt bekommen hat. Sie meint aber, man könne sie auch über die INES-Seite (http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/INES) aufrufen und ausdrucken. Da komme ich leider nicht rein, das Passwort hält sie unter Verschluss ...


    Talida

  • Zitat

    Justus Jonas schrieb am 29.11.2005 20:04:
    Soweit ich weiß, ist es den Schulleitungen überlassen, wen sie einladen - angenommen, wir bekommen nur 1 Bewerbung, die uns nicht gefällt - müssen wir da einladen?


    Naja, so ganz ist es den Schulleitungen nicht überlassen. Wenn euer "Wunschkandidat" Ordnungsgruppe 20 hat und ihr den unbedingt einladen wollt, müsst ihr auch alle anderen geeigneten Kandidaten mit Ordnungsgruppe 20 oder besser einladen. Im P-Bereich kann das schon ein Problem werden.


    Gruß
    Britta

  • Zitat

    Britta schrieb am 30.11.2005 17:05:


    Naja, so ganz ist es den Schulleitungen nicht überlassen. Wenn euer "Wunschkandidat" Ordnungsgruppe 20 hat und ihr den unbedingt einladen wollt, müsst ihr auch alle anderen geeigneten Kandidaten mit Ordnungsgruppe 20 oder besser einladen. Im P-Bereich kann das schon ein Problem werden.


    Gruß
    Britta


    Ja, das ist schon klar - aber was, wenn man nur einen Bewerber hat mit OG 30?! Muss man dann einladen? bei uns könnte das wohl passieren...


    Talida: Danke für den Tipp; an das Passwort werde ich wohl auch kaum kommen...
    JJ

  • hm, allein die Ordnungsgruppe sagt doch nicht soviel über die Lehrerqualität aus....


    und wenn ihr nur einen Bewerber habt (Mangelfach, nehm ich mal an...?), aber die Stelle besetzen möchtet, warum schaut ihr ihn euch nicht einfach mal an ... andererseits weiß ich nicht, ob ihr dann zu einer Rangfolge und zu einer Einstellung verpflichtet seid...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

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