Eine Frage an die NRWler,
ich habe meine erste Eeihilfeabrechnung erstellt (was ein Papierwust) und sie an die Bezirksregierung geschickt (Arnsberg), nun bekam ich den ganzen Salat wieder mit dem Vermerk, dass die Schulämter für die Beihilfefestsetzung von Lehrern an der GS und Sek.1 zuständig seien. Ich dachte immer, es sei die Bezreg.
Also muss ich den ganzen Wisch nun noch mal ans Schulamt schicken, oder watt?
Schickt ihr eure Anträge immer per Einschreiben (immerhin schickt man ja komplett alle Rechnungen mit).
Gruß NOf.
Beihilfe NRW wo einreichen, Schulamt oder Bezreg.?
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Moin!
Ein Blick auf die entsprechenden Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf verrät, dass Du Dich in der Tat an das entsprechende Schulamt wenden musst, d.h. das ganze muss also nochmal ans Schulamt geschickt werden.
Das gilt in der Tat nur für Grund- und HauptschullehrerInnen.
Alle andern schicken das ans Dezernat 16 bei der Bezirksregierung. Neuerdings muss man ja diese "Leitzahlen" eintragen - je nachdem, an welcher Schule man ist, weil die Poststelle wohl umorganisiert wurde.
Gruß
Bolzbold -
Hallo Bolzbold,
das habe ich ja auch immer so gehört und deswegen so getan, aber wie gesagt, alles kam mit der Begründung zurück. Gruß Nof. -
Zitat
nofretete schrieb am 20.11.2005 01:09:
Hallo Bolzbold,
das habe ich ja auch immer so gehört und deswegen so getan, aber wie gesagt, alles kam mit der Begründung zurück. Gruß Nof.Sorry, vielleicht sollte ich nicht schreiben UND recherchieren. Der von mir editierte vorherige Beitrag ist jetzt der von mir recherchierte.
Gruß
Bolzbold -
Zitat
nofretete schrieb am 20.11.2005 00:59:
Schickt ihr eure Anträge immer per Einschreiben (immerhin schickt man ja komplett alle Rechnungen mit).
Gruß NOf.Hallo nofretete,
ich schicke die Sachen nie per Einschreiben. Sollte wirklich mal was verloren gehen, hat man ja immer noch die Zweitschrift der Rechnung, die man an die PKV schickt und wieder zurückbekommt, oder der Arzt kann einem zur Not eine weitere Zweitschrift ausstellen.
Viele Grüße
volare
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