Hallo!
In NRW gibt es für Lehrer (Lebenszeit) 50%, für Refs 70% !!!
700Euro! Ein Geldsegen!!!
Hallo!
In NRW gibt es für Lehrer (Lebenszeit) 50%, für Refs 70% !!!
700Euro! Ein Geldsegen!!!
Echt? Das wäre ja ein Knüller!
ZitatMYlonith schrieb am 02.11.2005 16:44:
Hallo!
In NRW gibt es für Lehrer (Lebenszeit) 50%, für Refs 70% !!!
700Euro! Ein Geldsegen!!!
Abzüglich Steuern und Sozialabgaben - das hast Du leider dabei vergessen...
Gruß
Bolzbold
Und für Angestellte BAT III?
Weiß das jemand?
Aber wenn man von 50 % ausgegangen ist abzüglich 1/12, dann ist es doch trotzdem eine gute Nachricht, wenn es jetzt 70 % sind.
Woher hast Du denn die Info, MYlonith?
Dudelhuhn
ZitatDudelhuhn schrieb am 02.11.2005 18:04:
Aber wenn man von 50 % ausgegangen ist abzüglich 1/12, dann ist es doch trotzdem eine gute Nachricht, wenn es jetzt 70 % sind.
Woher hast Du denn die Info, MYlonith?
Dudelhuhn
Hallo Dudelhuhn!
Das kannst Du per Google auf den aktuellen Besoldungslisten nachlesen. (Stichwort "Besoldungstabelle West 2004)
Gruß
Bolzbold
nicht, dass ich unter busemann irgendwas erwarten würde ...
aber angestellte lehrer (bat iii) bekommen in nds nicht zufällig doch ein paar euro mehr zu weihnachten ?!? jemand eine ahnung ... ?!
Hallo,
bekommt man das Weihnachtsgeld mit dem Gehalt von Dezember einfach so überwiesen oder muss man einen Antrag stellen (hatte mal sowas gehört)?
ZitatHalbmond schrieb am 02.11.2005 18:34:
Hallo,
bekommt man das Weihnachtsgeld mit dem Gehalt von Dezember einfach so überwiesen oder muss man einen Antrag stellen (hatte mal sowas gehört)?
Nein, man muss keinen Antrag stellen. Das Weihnachtsgeld wird von der LBV errechnet und zum Dezember überwiesen.
gruß
Bolzbolf
http://www.lbv.nrw.de/beamtinnen_beamte/index.htm
Die Sonderzuwendung wurde ab dem Jahr 2003 durch die Sonderzahlung abgelöst. Die Sonderzahlung wird jeweils mit den Bezügen für den Monat Dezember gewährt. Der Anspruch richtet sich nach dem Sonderzahlungsgesetz NRW vom 20.11.2003 (GV. NRW. 2003 S. 696).
Die Sonderzahlung der Jahre 2003, 2004 und 2005 berechnet sich für Beamtinnen/Beamte wie folgt:
Besoldungsgruppe
Bemessungsfaktor
bis A 6
84,29 v. H.
A 7 und A 8, sowie Anwärter
70 v. H.
ab A 9
50 v. H.
aus den jeweils für den Monat Dezember maßgebenden Bezügen.
null
Sofern es nicht noch 4 wochen vor dem 01.12. geändert wird. Wird wohl das letzte Weihnachtsgeld sein. Niedersachsen hat auch keines mehr....
Gibts noch? Echt wahr?
Wo ist der hüpfende Smiley?
Ich habe gar nciht gewagt, darauf zu hoffen...
Wow!
Das wäre der Oberknüller, und auch gaaaaanz dringent nötig, weil ich leider knapp 700 Euro in mein Auto stecken muss, das sonst nicht mehr durch den TÜV kommt.
Würde also ziemlich genau passen!
...dringen"d" natürlich...
ts ts ts
Schon in Wochenendstimmung, und mein Köpfchen gerade etwas abgeschaltet!
Hallo!
Zur Korrektur:
1. Lehramtsanwärter beginnen in der Besoldungsgruppe A12.
2. Der Ermessungsfaktor 70 v. H. bezieht sich bei den Angaben auf Anwärter der Besoldungsstufen A7 und A8. Von Anwärtern mit A12 ist nicht die Rede.
3. Ab Besoldungsstufe A9 gilt der Bemessungsfaktor 50 v. H.
Hier steht noch mehr zum Thema:
http://www.vbe-ne.de/erfolg1403.htm
In jedem Fall ist anzuraten, auch in diesem Jahr Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes einzulegen, denn das Urteil muss vom Bundesverfassungsgericht noch bestätigt werden.
Beatrice wünscht allen Kollegen ein gesegnetes Fest!
Kann nicht einfach mal einer der älteren Referendare aus NRW sagen, wieviel Weihnachtsgeld es letztes Jahr gab?
Das wäre doch mal ein Anhaltspunkt...
Habt ihr's gut, in BaWü gibt 's null und nix
Weiß jemand, was es in SH an Weihnachtsgeld für Refs gibt?
Gruß, Britta
ZitatJenny Green schrieb am 14.11.2005 21:16:
Habt ihr's gut, in BaWü gibt 's null und nix
Naja, doppelt abkassieren wäre ja auch wohl zu schön. Du bekommst das "Weihnachtsgeld"/12 ja mit deinem Monatslohn überwiesen!
ZitatTimm schrieb am 14.11.2005 21:27:
Naja, doppelt abkassieren wäre ja auch wohl zu schön. Du bekommst das "Weihnachtsgeld"/12 ja mit deinem Monatslohn überwiesen!
Verstehe ich das richtig, dass bei euch das Weihnachtsgeld über das ganze Jahr "gestreckt" wird? Wenn ja - welchen Sinn hat das?
Grüße,
JJ
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