Hallo,
mit Schulart ist im Folgenden gemeint, ob eine Grundschule Gemeinschaftsschule, Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule ist.
Zitat aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) 2005, § 27:
ZitatAlles anzeigen(3) Bestehende Grundschulen sind in eine andere Schulart
umzuwandeln, wenn die Eltern eines Fünftels der
Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und
wenn sich anschließend die Eltern von zwei Dritteln der
Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren
dafür entscheiden.
(4) Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Das Abstimmungsverfahren ist geheim. Die Einzelheiten des
Verfahrens regelt das Ministerium durch Rechtsverordnung.
Hat jemand so etwas schon einmal mitgemacht? Kennt jemand das Verfahren?
Gruß,
Peter