Attestpflicht Lehrer, Schüler, Eltern (als Arbeitnehmer)

  • hallo,
    Zitat Aachener Zeitung aus einem Artikel zum Thema "Elternvorschläge gegen Unterrichtsausfall":
    "Einzelne Eltern verlangen, dass auch Lehrer vom ersten Tag der Krankheit an ärztliche Bescheinigungen vorlegen müssen."


    Zusätzlich zum Vorschlag an sich nervt mich hier das Wörtchen "auch". Müssen in NRW Schüler für nur einen Tag Kranksein ein Attest vorlegen? Oder ist das in anderen Berufen so, die diese Eltern ausüben könnten??? ?(8o
    Hier in Niedersachsen müssen Lehrer wie Schüler ab dem dritten Fehltag ein Attest vorlegen, es wäre auch hirnrissig, mit einem Migräneanfall oder ähnlichem auch noch zum Arzt rennen zu müssen. Selbst bei Klausuren und Klassenarbeiten darf bei einem Fehltag kein Attest eingefordert werden....


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • 1. Angestellte haben in der Bundesrepublik "3 Karenztage":

    Zitat


    (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.


    §5 EntgFG
    Den Lehrern ein ähnliches Recht zu nehmen, heißt schlichtweg sein abgrundtiefes Misstrauen zum Ausdruck zu bringen.


    2. Beamte haben eine Woche "Karenz" in B-W. Wie im EntgFG kann der SL aber früher eine ärztliche Bescheinigung einfordern.


    3. Schüler müssen keine ärztliche Bescheinigung in BW vorlegen, sich aber von den Eltern bzw. ab 18 selbst schriftlich entschuldigen (lassen). Der SL kann aber im Zweifelsfall "Attestzwang" anordnen.


    4. Bei Abschlussprüfungen ist das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung der Regelfall.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Zitat

    the-unknown-teacher-man schrieb am 27.10.2005 19:56:
    hallo,
    Zitat Aachener Zeitung aus einem Artikel zum Thema "Elternvorschläge gegen Unterrichtsausfall":
    "Einzelne Eltern verlangen, dass auch Lehrer vom ersten Tag der Krankheit an ärztliche Bescheinigungen vorlegen müssen."


    Zusätzlich zum Vorschlag an sich nervt mich hier das Wörtchen "auch". Müssen in NRW Schüler für nur einen Tag Kranksein ein Attest vorlegen? Oder ist das in anderen Berufen so, die diese Eltern ausüben könnten??? ?(8o


    Eltern können gar nix verlangen - und das ist auch richtig so. Ich kann von meinem Automechaniker ja auch kein Attest verlangen, wenn er krank ist. Auskunftspflichtig bin ich natürlich nur meinem Dienstherren gegenüber - und das ist das Land NRW.


    Als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben wir in NRW, wie wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern, nach §13(2) der Allgemeinen Dienstordnung nach drei Kalendertagen Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen.


    Nele

  • Zitat

    Selbst bei Klausuren und Klassenarbeiten darf bei einem Fehltag kein Attest eingefordert werden....


    Echt? Wir mussten immer ein Attest bringen, wenn wir eine Klausur verpasst haben...
    Sonst ist das aber auch hirnrissig... Ich hätte nie ein Attest für einen Tag gekriegt, wenn da nicht eine Klausur gelegen hätte... Bei drei Tagen sehe ich das aber durchaus ein...
    Wie läuft das denn bei euch? Muss das Attest schon am dritten Tag bei der Schule vorliegen oder reicht es, wenn man es nachreicht, wenn man wieder gesund ist?


    Gruß aus dem Studiumsstress,
    Maren

  • Zitat

    the-unknown-teacher-man schrieb am 27.10.2005 19:56:
    Selbst bei Klausuren und Klassenarbeiten darf bei einem Fehltag kein Attest eingefordert werden....


    An unserer Schule ist das Attest Pflicht, sonst darf der Schüler die versäumte Arbeit nicht nachschreiben und bekommt eine 6 wegen nicht erbrachter Leistung. Sonst gucken die Schätzchen nämlich erst mal, was so ungefähr drankommt und schreiben dann nach.
    Allerdings ist es zum Teil auch nicht schwer, ein Attest zu bekommen, aber zumindest aufraffen und zum Arzt gehen müssen die Schüler zunächst. Viele schreckt dann schon die Praxisgebühr von 10 € ab, die sie dann bezahlen müssen, das ist vielen das Schwänzen dann doch nicht wert. ;)


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

  • Zitat

    the-unknown-teacher-man schrieb am 27.10.2005 19:56:


    Zitat Aachener Zeitung aus einem Artikel zum Thema "Elternvorschläge gegen Unterrichtsausfall":
    "Einzelne Eltern verlangen, dass auch Lehrer vom ersten Tag der Krankheit an ärztliche Bescheinigungen vorlegen müssen."


    Welche Vorschläge zur Vermeidung von Unterrichtsausfall haben denn die Eltern sonst noch so gemacht?
    Würde mich mal interessieren ...


    Gruß


    Animagus

  • An unserer NRW-Schule war das so: Attest immer bei Fehlen. Auch für einen Tag. Muss von allen Lehrern binnen drei Tagen abgezeichnet werden. Diese Dreitagesfrist gilt pro Attest. Wenn man also erst für drei Tage krank geschrieben wird und dann noch einmal, läuft die Frist für das erste Attest schon.


    Das regelten normal die Eltern, die in der Schule mit dem Attest zum Abzeichnen von Lehrer zu Lehrer liefen.


    Bei uns kam es zum Gau als das Schätzchen die letzten Tage vor den Ferien fehlte. Es ließ sich keine Auskunft bekommen, ab wann dann die Dreitagesfrist gilt. Ich habe schließlich die Sekretärin überredet, jedem Lehrer eine Kopie ins Fach zu legen. Etliche erklärten hinterher, sie hätten während der drei Tage nicht in ihr Fach geguckt und deshalb gelte die Entschuldigung nicht.


    Für uns war das nicht ganz so einfach, weil das Schätzchen dort im Internat war. Den Internatsschülern wurde zusätzlich vorgeschrieben, zu welchem Arzt sie gehen mussten. Trotzdem zweifelten die Lehrer den Wahrheitsgehalt der Atteste dann an. Es war schon heftig.


    An unserer jetzigen Schule braucht man nur bei Fehlen im Anschluss an Ferien ein Attest.


    Grüße Enja

  • Ich glaube nicht, dass man Lehrerfehlzeiten mittels Attestpflicht senken kann. Natürlich kocht da immer mal die Volksseele hoch. Ich erinnere mich noch an unseren damaligen Schulleiter, der krank am hiesigen Marathon teilnahm. Das ärgert die Leute halt.


    Grüße Enja

  • Zitat

    volare schrieb am 27.10.2005 20:57:


    An unserer Schule ist das Attest Pflicht, sonst darf der Schüler die versäumte Arbeit nicht nachschreiben und bekommt eine 6 wegen nicht erbrachter Leistung. Sonst gucken die Schätzchen nämlich erst mal, was so ungefähr drankommt und schreiben dann nach.


    Das find ich mal den Hammer. Muss also die Mutter eines 5.-Klässlers wegen jeder Erkältung den Arzt aufsuchen, nur dass die Arbeit nachgeschrieben werden kann?!


    In B-W gibt es eine Schulbesuchsverordnung. Hier die Zusammenfassung für meine Berufskollegiaten:

    Zitat


    Kann der Schüler aus wichtigen Gründen (Krankheit) am Unterricht nicht teilnehmen, so hat er dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Spätestens am zweiten Tag der Verhinderung muss der Schüler die Schule informieren (Telefon, schriftlich, email, Fax); eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens nach 5 Tagen des ersten Fehltages beim Klassenlehrer oder auf dem Sekretariat (auf Eingangsstempel bestehen) abzugeben. Bitte auf keinen Fall Entschuldigungen ins Klassenbuch legen oder bei Kollegen abgeben!


    Ich weise deswegen darauf hin, da manche Schulen/Kollegen meinen, das Entschuldigungs- (und Beurlaubungs)verfahren nach ihrem Gusto zu verändern.
    In B-W ist eine generelle "Attestpflicht" nicht möglich und kann nur im Einzelfall mit entsprechender Begründung vom Schulleiter angeordnet werden.

    Zitat


    Erweckt ein Schüler den Eindruck
    > sein Entschuldigungsrecht ungerechtfertigt zu nutzen,
    > gesundheitlich den Anforderungen eines regelmäßigen Schulbesuchs nicht gewachsenen zu sein,
    so wird der Klassenlehrer beim Schulleiter Attestpflicht (=ärztliches Zeugnis) beantragen. Können damit die Zweifel nicht ausgeräumt werden, muss der Klassenlehrer den Schulleiter bitten, die Fähigkeit zum Schulbesuch beim Amtsarzt überprüfen zu lassen.


    Und das ist auch gut so!

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  • Na, hab's gefunden. Bitteschön:

    Quelle

  • Wer von euch Grundschullehrern nimmt eigentlich "außerhalb der Unterrichtszeit" an sogenannten Brauchtumsveranstaltungen teil? Wie etwa Martinsumzüge, Karneval... Hmmmm. - Warum macht man das eigentlich? Ist doch vermeidbarer Freizeitausfall, oder?

  • Zitat

    pepe schrieb am 27.10.2005 21:53:
    Na, hab's gefunden. Bitteschön:


    4%?! Wahnsinn. Dafür, dass der Krankenstand der gesetzlich Versicherten schon bei 3,6% ( Link )liegt, sind 4% Unterrichtsausfall nachgerade lächerlich!!!

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Zitat

    Timm schrieb am 27.10.2005 21:52:


    Das find ich mal den Hammer. Muss also die Mutter eines 5.-Klässlers wegen jeder Erkältung den Arzt aufsuchen, nur dass die Arbeit nachgeschrieben werden kann?!


    Hallo Timm,


    ich bin an einem Berufskolleg, die jüngsten Schüler sind 16 Jahre alt. Es geht mehr darum, sie zur Verantwortung zu erziehen und vom Schwänzen abzuhalten. Genau das sind wohl Erfahrungswerte. Man will einfach vermeiden, dass sie ständig zwischendurch einen oder zwei Tage fehlen, das werden sie sich im Beruf später auch nicht auf Dauer leisten können.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

  • Zitat

    volare schrieb am 28.10.2005 06:02:
    Hallo Timm,


    ich bin an einem Berufskolleg, die jüngsten Schüler sind 16 Jahre alt. Es geht mehr darum, sie zur Verantwortung zu erziehen und vom Schwänzen abzuhalten. Genau das sind wohl Erfahrungswerte. Man will einfach vermeiden, dass sie ständig zwischendurch einen oder zwei Tage fehlen, das werden sie sich im Beruf später auch nicht auf Dauer leisten können.


    Viele Grüße
    volare


    Also erstmal habe ich deinem Profil entnommen, dass du in Sek I und II unterrichtest, deshalb mein Beispiel mit dem 5.-Klässler.
    Da ich selbst an einer Berufsschule (dem entspricht doch das Berufskolleg bei euch?)bin, unterrichte ich Voll-und Teilzeitschüler:


    1. Teilzeitschüler (Azubis) unterliegen der normalen Entschuldigungspflicht - wie ich sie oben nach der Schulbesuchsverordnung zusammengefasst habe - und müssen sich unabhängig davon beim Betrieb nach den normalen Regeln für Arbeitnehmer krank melden (auch für die Schultage, sie werden dafür ja bezahlt).


    2. Vollzeitschüler unterliegen nur der von mir geschilderten Entschuldigungspflicht. Meine Schüler des Berufskollegs (d.h. bei uns, sie machen die FH-Reife und den "Technischen Kommunikatiosassistenten") sind überwiegend über 18, dürfen sich also selbst entschuldigen. Zudem habe ich ihnen angekündigt - wie oben beschrieben - bei Auffälligkeiten "Attestzwang" durch den SL anordnen zu lassen. Als groben Rahmen für eine Auffälligkeit- bei Prüfung im Einzelfall - nannte ich mehr als 3maliges Fehlen (erstmal unabhängig der Fehltage pro Fehlen, so nicht zu hoch) im Halbjahr.
    Ich denke schon, dass Schüler nicht nur durch steten Zwang zu erziehen sind, sondern dass sie auch lernen müssen, mit Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Das lernen sie m.E. mit einem so rigiden System wie bei euch nicht richtig.

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    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Hallo,


    es gibt ein Urteil aus NRW dazu. Die Entschuldigung minderjähriger Schüler ist eine Bringschuld der Eltern. Aus ihrem Fehlen darf den Kindern kein Nachteil entstehen.


    Ich hatte mal das Problem mit einer Klassenlehrerin meines chronisch kranken Sohnes, dass sie fand, er fehle zu viel und sie wolle nun jedesmal ein Attest haben. Ich habe das dem behandelnden Arzt vorgetragen. Das Kind war damals 12 Jahre alt. Seinen Kommentar möchte ich hier nicht wiedergeben. Er weigerte sich jedenfalls. Die Klassenlehrerin forderte uns auf, den Arzt zu wechseln. Daraufhin rief ich bei der Schulaufsicht an, wo man mir sagte, sie könne nur ein Attest verlangen, wenn sie den begründeten Verdacht habe, dass die von mir geschriebenen Entschuldigungen nicht der Wahrheit entsprächen. Das könne sie tun, aber dann dürfe sie das Kind nicht mehr unterrichten, da das Vertrauensverhältnis mit seinen Eltern gestört sei. Ich habe das in der Form an den Schulleiter weitergegeben und an dieser Schule nie wieder das Wort "Attest" gehört.


    4% Unterrichtsausfall hört sich nach Holzapfelarithmetik an. Soviel Unterricht fällt doch schon mal von vornherein aus, ohne dass ein Lehrer krank werden muss. Der Krankenstand liegt bei etwa 10 %. Schätzen wir. Wir führen ab und zu mal Buch drüber. Die offiziellen Zahlen sind streng geheim und nicht zu erfahren. Laut Auskunft unseres Kultusministeriums gibt es keine. Ich weiß allerdings, dass mein Vater sie monatlich ans Schulamt melden musste.


    Grüße Enja

  • Zitat

    Enja schrieb am 28.10.2005 08:53:
    4% Unterrichtsausfall hört sich nach Holzapfelarithmetik an. Soviel Unterricht fällt doch schon mal von vornherein aus, ohne dass ein Lehrer krank werden muss. Der Krankenstand liegt bei etwa 10 %. Schätzen wir. Wir führen ab und zu mal Buch drüber. Die offiziellen Zahlen sind streng geheim und nicht zu erfahren. Laut Auskunft unseres Kultusministeriums gibt es keine. Ich weiß allerdings, dass mein Vater sie monatlich ans Schulamt melden musste.


    Grüße Enja


    Zitat


    Für eine hinreichend aussagekräftige Stichprobe wurden über 1.300 Klassen- und Kurstage-bücher von 18 Gymnasien - dies entspricht etwa 5 % der Gymnasien in Baden-Württemberg - ausgewertet. Insgesamt wurden mehr als 64.000 stundenplanmäßig vorgesehene Unterrichtsstunden festgestellt, für die keine Unterrichtserteilung dokumentiert war. In den dargestellten Fällen wird Unterricht vor allem deshalb nicht erteilt, weil die Schüler aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Schule anwesend sind. So müssen z. B. Lehrkräfte in der Klassenstufe 13 nicht das gesamte Schuljahr unterrichten, da der Unterricht für die Abiturienten bereits nach den Pfingstferien endet. Landesweit hochgerechnet ergibt sich für die Gymnasien ein Volumen von rd. 1,46 Mio. Unterrichtsstunden. Das entspricht einem Durchschnitt von 13,2 % des Unterrichts-Solls. Lässt man die wegen Krankheit und Fortbildung nicht gehaltenen Stunden außer Betracht, ergibt sich ein Anteil von 10,6 %.


    Quelle:Rechnungshof B-W
    Der Unterrichtsausfall durch Krankheit und Fortbildungen macht also tatsächlich nur 2,6% aus!
    Von den restlichen rund 10% Unterrichtsausfall ist etwas weniger als die Hälfte durch andere dienstliche Verpflichtungen wie außerunterrichtliche Veranstaltungen, Prüfungsteilnahme usw. bedingt. Der restliche Teil ist der Tatsache gestundet, dass die Abiturienten ab etwa Mitte Juni nicht mehr unterrichtet werden. Die Konsequenz des Rechnungshofes, diese "Fehlzeiten" die Lehrer nacharbeiten zu lassen, halte ich allerdings für völlig verfehlt. Dann müsste man den Unterricht in der gymnasialen (und beruflichen) Oberstufe anders,nämlich höher gewichten. Der erhebliche Korrektur- und Vorbereitungsaufwand ist bestimmt mit diesem Unterrichtsausfall keineswegs annährend gedeckt.


    (Aber in der Tat sind 4% in NRW verwunderlich!).

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • schön, dass es zu so einer lebhaften Diskussion gekommen ist...


    also kann man sagen, dass es in NRW definitiv keine allgemeine Attestpflicht für Schüler ab dem ersten Tag gibt und dass sie auch im außerschulischen Berufsleben so nicht exisitiert???


    stehe nämlich kurz davor, einen gepfefferten Leserbrief zu verfassen...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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  • Zitat

    the-unknown-teacher-man schrieb am 28.10.2005 14:16:
    schön, dass es zu so einer lebhaften Diskussion gekommen ist...


    also kann man sagen, dass es in NRW definitiv keine allgemeine Attestpflicht für Schüler ab dem ersten Tag gibt


    Gibt es nicht. Allgemeine Schulordnung §9:


    (1) Ist eine Schülerin oder Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag.
    (2) Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
    (3) Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule vom Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung der Schülerin oder des Schülers. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.


    Zitat

    und dass sie auch im außerschulischen Berufsleben so nicht exisitiert???


    Das wäre mir völlig neu - was für ein Verwaltungsaufwand und was für Kosten für das Gesundheitssystem!


    Zitat

    stehe nämlich kurz davor, einen gepfefferten Leserbrief zu verfassen...


    Nanu, weswegen denn das?


    Nele

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