Hallo!
In einem Anfall von Ordnungswut bin ich heute abend mal meinem Arbeitszimmer zu Leibe gerückt und habe einen ganzen Haufen loser Blätte-Stapel sortiert und ausgemustert. Dabei bin ich natürlich auch auf Ordner gestoßen, die ebenfalls mal einer richtigen Grundreinigung bedürfen. So habe ich z.B. Ordner für meine alten Klassen, in denen ich alles gesammelt hatte, was eben damals wichtig war (Aktennotizen, Elterngesprächsmitschriften, Listen usw.). Unter anderem habe ich da auch immer meine ganzen Notenlisten abgeheftet und mittlerweile ist da ein ganz schöner Papierwust zustande gekommen.
Jetzt frage ich mich, ob ich diese Notenlisten überhaupt einfach so wegwerfen kann oder ob es da eine Aufbewahrungsfrist gibt. Kann ja sein, dass irgendeinem Schüler nach 5 Jahren noch einfällt, seine Deutschnote anzufechten, weil er merkt, dass er immer noch keinen Ausbildungsplatz hat oder sowas in der Art.
Dann müsste ich ja erklären können, wie es damals zu der Note kam und dafür bräuchte ich logischerweise die Liste.
Gibt's da irgendeinen Gesetztestext, in dem das geregelt ist? Wie handhabt ihr das? Hebt ihr das Zeug jahrelang auf oder fliegt das bei euch sofort, nachdem ihr die Klasse abgegeben habt, in den Müll?
Grüße,
Mia