Hallo allerseits,
wenn ein Schüler eine attestierte Behinderung nachweist, welche Nachteilsausgleiche erhält er dafür?
Konkret: Ein Schüler, der aufgrund einer dauerhaften Behinderung langsamer schreibt, wie viel länger darf/muss ich ihn einen 2-stündigen Aufsatz schreiben lassen. Ab welchem Behinderungsgrad. Gibt es da eine bundesweite Regelung für Menschen mit Handicap oder eine landesweite, da eben Schüler betroffen sind. Bei mir beträfe der Fall Baden-Württemberg.
Danke für mögliche Antworten.