Hallo an alle,
ich hätte da mal eine Frage zur Fahrtkostenerstattung. Im Moment bin ich noch im Ref. und muss daher ziemlich viel mit dem Auto hin und her fahren (Schule, Seminar, Hospitationen). Unser Seminar bezahlt uns keine Fahrtkosten. Deshalb frage ich mich, wie dass mit der sogenannten Pendlerpauschale läuft. Bekommt man mit der Steuererklärung, obwohl man kaum Steuern zahlt, pro gefahrenen Kilometer einen gewissen Betrag erstattet oder bekommt man nur Benzingeld erstattet, wenn man eine volle Stelle hat und schon richtig verdient, d.h auch mehr Steuern zahlt?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Fahrtkostenerstattung
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Hallo Halbmond!
Jeder der Steuern zahlt hat im Prinzip Anspruch auf die sog. Pendlerpauschale. Habe u.a. dadurch im Ref. meine komplette Lohnsteuer zurückbekommen. In der Steuererklärung musst du dazu die Kilometer von deinem Wohnort bis zur Schule angeben.
Bei mir war es so, dass für Fahrten von der Schule zum Seminar, sowie für Fahrten vom Seminar nach Hause (abzüglich der Kilometer Wohnort-Schule) vom Seminar (bzw. vom Land Niedersachsen) Fahrtkosten erstattet wurden.
Hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen -
Hallo Hanni,
danke für deine Antwort.
Du musstest im Ref. Lohnsteuer bezahlen? Bei mir wird gar nichts abgezogen (außer KV), allerdings bin ich auch Steuerklasse 3 (bin verheiratet :)) Von daher muss ich glaube ich davon ausgehen, dass ich auch kein Benzingeld erstattet bekommen, oder?
LG,
Halbmond -
Zitat
Halbmond schrieb am 27.09.2005 14:24:
Hallo Hanni,
danke für deine Antwort.
Du musstest im Ref. Lohnsteuer bezahlen? Bei mir wird gar nichts abgezogen (außer KV), allerdings bin ich auch Steuerklasse 3 (bin verheiratet :)) Von daher muss ich glaube ich davon ausgehen, dass ich auch kein Benzingeld erstattet bekommen, oder?
LG,
HalbmondWer keine Steuern zahlt, kann auch nichts vom Finanzamt zurück kriegen - das ist richtig.
Gruß
Bolzbold -
Benzingeld bekommst Du in dem Sinne nicht erstattet, sondern die Pendlerpauschale pro gefahrenem Kilometer angerechnet. Dazu mußt Du die Entfernung zwischen Deinem Wohnort und Deinem Arbeitsplatz angeben, und wie viele Tag im Jahr Du die Strecke fährst (bei einer halben Stelle könnte es ja sein, daß man drei Tage in der Woche 8 Stunden oder aber 5 Tage 4 Stunden lang arbeitet).
Wenn Du verheiratet bist, werdet Ihr gemeinsam veranlagt, Du hast ja bereits geschrieben, daß Du Steuerklasse 3 bist. Dann solltest Du die gefahrenen Kilometer auf jeden Fall angeben, denn das wird dann auf die von Euch beiden gezahlten Steuern angerechnet. Am besten besorgst Du Dir das Programm von WiSO. Da wird man Schritt für Schritt durch die Lohnsteuerabrechnung geführt.
Allerdings bedeutet die Anrechnung nur, daß Du von dem Teil Deines Einkommens, der für die Fahrten draufgeht, keine Steuern bezahlen mußt. Man erhält also nicht den Betrag zurück, den man für die Fahrten aufwenden mußte (Kosten für Bahntickets oder Benzin), sondern die Steuern, die von dem Betrag abgegangen sind.
Ich hoffe, das war nicht zu verwirrend und kann Dir weiterhelfen. -
Insgesamt kann man wohl sagen, dass man nicht mehr Geld zurück bekommen kann als man an Steuern gezahlt hat ... und das ist im Referendariat ja nicht so viel. Aber Kleinvieh macht auch Mist!
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Vielen Dank für eure Antworten. Jetzt bin ich auf jedenfall etwas schlauer
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