es gab zwar schon eun ähnliches thema, aber dort konnte ich keine klaren antworten finden. deshalb:
ich fange zum wintersemester ein lehramtstudium fürs gymnasium in bayern an, habe zwei tattoos (ein kleines am a. und ein relativ großes von der schulter über die innenseite des oberarms bis zum ellenbogen) und will wissen ob diese einen hinderungsgrund für eine spätere verbeamtung darstellen können.
ps.:eigentlich wollte ich mich im frühling am unterarm stechen lassen. ich hoffe bis dahin genaueres zu wissen