Begriffsdefinition gesucht

  • Hallo ihr Lieben,
    ich suche eine genaue Definition (möglichst mit Quelle) zu den Begriffen: Lehrerdienstversammlung und Lehrerkonferenz. Bei uns streiten sich immer wieder Kolleginnen, ob es sich bei unseren Treffen nun um das eine oder andere handelt. Bei Dienstversammlungen müssen lt. Kollegin keine Protokolle geschrieben und es darf auch angeblich nicht abgestimmt werden.
    Das geht einem echt auf die Nerven. Eigentlich einfaches Thema, aber den KollegInnen schwer schriftlich zu belegen.
    Schnelle Hilfe wäre echt klasse!!!
    Janilein ?(

  • Bei uns gibt es eine Konferenzordnung. Die Konferenz hat eine Ladefrist, muss eine Tagesordnung haben. Es wird Protokoll geführt und die Eltern- und Schülervertreter müssen eingeladen werden.


    Wie das mit der Dienstversammlung genau aussieht, weiß ich nicht. Jedenfalls findet sie ohne Eltern- und Schülervertreter statt.


    Grüße Enja

    • Offizieller Beitrag

    Tadaa:


    http://www.schooloffice-sh.de/



    edit: grmpf, jetzt finde ich es gerade nicht. *such*

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

    Einmal editiert, zuletzt von jotto-mit-schaf ()

  • Diese Frage beschäftigt mich auch gerade: Was ist der Unterschied zwischen Dienstversammlung und Konferenz bzw wie sind die Merkmale... Weiß da inzwischen jemanden einen Link?

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das Eine vom Anderen zu unterscheiden.

  • Für Konferenzen gilt die Konferenzordnung, für Dienstbesprechungen nicht. Der Grund liegt darin, dass - anders als eine Konferenz - die Dienstbesprechung kein Gremium der Schule ist, sondern ein Instrument der Schulleitung im Rahmen der Schulverwaltung.


    In einer Dienstbesprechung, zu der die Schulleitung kraft Weisungsrecht verpflichtend einladen darf, kann diese oder eine von ihr beauftragte Person das Kollegium über dienstliche Sachverhalte informieren, Dienstanweisungen geben, diese erläutern u. ä. Hierzu kann es zwar Nachfragen, jedoch keine Diskussionen oder Beschlüsse geben. Von daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein Protokoll zu schreiben. Vielmehr sollte die Schulleitung die beabsichtigten dienstlichen Informationen und Anweisungen schon vor der Dienstbesprechung in schriftlicher Form vorbereiten. Sollten darüber hinaus schriftliche Notizen gewünscht sein, sind diese von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Schulverwaltung zu machen.

  • Ah, danke... so in etwa hätte ich es vermutet. Ich finde nur leider keinen passenden gültigen Paragraphen; Ich forsche weiter und bin dankbar für weitere Hinweise!

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das Eine vom Anderen zu unterscheiden.

  • Einen Paragraphen dazu wirst du nicht finden, denn das ist gesetzlich nicht geregelt. Das steht im Schulmanagement-Handbuch (früher: Schulleiter-Handbuch). Es ist ein Instrument der Personalführung. Sofern nicht das Gesetz für die Behandlung eines Themas die Konferenz vorschreibt, bleibt es dem Schulleiter überlassen, ob er Dienstliches durch Anschlag am schwarzen Brett oder in einer Dienstbesprechung bekannt gibt.


    Frag einfach bei der Schulleitung nach dem Handbuch. Die freut sich über Kollegen, die sich auch in den Ferien fortbilden möchten :D .

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