Nicht krankenversichern oder 2 Monate draufzahlen - was würdet ihr machen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo liebes Forum, ich brauche eure Meinung.


    Zur Zeit befinde ich mich in einem befristeten Angestelltenverhältnis und bin gesetzlich krankenversichert. Der Vertrag endet am 22.7., ab 1.8. gehe ich ins Referendariat (Beamte auf Widerruf). Jetzt habe ich ein Problem für die Zeit vom 23.7. bis 31.7. :
    Entweder ich versichere mich freiwillig gesetzlich oder gar nicht. Wenn man das so liest, wäre eigentlich die Antwort klar: ersteres.


    Das Problem hierbei ist nur, dass ich dadurch, dass es eine freiwillige Versicherung ist, wieder eine 2monatige Kündigungsfrist habe, d.h. erst zum 1.10. in die PKV wechseln könnte. Ab 1.8. kann ich nur in die PKV, wenn ich in dem angegebenem Zeitraum auf Versicherung verzichte.


    Nun könnte ich mich ja diese Tage zu Hause auf die Couch setzen und abwarten - geht aber nicht ganz. Am 29.7. habe ich Vereidigung und muss zum Seminar, das ich eigentlich nur mit dem Auto erreichen kann und das ca. 80km entfernt liegt, klar, dass ich dann übervorsichtig fahre, aber es sind viele Idioten auf der Straße unterwegs...
    (Bahn bedeutet 2mal umsteigen und dauert mehr als doppelt so lang und außerdem könnte da ja auch was passieren)


    Familienversicherung scheidet aus - ledig und über 25. Ebenso Versicherung über das Arbeitsamt - kann mich nur als arbeitssuchend melden, da der Beschäftigungszeitraum nicht lang genug war.


    Was würdet ihr machen? Kalkulierbares Risiko eingehen oder lieber erst ab 1.10. privat versichern und dadurch ca. 150EUR drauflegen :( ?


    Gruß leppy

  • Nachdem ich durch einen blöden Unfall bei mir Zuhause mittlerweile Kosten habe auflaufen lassen im Wert von mindestens 7000 Euro kann ich dir nur raten: investier die 150 Euro! Im Fall eines Falles ist das NICHTS!

  • Hast du mal mit deiner zukünftigen Privaten gesprochen? Können die dich nicht die Tage schon versichern? Falls du dich nämlich gar nicht versicherst, wechselst du nicht nahtlos von gesetzliche in private KV. Und dann fallen in vielen Verträgen Wartezeiten an, die bei nahtlosem Wechsel wegfallen.


    Ruf doch deine zukünftige PKV an und bitte um VS ab 23.7.


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    • Offizieller Beitrag

    Die Debeka macht das keinesfalls, erst ab Tag der Ernennung, da hab ich schon nachgefragt. Habe mich zwar für die DBV entschieden, aber kann mir kaum vorstellen, dass die es machen... Wegen den Wartezeiten muss ich auch mal nachfragen, daran hab ich noch gar nicht gedacht, danke für den Tipp.


    Gruß leppy


    Edit: Habe grad nachgefragt: Keine Wartezeiten bei Neuabschluss aber leider keine gesetzliche Möglichkeit der Aufnahme der Versicherung vor Beihilfeanspruch.

  • Hallo leppy :)


    Kann man da nicht irgendwie was über die Pflichtversicherung tricksen? Ich hab den ganzen Kram mit der PKV nicht mehr so im Kopf.. aber wenn du dich die zwei Wochen bis zum Ref freiwillig versicherst, fällst du dann doch ab Refbeginn unter die Pflichtversicherung. Beamte müssten doch auch - sofern sie nicht in die PKV gehen - vom Arbeitgeber pflichtversichert werden.
    Ergo muss sich die freiwillige in eine Pflichtversicherung umwandeln. Oder?
    So bist du also nur 2 Wochen freiwillig versichert und hast keinen Ärger wegen Kündigungslaufzeiten.


    Und dann kannst du dich ja immer noch für eine PKV "entscheiden". Der Wechsel müsste dann doch reibungslos gehen. Oder hakt die Logik irgendwo?


    Sabi

  • Zitat

    leppy schrieb am 18.07.2005 18:29:
    Die Debeka macht das keinesfalls, erst ab Tag der Ernennung, da hab ich schon nachgefragt. Habe mich zwar für die DBV entschieden, aber kann mir kaum vorstellen, dass die es machen... Wegen den Wartezeiten muss ich auch mal nachfragen, daran hab ich noch gar nicht gedacht, danke für den Tipp.


    Was mach die Debeka nicht? Ohne Arbeit und staatliche Alimentation in irgendeiner Form kannst du dich versichern, wo du willst. Es gibt sehr billige private Versicherung für junge Leute mit einem höheren Eigenanteil (wohlgemerkt zahlst du den vollen Beitrag, da es ja noch keine Beihile gibt). D.h. du zahlst deinen grippalen Infekt o.ä. in dieser Zeit wohl besser selbst, bist aber gegen Ungemach, das z.B. mit Krankenhausaufenthalt verbunde ist, geschützt. Nach den 2 Monaten wechelst du dann in den Anwärtertarif.


    Ich hatte mich z.B. für die Zeit zwischen Ref und Anstellung als Beamter a.P. so versichert (CENTRAL). Wenn du willst, suche ich auch gerne mal den Tarif raus.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Ich würde dir auch raten, dich auf jeden Fall zu versichern. Bei der PKV müsstest du dich doch für die Zeit ganz normal versichern können (100%) oder nicht? Das mit der gesetzlichen verstehe ich nicht so ganz. Du kannst dich doch beim Arbeitsamt arbeitslos melden und wärst dann automatisch krankenversichert. Denn arbeitslos bist du ja wirklich, wenn auch nur für kurze Zeit. Da würde ich nochmal nachhaken. Die kurze vorherige Beschäftigung reicht vielleicht nicht fürs Arbeitslosengeld, hat doch aber nichts damit zu tun, dass du nun arbeitslos bist, oder?


    LG, Silja

  • Nein, aus irgendwelchen mir unerfindlichen Gründen wohl nicht. Bei mir ist es zwar mittlerweile zwei Jahre her, aber ich nehme an, dass sich in der Hinsicht nicht viel geändert hat. Man kann sich nach Ende des Ref. oder auch des Studiums, zumindest solange man vorher noch keiner geregelten Arbeit nachgegangen ist, nicht arbeitslos melden, sondern nur arbeitssuchend. Und das bedeutet, dass man nicht pflichtversichert ist, sondern sich auch bei der gesetzlichen KK nur freiwillig versichern kann. Ich habe das mangels Alternativen damals machen müssen und habe für einen Monat einen horrormäßigen Beitrag gezahlt. (Es war irgendwas um die 500€.) Allerdings lag das auch daran, dass ich damals schon verheiratet und mein Mann privat versichert war sowie ein sehr gutes Einkommen hatte. Das wurde der Berechnung von meinem Beitrag dann zugrunde gelegt. Also von daher dürfte das bei Unverheirateten, die direkt aus dem Ref. oder Studium kommen nicht ganz so extrem sein.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    Einmal editiert, zuletzt von Mia ()

  • Wenn das so ist, nehme ich alles zurück. Ich dachte, dass wenn man mal abhängig und pflichtversichert beschäftigt sei, dann könne man sich später auch arbeitslos melden. Ist wohl alles nicht so einfach. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Es ist tatsächlich so: Wenn man nicht lange genug gearbeitet hat, dann kann man sich nicht arbeitslos melden sondern nur arbeitssuchend und ist nicht versicherungspflichtig. Auf die Idee mit einem anderen freiwilligen Tarif mit Selbstbehalt bei der späteren PKV des Refs bin ich noch gar nicht gekommen - da werde ich morgen gleich mal nachhaken. Wenn das geht muss ich halt sehen, was mich das die 9 Tage kostet. Vielleicht meinten die bisher den Anwärtertarif, den sie mir erst ab der Verbeamtung geben können.


    Bei der TK hat die Frau am Telefon extra für mich in die Gesetzestexte geguckt und mich zurückgerufen. Wenn ich mich freiwillig gesetzlich versichere habe ich schon eine freiwillige Versicherung zum Beginn des Refs und unterliege somit der zweimonatigen Kündigungsfrist.


    Wenn ich nicht vom Angestelltenstatus auf Beamte auf Widerruf wechseln würde, gäbe es so eine Art Überbrückungsversicherung, dann müsste ich gar nichts machen. X(


    Soweit ich weiß sind Beamte nicht pflichtversichert, da sie beihilfeberechtigt sind - oder liege ich da falsch?


    Gruß leppy

  • Ja Leppy, Beamte sind nicht pflichtversichert, da beihilfeberechtigt. Wie es scheint ist die einfachste Lösung die PKV für die wenigen Tage auf 100%.


    Silja

    • Offizieller Beitrag

    VIELEN VIELEN DANK für eure Tipps! Habe grad meinen Berater angerufen und er klärt das alles für mich. Die DBV macht eine Übergangsversicherung mit 100% und geringen Leistungen, weil ich mich ja ab 1.8. eh bei ihnen versichere.


    Puh, da fällt mir wirklich ein Stein vom Herzen, wäre ich nicht krankenversichert gewesen, dann hätt ich sicher die Tage nicht ruhig schlafen können und bei jedem noch so kleinen Pieks einen Mordsschiss gehabt. ;)


    Gruß leppy

    • Offizieller Beitrag

    Also:


    Heute habe ich die Anträge gestellt. Bis 1.8. habe ich einen Tarif mit 3000EUR Selbstbehalt, Kostenpunkt bei 100% monatlich 120EUR. Also wesentlich billiger als 2 Monate lang noch in der GKV bleiben zu müssen. Mein Ausbildungstarif kostet laut Angebot 79EUR, kann sich eventuell noch erhöhen wg. Sehschwäche. Wenn ich den Vertrag unterschrieben habe, ergänze ich oben.


    Gruß leppy

  • Hallo Leppy,


    das hört sich doch gut an. Musst du denn für den ganzen Juli bezahlen? Naja, immer noch besser als gar nicht versichert oder lange in der GKV.


    LG Silja

  • Mia


    Hallo Mia,


    eine Frage ueber Deinen Beitrag von damals. Als Du Dich gesetzlich versichern musstest (fuer 500 Euro), warst Du vorher (als Referendarin) privat versichert? Ich habe mich neulich erkundigt ueber KK. Mein Mann ist auch privat versichert. Ich habe bei einer gesetzl. KK gefragt, wie es einfach weiter gehen kann, wenn nach der Privatversicherung im Referendariat man ohne Stelle da steht (und ohne moegliche Familienversicherung). Ich hatte schon von dem Fall gehoert, der bestimmt Deiner gewesen ist, das Gehalt des Ehemanns wird einfach durch 2 geteilt (super Loesung), aber die KK hat mir einfach gesagt, es geht nicht. Offensichtlich ging es doch bei Deiner KK, oder?


    Gruesse Laura

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