ZitatCherry schrieb am 13.07.2005 15:03:
Nun steht die nächste Auffrischung an, bevor ich ins Ref. gehe,
so der Dozent - ebenfalls für den 1. Hilfe-Schein,
der ebenfalls alle 2 Jahre aufgefrischt werden sollte.
Dieser sollte übrigends ein `großer´Schein à 8 Doppelstunden sein!
Bezüglich des Erste-Hilfe-Scheins:
Im Kurssystem der meisten Hilfsorganisationen wird in die beiden Kurse "Lebensrettende Sofortmassnahmen" (LSM) und "Erste Hilfe" (EH) unterschieden. Ersterer ist der sogenannte "Führerscheinkurs" und dauert meist einen Samstagvormittag. Letzteren braucht man für die Zulassung zum Referendariat. Niedersachsen schrieb 2003 in seine Unterlagen, der Kurs dürfe nicht älter als 2 Jahre sein. Ausser für solche behördlichen Vorgaben besteht jedoch für den "Normalbürger" keine Pflicht zur Auffrischung - leider!
LG, Ex-Johanniterin das_kaddl.