Schwimmschein

  • Zitat

    Cherry schrieb am 13.07.2005 15:03:
    Nun steht die nächste Auffrischung an, bevor ich ins Ref. gehe,
    so der Dozent - ebenfalls für den 1. Hilfe-Schein,
    der ebenfalls alle 2 Jahre aufgefrischt werden sollte.
    Dieser sollte übrigends ein `großer´Schein à 8 Doppelstunden sein!


    Bezüglich des Erste-Hilfe-Scheins:
    Im Kurssystem der meisten Hilfsorganisationen wird in die beiden Kurse "Lebensrettende Sofortmassnahmen" (LSM) und "Erste Hilfe" (EH) unterschieden. Ersterer ist der sogenannte "Führerscheinkurs" und dauert meist einen Samstagvormittag. Letzteren braucht man für die Zulassung zum Referendariat. Niedersachsen schrieb 2003 in seine Unterlagen, der Kurs dürfe nicht älter als 2 Jahre sein. Ausser für solche behördlichen Vorgaben besteht jedoch für den "Normalbürger" keine Pflicht zur Auffrischung - leider!


    LG, Ex-Johanniterin das_kaddl.

  • Du hast für die Zulassung zum Ref einen Erste-Hilfe-Schein gebraucht? Das scheint wieder länderabhängig zu sein, in NRW braucht man sowas nicht. Wir hatten während des Ref mal nen "Erste-Hilfe-Kurs", der seinen Namen aber nicht verdiente. Alle 50 Anwärter saßen in einem Kreis zusammen mit einem Menschen vom DRK. Der meinte dann, dass ein echtes Erste-Hilfe-Training in der kurzen Zeit (1 1/2 Std.) mit so vielen Leuten eh keinen Sinn machen würde und wir ihm deshalb Fragen stellen könnten. Die hat er dann beantwortet. Das war meine Erfahrung mit Erster Hilfe. Da kann man nur hoffen, dass nix Schlimmeres passiert...


    LG
    Britta

  • Zitat

    Britta schrieb am 13.07.2005 17:07:
    Du hast für die Zulassung zum Ref einen Erste-Hilfe-Schein gebraucht?


    Niedersachsen forderte das schon von seinen Referendaren. Da auf meinem Schein nicht "Erste Hilfe" stand, sondern was anderes (ich hatte denen eine Kopie von einer höherwertigen Ausbildung geschickt), musste ich erst längere Kämpfe mit Hannover ausfechten. Ich glaube, die haben bis heute noch keinen Schein von mir, auf dem "Erste Hilfe" steht...


    Von einer Kommilitonin, die ihr Ref in Berlin machte, habe ich jedoch auch gehört, dass sie den Kurs über das Studienseminar "gebucht" bekamen.


    Während der Klassenfahrt, zu der ich als Betreuerin mitfuhr, war ich ganz froh über mein Wissen bezüglich Riss- und Platzwunden... :rolleyes:


    LG, das_kaddl.

  • ich habe folgendes problem:
    meine rettungsfähigkeit (kleiner schein) ist 3 jahre alt. dafür musste ich nur 1,8m tief tauchen, das habe ich so gerade geschafft.
    nun soll ich schwimmunterricht geben, ohne meinen schien zu aktualisieren. ich habe jedoch beim letzten privaten schwimmbadbesuch nach 3 jahren wieder zu tauchen versucht und bin nicht mal mehr 2m tief gekommen, ohne schmerzhaften ohrendruck zu bekommen. zudem bereitet mir die vorstellung, mit einer fremdem mir völlig unbekannten klasse schwimmen zu gehen und im notfall einen schüler von beckenboden retten können zu müssen, extreme bauchschmerzen... ich fühle mich nicht in der lage einen schüler von 3,5-4m tiefe zu retten.


    was soll ich nun machen?
    mein schulleiter möchte, dass ich gehe, aber ich halte mich für nicht rettungsfähig, trotz des (alten) scheins...


    leider will auch keine kollegin schwimmen gehen bzw. die rettungsfähigkeit erwerben und ich stehe unter druck.


    was muss ich nachweisen, um nicht gehen zu müssen/dürfen?
    reicht meine aussage des eigentestes des tauchens?


    lg
    silke

  • pepe:
    diese einschränkung ist mir nicht bekannt.
    ich und alle schwimmlehrerinnen, die auch nur die fortbildung an 2 nachmittagen erworben haben, unterrichten schwimmgruppen sowohl im nichtschwimmer- als auch im tiefen schwimmerbereich.


    http://www.schulsport-nrw.de/i…1.html#Rettungsfaehigkeit


    die schulleitung erwarten von jedem lehrer, der die rettungsfähigkeit einmal erworben hat, dass er/sie auch schwimmunterricht sowohl für nichtschwimmer als auch für schwimmer gibt und retten kann.

  • Zitat

    Original von silke111
    pepe:
    diese einschränkung ist mir nicht bekannt....

    Was meinst du denn dann genau mit

    Zitat

    kleiner schein

    Unter dem Begriff verstehe ich nämlich die in deinem Link beschriebene "Ausnahmeregelung":

    Zitat

    Ausnahmen im Hinblick auf die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte bestehen bei der Benutzung von Schwimmstätten, in denen nur ein Lehrschwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m vorhanden ist bzw. ein entsprechendes Lehrschwimmbecken sich in einem abgeschlossenen Raum oder Gebäudeteil befindet. Voraussetzung für die Leitung von Schwimmgruppen in solchen separaten Lehrschwimmbecken ist, dass die Lehrkräfte im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens (Bronze) sind und dass sie * einen etwa 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen, * ca. 10 m weit tauchen und * lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.


    Gruß,
    Peter

  • Hi,


    ich habe vor kurzem meine Rettungsfähigkeit aufgefrischt - Tauchen ist auch nicht meine Spezialdisziplin- und ich habe so gerade die erforderliche Tiefe erreicht.
    Da ich Schwimmunterricht in einem Becken erteilen sollte, dass über 4m tief war und ich da nicht ganz hinunter gekommen wäre, habe ich mich wegen der rechtlichen Lage erkundigt. Mein "Ausbilder" meinte, mit dem Erwerb der Schwimmfähigkeit würde man quasi dafür geradestehen, dass man in Eigenverantwortung überprüft, dass man nur in Becken Schwimmunterricht erteilt, bei denen man bis auf den Boden tauchen kann. Gelänge dies nicht, solle man sich schlichtweg weigern, dort zu unterrichten. . . , da man bei einem Unfall sonst "voll schuldfähig" wäre. Tja, das mit dem Weigern ist ja so eine Sache . . . wie soll das gehen? Ich habe das Problem bei meiner Schulleitung angesprochen und muss jetzt nur noch die Nichtschwimmer im Nichtschwimmerbecken unterrichten - ich habe mit einer Kollegin tauschen können.
    An deiner Stelle würde ich ehrlich gesagt erst einmal hartnäckig bleiben - schlecht für die Schule, aber wichtig für dich.
    Lieben Gruß


    Sina

  • @ sina:
    danke für deine einschätzung!!!
    da an meiner schule personalmangel an rettungsfähigen bzw. schwimmwilligen lehrerinnen herrscht, ist die entscheidung zum "weigern" nicht immer so leicht, aber ich werde das morgen so machen.
    ich bewundere die sportlehrer an weiterführenden schulen, die ihre schüler oft nur ausm sport kennen und dann trotzdem irgendwie die namen lernen und kompetent die aufsicht übernehmen.
    ich kann das kaum. es ist super schwer, eine klasse nur im sport/schwimmen zu haben und dann duchrzugreifen, obwohl man an die 10 stunden braucht, um die meisten namentlich zu kennen. und wenn man sich dann noch sicherheitsmäßig nicht wohl/kompetent fühlt und das fachliche nicht wirklich beherrscht (denn die reine rettungsfähigkeits-fortbildung vermittelt ja nichts methodisches) ist die unsicherheit zumindest bei mir super groß :(



    lg
    silke

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