Fachliteratur in Steuererklärung

  • Hallo,
    wie genau handhabt ihr die Angabe von Fachliteratur in eurer Steuererklärung? Nennt ihr zusätzlich zur zu erstellenden Auflistung der Bücher etc. auch deren Verwendung/Einbezug im Rahmen bestimmter Unterrichtsreihen? Fügt ihr gar Arbeitsblätter o.Ä. bei um die Verwendung der Bücher zu belegen?
    Berichtet doch mal, was vor den Augen des Finanzamts Gnade gefunden hat.


    LG
    Maria Leticia


    mal wieder spät dran mit der Steuererklärung :rolleyes:

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

    • Offizieller Beitrag


    Moin!


    Gib das ganze doch per Elster-Software ein (in NRW geht das) und Du bist belegefrei.
    So, und jetzt erklär mir mal, wieso Du meinst, die Verwendung von Büchern angeben zu müssen? Wen interessiert das?
    Der Finanzbeamte will nur wissen, ob diese Bücher zur "Fachliteratur" gehören oder nicht und ggf. die Kassenzettel sehen.
    Also Du kommst auf Ideen... LOL


    Gruß
    Bolzbold

  • Ich finde die Frage gar nicht so abwegig. Bolzbold: warum lachst du denn da?


    Gut, bei direkten Fachdidaktischen Sachen o.ä. müsste eigentlich nicht viel zu diskutieren sein, aber es gibt doch eine Menge Bücher, die man für die Schule anschafft, aber die man sich auch so kaufen könnte (Ich habe z.B. "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" gekauft und das ist sicherlich in einer Grauzone, da bin ich auch mal gespannt, wie das Finanzamt reagiert).

  • Ich habe so viele Bücher gekauft, die man auch privat hätte kaufen können (Bilderbücher, Kinderlexika, Bücher für die Klassenbücherei) und habe das alles als Fachliteratur angegeben. Dann die ganzen Belege dahintergeheftet und es wurde alles anerkannt. Dieses Jahr wollte der Beamte beim abgeben noch nicht mal die Belege haben, die hat er mir ohne nur einen Blick reinzuwerfen zurückgegeben und gesagt, es wäre alles anerkannt.
    LG pinacolada

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 17.10.2005 20:11:
    Ich finde die Frage gar nicht so abwegig. Bolzbold: warum lachst du denn da?


    Weil ich nie im Traum an ein solches Problem gedacht hätte. Alles, was wir als Lehrer für den Unterricht oder unsere Vorbereitung anschaffen, ist Fachliteratur bzw. ich würde es als solches angeben.
    Und nochmal: Welchen Finanzbeamten interessiert, wann wir wo mit welchem Buch welche Unterrichtsreihe gemacht haben. Dann müsste ja jeder Student auch nachweisen, welches Buch er für welche Hausarbeit angeschafft hat...


    Ich will ja auch gar nicht arrogant oder so klingen - ich habe mich in dem Moment nur etwas amüsiert.


    Gruß
    Bolzbold

  • Bei mir ist immer wichtig, dass der Titel mit auf der Quittung steht. Das habe ich sogar nochmal schriftlich bekommen!


    Ansosnten kommt es wohl drauf an, wie die oder der Finanzbeamte so drauf ist. Von jede Quittung konrolliert mit heißer Diskussion bis alles ok ohne Belege habe ich schon alles erlebt.


    Gruß
    Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

  • Ich schreib immer mein Sprüchlein über die Liste:
    "Bücher zur Unterrichtsvorbereitung , Sachbücher für den Unterricht in Geschichte ..., Bücher für die Klassenbücherei etc."


    Und bei den "sofort abzugsfähigen" Sachen kommt drüber:
    "Schreib-, Bastel- und Werkmaterial, sowie Unterrichts- und Anschauungsmaterial für den Förder-, Mathematik- und Sachunterricht"


    Und es ist wirklich stark vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig. Manche sind extrem pingelig.


    Ich habe die Steuererklärung das erste Mal lieber etwas ausführlicher gemacht und habe seitdem Ruhe.
    Gerade für den Förderschulbereich schafft man ja oft Sachen an, wo nie einer draufkäme, dass das Unterrichtsmaterial ist. :D

  • Bolzbold


    Die Steuergesetzgebung ist lustiger, als du denkst. :D


    Wenn du für deine Klassenlektüre z.B. Goethes Werther anschaffst, musst du dem Finanzbeamten nachweisen, dass du dann ZWEI Exemplare davon besitzt (ein berufliches und ein privates Exemplar) .... weil das zur privaten Erbauungslektüre zählt :rolleyes:


    Ansonsten genügt meinem Finanzbeamten eine Auflistung mit Verfasser, Titel und Preis. Die Belege dafür sammle ich ebenfalls. Falls für ein Buch oder eine andere Anschaffung kein Beleg mehr vorhanden ist, genügt auch ein sogenannter "Eigenbeleg".
    Da schreibt man dann:
    "Leider habe ich beim Kauf nicht an den Beleg gedacht. Ich versichere, dass der genannte Betrag bezahlt wurde" und gut is...


    Falls ein Finanzbeamter zickt - kein Problem.
    Streichen lassen - Aber dabei keinesfalls nicken!! - und Widerspruch einlegen.


    Erfolgsquote: 95%


    Edit: PS: Konz hat sich bei mir schon tausendfach bezahlt gemacht .... mit Konz und etwas Hirnschmalz braucht man keinen Steuerberater ....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    Bolzbold schrieb am 17.10.2005 20:06:
    So, und jetzt erklär mir mal, wieso Du meinst, die Verwendung von Büchern angeben zu müssen? Wen interessiert das?
    Der Finanzbeamte will nur wissen, ob diese Bücher zur "Fachliteratur" gehören oder nicht und ggf. die Kassenzettel sehen.
    Also Du kommst auf Ideen... LOL


    Hallo Bolzbold,


    ich finde die MLs Frage gar nicht so abwegig! Zwar habe ich bisher immer alle Fachbücher absetzen können, aber bei den CDs, die ich für meinen Musikunterricht brauchte gab es schon ganz schöne Probleme: das südniedersächsische Finanzamt N... verstand nicht, warum so ein Haufen CDs auf dem Zettel standen. Sie forderten mich also auf, einen Verwendungsnachweis einzureichen. Und da ich ja im Mai nichts mehr zu tun hatte, habe ich mich also an den Kopierer gestellt und meine Unterrichtsvorbereitungen, in denen das Wort "CD" vorkam, kopiert. Mein Geld habe ich wiedergekriegt. Da konnte ich dann auch lachen. :rolleyes:


    Wie hast du das als Musiker denn bisher immer gemacht, speziell bei CDs, die nicht gleich als "pädagogische Zweck-CDs" erkennbar waren?


    LG, das_kaddl.

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