Zitatcarla schrieb am 01.07.2005 16:31:Klassenfahrt wurde unter der Annahme angetreten, dass die Kosten erstattet werden
Zusagen sollte man sich eben schriftlich geben lassen und wenn niemand dazu bereit ist, dann sollten die Alarmglocken läuten. Schließlich glänzt die Bürokratie, in der man tätig ist mit Anträgen für jeden Zweck. Da spielt es wohl keine Rolle, wenn eine Kostenzusage im Raum steht, die man schriftlich fixieren könnte. Eine Klassenfahrt wird schließlich nicht mündlich vereinbart sondern ebenfalls schriftlich eingereicht (schon aus versicherungstechnischen Gründen). Da ist es wohl nicht zuviel verlangt, wenn man die Kostenerstattung direkt als Folgeantrag formuliert und zur Unterschrift vorlegt. Spätestens dann wird man definitiv erfahren, ob die Auslagen erstattet werden oder nicht. Und wenn niemand an der Schule darüber Bescheid weiß, dann wendet man sich an das Seminar oder an Leute, die sich damit auskennen. Auch uns wurde im I. Seminar versprochen, dass das Fahrgeld erstattet wird. Was ist tatsächlich eingetroffen obwohl spezielle Belege zur Fahrtkostenerstattung ausgefüllt worden sind? Nichts! Vorsorge ist besser als Nachsorge. Und somit sollte jeder, der kein Geld zu verschenken hat, die Sachlage klären und sich alles schriftlich bestätigen lassen, bevor die Geldbörse etwas ausspuckt, was man später eventuell nie wieder sieht.
Aus Schaden wird man klug. Andere schweigen lieber und zahlen ...
Beatrice