Zensurensprung

  • Frage eines Referendaren: Sitze gerade über den Zeugniszensuren und habe festgestellt, dass ich einen Schüler habe, der einen Sprung von 2 auf 4 gemacht hat. Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, so zu zensieren und ob ich das gesondert begründen muss.


    Gruß
    Carina

  • Hallo Carina,


    guck mal hier: http://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100778010536
    Gleiches Thema, auch wenn es deine Frage vielleicht nicht direkt beantwortet.


    Ansonsten: Natürlich darfst du so zensieren, aber ich würde das auf jeden Fall in der Zeugniskonferenz gesondert begründen.
    An meiner Schule ist es auch so üblich, aber ich weiß nicht, ob es auch gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Wenn du in Niedersachsen unterrichtest, gilt: Die Zeugniszensur ist eine Ganzjahresnote. Für einen Zensurensprung über zwei Stufen muss die Fachlehrkraft die Begründung schriftlich zu Protokoll geben. Da müsste dieser Schüler schon jegliche Leistung im 2. Halbjahr verweigert haben.

  • Danke für die Antworten. Der Schüler hatte im Halbjahreszeugnis eine zwei. Er hat im zweiten Halbjahr mündlich keine Leistungen mehr gebracht - eher im Gegenteil. Er hat gestört, wo er nur konnte und in der Arbeit eine fünf geschrieben. Gesprächsversuche von mir wurden von ihm abgelehnt. Ich muss dazu sagen, dass ich die Klasse nur zweistündig unterrichte.


    Da ich bis zu den Sommerferien dienstunfähig geschrieben bin, muss ich eine etwaige Begründung sowieso verschriftlichen.


    Gruß
    Carina

  • Sein Verhalten während des Unterrichts darf nicht in die Note einfließen! Eine Vier wäre nur gerechtfertigt, wenn seine Leistungen im zweiten Halbjahr glatt "ungenügend" gewesen sind.
    PS: Was ist das Gegenteil von "eher keine Leistung"?

  • Keine mündliche Leistung wäre bei mir glatt ungenügend. Und wenn jemand dazu auch noch andere Schüler ablenkt, fällt mir nicht mehr viel ein, warum man jemand netterweise noch mangelhaft bescheinigen sollte. Mit der schriftlichen 5 wäre man bei 5,5.


    Letztlich kann aber natürlich nur Carina selbst beurteilen, ob tatsächlich überhaupt keine Leistung vorliegt. Denkbar ist es in meinen Augen aber auf jeden Fall.


    Gruß
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Keine mündliche Leistung hieße, dass er auch nie Hausaufgaben gemacht hat, die Übungsarbeiten bestreikt und kein Heft geführt hat.


    Ich möchte, da die Halbjahresnote ja noch eine zwei war mal vorsichtig anfragen, was denn passiert ist, dass sich jemand, der vor kurzer Zeit noch munter und leistungsstark dabei war, so vollkommen verweigert.


    Sind denn da Gespräche mit ihm und seinen Eltern geführt worden? Ist es in anderen Fächern auch so?


    Grüße Enja

  • Natürlich kann aus einer Zwei und einer Fünf rechnerisch eine Vier werden. Lass die Zwei mit ca. 73 % Leistung entstanden sein, die Fünf mit 40%, schon bist du im Viererbereich...


    Gruß, Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    Einmal editiert, zuletzt von Remus Lupin ()

  • Remus: Beide Halbjahresnoten gehen zu jeweils 50% in die Endzensur ein. Wie kommst du dann auf so "krumme" Prozentsätze wie 73% bzw. 40% ?

  • Die Halbjahresnote wird ja aus etwas gebildet. Und das, woraus sie gebildet wird, geht zu 50% in die Ganzjahresnote ein. Aber nicht unbedingt die Halbjahresnote selber.


    Übrigens können sich bei einer ungeraden Zahl an Klassenarbeiten die Gewichtungen auch verschieben.

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    Einmal editiert, zuletzt von Remus Lupin ()

  • daru,


    schön, dass Du so klar agumentierst und kurz (und eigentlich allgemeinverständlich) die niedersächsischen Vorschriften zitierst.


    Wie wir leider sehen, kommt dies bei etlichen Lehrern nicht gut an. Da gibt es welche - sogar "Sonderpädagogen" - , denen es ziemlich offensichtlich am wichtigsten ist, den Schülern eins reinwürgen zu können.


    Ich schlage vor, wir sammeln und schenken den hier Betroffenen je eine selbstreflektierende Lupe, die sie endlich erkennen läßt, dass die Schülerleistung meist unmittelbare Folge ihrer Lehrerleistung oder aber Lehrernixwertleistung ist.


    Carina sollte Deinen ersten Beitrag trotz ihrer Dienstunfähigkeit noch zweimal lesen. Die ersten drei Zeilen wird sie wohl dann doch erfassen können.


    Herzliche Grüße, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

  • Aber hallo!


    Da gab´s wohl Beifall von der falschen Seite. Ehe irgendwer etwas in den falschen Hals kriegt, dies zur Klarstellung:
    Im entsprechenden Erlass steht nur, dass sich die Zeugnisnote auf den Berichtszeitraum erstreckt, am Schuljahresende also auf das gesamte Schuljahr. Was es an Ausführungsbestimmungen dazu gibt, muss ich gestehen, weiß ich leider nicht. Wichtig zu wissen ist auf jeden Fall, welche Beschlüsse die Fachkonferenz zu diesem Thema gefasst hat.


    Die pädagogischen Aspekte der Jahresnote spielten an dieser Stelle überhaupt keine Rolle. Selbstverständlich geht es in dem geschilderten Fall vor allem darum, die Gründe für den rasanten Leistungsabfall herauszufinden. Darüber wird auf der Zeugniskonferenz zu sprechen sein.
    Unterstellungen sind an dieser Stelle völlig unangebracht.
    Von dem nächtlichen Beitrag oben möchte ich mich ausdrücklich distanzieren.


    In aller Freundschaft
    daru

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