Oh je, das ist ja wirklich nicht gerade viel!
Pleite!
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da kann ich locker mithalten: im studium etwa 430 euro (bzw. 850 mark damals) - davon etwa 400 mark miete.
aber höret und staunet: es blieben am monatsende immer noch etwa 100 mark zum sparen über.
wie das geht? o , es geht... -irgendwie.
mit der spagetti-diät z.b.willo
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Ey Leude...
Ref is doch ne pralle Zeit. Man, ging es mir da gut...
Was hab ich im Ref nich alles gemacht? Hab mir nen neuen PC gekauft, mit fettem Zubehör für ca. 5000 DM, bin 2x nach Nordamerika geflogen, war ca 8 Wochen drüben. Bücher und Materialien noch dazu... Ging ohne Schulden. Da war sogar was übrig. Mit zwei Kindern und eine nichtberufstätigen Frau ging es mir mit einer 2/3 Stelle hinterher schlechter...
(finanziell )
Verkehrte Welt!Gruß,
Remus -
[QUOTEdas_kaddl schrieb am 27.06.2005 07:56:
Dann entdeckte man jedoch meine "Wirtschaftsgemeinschaft" (hiess das wirklich so? !QUOTE]
Hallo Kaddl,
Bedarfsgemeinschaft heißt das nette Wort.
Lg, Nof. -
Ich kriege in RLP für Grund- und Hauptschule im Ref 992EUR brutto (bin unverheiratet). Im Studium hatte ich etwas über 600EUR netto und es war eigentlich immer weg, ich habe aber ganz gut davon leben können, nur groß in Urlaub fahren war nicht drin.
Jetzt frage ich mich, ob ich mit - wenns hoch kommt - 200EUR mehr zusätzlich ein Auto und Unterrichtsmaterial finanzieren kann, aber es muss irgendwie gehen.
Zur Not wird halt am Essen und Ausgehen (soll man ja eh keine Zeit mehr für haben) gespart. Aber zu doll abnehmen sollte man auch nicht, dann bräuchte man ja neue Klamotten.Gruß leppy
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Zitat
leppy schrieb am 27.06.2005 16:08:
Aber zu doll abnehmen sollte man auch nicht, dann bräuchte man ja neue Klamotten.Gruß leppy
Außerdem wird man dann ja nicht mehr verbeamtet, wenn man zu wenig wiegt! -
Zitat
schlauby schrieb am 27.06.2005 00:21:
ich kann es nur wieder und wieder wiederholen: euch steht alg II zu. eure eltern brauchen nicht für euch aufkommen. außerdem müsst ihr euch nicht wie bei der sozialhilfe gänzlich offenbaren. ihr dürft lediglich kein großes vermögen angehäuft haben, aber das scheint hier ja eher nicht der fall zu sein. ich war 25, keine kinder, und habe das geld bekommen. der antrag ist es allemal wert und ihr seid ordentlich versichert.
ich finde es schade, dass hier manche user wiederholt das gegenteil behaupten.
Liebe(r) schlauby,
mehr als das weitergeben, was die Berater vom ehemaligen Arbeitsamt (die direkt an der Quelle sitzen und meinen Antrag bearbeiten (würden)) sagen, kann ich doch auch nicht. Genau wie das_kaddl geschrieben hat, scheint es da ja extreme Abhängigkeiten vom Sachbearbeiter zu geben. Also was soll der Vorwurf?
Viele Grüße
A. -
Hi,
ich bin nicht Schlauby, antworte aber trotzdem mal. Ich habe sein Post nicht als Vorwurf gelesen, sondern eher als Beruhigung für diejenigen, die eben in eine unsichere Zukunft entlassen werden und vielleicht auf ALG II zurückgreifen werden müssen. Ich verstehe das so, dass, wenn man als "bedürftig" eingestuft wird, das Geld dann bekommt. Erst prüft das Amt die Bedürftigkeit, und deshalb forschen sie wegen "Wirtschaftsgemeinschaft" nach und bei den Eltern. Meines Wissens endet das mit den Eltern aber in einem gewissen Alter, soweit ich informiert bin, ab 27. So war es jedenfalls bei einer Freundin von mir, die über 30 ist und ALG II bekommt. Bei ihr wurde eben nicht mehr auf die Eltern zurückgegriffen, sie war "bedürftig" und bekommt das Geld. Außerdem wird bei den Eltern auch erst geprüft, ob sie überhaupt in der Lage sind, etwas zuzuzahlen. Wenn sie es nicht können, bekommt man dann auch ALG II.
Bin so umfassend informiert, weil es mich auch "erwischen" könnte.Viele Grüße Anna
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Ich würde mich einfach umhören, ob es nicht noch Leute gibt, die in Deinen Fächern (wohl vor allem Englisch) in die Nachprüfung müssen. Das kann man doch sicher privat organisieren....
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ja entschuldigt, wenn das wie ein vorwurf klang bzw. unglücklich formuliert war. ich wollte eigentlich nur mut machen ...
ich kenne ja die alg II formulare und auf allen (10 !) seiten tauchen die eltern nicht ein einziges mal auf. ich wurde auch nicht nach meinen eltern gefragt, hätte aber sonst auch einfach geantwortet, dass die ganz sicher nicht für mich gerade stehen werden (is natürlich ein bissel gelogen). ausnahme ist natürlich, wenn ihr bei euren eltern wohnt ... aber davon gehe ich nach den beschreibungen jetzt erst mal nicht aus. weitere ausnahme: ihr wohnt mit eurem freund / freundin zusammen, dann muss dessen einkommen miteinbezogen werden.
wenn du aber alleine wohnst und arbeitsfähig bist, du kein riesen vermögen hast und auch sonst kein weiteres einkommen, hast du einen anspruch auf alg II. und wenn dein sachbearbeiter das gegenteil behauptet hat ER unrecht. ich würde dann auf jeden fall einen antrag stellen und mal schauen, was bei raus kommt - anshcließend widerspruch einlegen (tip: gew eintreten und man hat gleich eine rechtsschutzversicherung).
meine vermutung: die arbeitsämter haben die anweisung, mögliche antragsteller aus "besseren" verhältnissen mit falschen behauptungen abzuwimmeln ... elternvermögen etc.
also: lasst euch nicht abwimmeln und macht deultlich, dass ihr das geld wirklich BRAUCHT
EDIT:
und nun butter bei die fische ... ich hab für euch nochmal gegoogelt. so heisst es:
Zitat
Anrechnung von Einkommen
Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes zählen alle Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft, also auch der Verdienst des Partners oder seine Altersrente. Grundsätzlich müssen Eltern nicht für ihre erwachsenen Kinder und umgekehrt aufkommen.auf einer anderen seite heisst es:
Kinder oder Eltern sind für volljährige Alg II-Beziehende nicht unterhaltspflichtig! Erhalten Sie aber tatsächlich von Ihnen Unterhaltsleistungen, wird Ihr Alg II entsprechend gekürzt!
(letzteres ist natürlich zu beachten, z.b. wenn mama jeden monat 250 euro überweist ...)kalrtext: das vermögen/einkommen der eltern ist völlig unwichtig! alg II steht JEDEM bürger (>18) zu.
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Hi schlaubi,
ich danke dir für die Auskunft! MIR hast du auf jeden Fall Mut gemacht! In meinem Fall ist es so, dass meine Eltern finanziell einfach nichts für mich tun k ö n n t e n, selbst wenn sie wollten.
Es darf eh überhaupt nicht sein, dass man auf Gedeih und Verderb diesen Sachbearbeitern so ausgeliefert ist, zur Not muss man denen eben die Gesetzestexte zeigen, wenn sie einfach etwas behaupten.
Wir müssen nicht verhungern! Nochmal danke,
LG Anna -
auch von mir *danke* für die Mühe und das googeln. Ich werde wohl morgen nochmal mit den beiden Beratern reden und im Zweifel auch auf deinen Text verweisen.
Bolzbold
in der Vhs werden gerade in den Ferien häufiger auch mal Leute auf Honorarbasis gesucht, die Crashkurse anbieten und gerade für Englisch ist das doch ganz gut ("für den Urlaub" ist genauso drin wie "fürs Büro"). Die Jobs sind nicht super-toll bezahlt, aber 33 Euro für 90 Minuten finde ich o.k. Allerdings wird das Geld meist auch erst am Ende des Kurses ausgezahlt ... der Dispo muss also im August auf jeden Fall irgendwie vollkommen ausgereizt werden! -
Zitat
Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes zählen alle Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft, also auch der Verdienst des Partners oder seine Altersrente.
Das finde ich eigentlich echt einen Witz! Wenn es um steuerliche Vergünstigungen geht, werden Lebenspartner ja auch nicht Ehepartnern gleichgestellt. Nur wenn man vom Staat Geld bekommen soll, wird plötzlich der Freund mit einbezogen.
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Genau aus diesem Grund finde ich es auch unmöglich. Ansonsten wärs ja ok, aber wie können die einem im Zweifelsfall eigentlich beweisen, dass man nicht "nur" in ner WG lebt?
Gruß leppy
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Eben, es gibt doch auch 2er-WGs... nicht als Paar, sondern als gute Freunde oder Zweckgemeinschaft....
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DArüber habe ich neulich mal was in einer Reportage gesehen. DA wohnte ein Mädel tatsächlich nur in einer WG mit einem Mann, aber ihr wurde die Beihilfe vom Staat gestrichen, weil man ihr das nicht glaubte. Es kamen dann öfters Beamte vorbei um sich in der Wohnung umzusehen.
- man musste erkennen, dass beide in verschiedenen Betten schlafen
- die Bettwäsche musste getrennt aufbewahrt werden
- ebenso bei Klamotten
- und noch andere lustige Sachen, dich ich jetzt nicht mehr weiß wurden gefordert.
-> sie hat nix mehr bekommen, weil es ihr aus irgendeinem Grund nicht geglaubt wurde. -
Das gibt's doch nicht! Da muss man sich doch wirklich fragen, wer hier noch ganz sauber ist....
Ich wohne mit 2 Männern in einer WG. Würde mich mal interessieren, ob sie mir unterstellen würden, ob ich mit beiden eine Bedarfsgemeinschaft habe.... -
so bekommt das wort 'bedarfsgemeinschaft' einen ganz anderen klang
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Zitat
Sarah1111 schrieb am 01.07.2005 11:01:Ich wohne mit 2 Männern in einer WG. Würde mich mal interessieren, ob sie mir unterstellen würden, ob ich mit beiden eine Bedarfsgemeinschaft habe....
Hallo, Sarah111!
An Unterstellungen musst du dich gewöhnen! Sollte jeder locker sehen. Zahle für beide Rüden die Hundesteuer und niemand stellt mehr dumme Fragen. Haustiere sind erlaubt und zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Der dumme Zufall, dass die Knochenbeißer aussehen wie Männer und auf zwei Beinen laufen, ist eben ein genetisches Problem und liegt in der Rasse begründet. Trotzdem pinkeln sie immer noch daneben und fressen das, was man ihnen vorsetzt. Und wenn sie sprechen können, dann ist das dein Verdienst als Lehrerin. Mach dir mal keinen Stress mit dem Amt und führe die Jungs an der kurzen Leine. Das machen manche sogar hauptberuflich. Und wenn das Amt dazu auffordert, die Haufen der beiden zusammen zutragen um davon zu leben, dann pack dein Zeug und verschwinde aus dem Nest. Auf Dauer wird jede Haushaltsgemeinschaft zur Bedarfsgemeinschaft und die Sieger sind die, die alleine bleiben und leben (wenigsten solange, wie Vater Staat für die Hundekuchen aufkommt).
Beatrice
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Hier ist ein Link, wenn sich jemand noch genauer über das ALG II Informieren will:
http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1469219.htmlAuf den Rechner für ALg II hatte ich glaube schon hingewiesen, sonst:
http://www.geldsparen.de/conte…echneri.php?zzS=i&Seite=1Grüße, jinny44
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