Hallo ihr Lieben!
Heute stellte sich mir eine Frage:
Ist die Zensur einer Schülerzeitung durch die Schulleitung zulässig?
Meine erste, persönliche Antwort lautet „Nein“. Aber, ob ich damit richtig liege, weiß ich nicht.
Im Artikel 5 des Grundgesetzes steht:
„Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten… Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 7 sagt:
„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“
Da eine Schülerzeitung etwas Schulisches ist, unterliegt sich damit der Aufsicht des Staates? Und hat somit der Schulleiter das Recht/ die Pflicht diese vor Veröffentlichung einzusehen?
Gibt es in manchen Bundesländern Ausnahmen? Wie steht es mit NRW?
Könnt ihr mir weiter helfen?
Steffie