Antrag auf Entlassung aus dem öffentlichen Dienst als Beamter?

  • Hallo,
    ich stelle diesen Thread mal einfach wieder her... hatte ihn unter Word abgespeichert, meine Antwort (nach Potillas Beitrag) ist allerdings neu...
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    the-unknown-teacher-man
    hallo,
    wie ich neulich erfuhr, darf ein Beamter nicht einfach kündigen, er muss beantragen, dass er aus dem Dienst ausscheiden darf.


    Hat jemand eine Ahnung, ob das in der Regel genehmigt wird? Und ob man dann für die paar Jährchen, die man als Beamter tätig war, einen gewissen prozentualen Pensionsanspruch hat?


    danke


    mfg
    der unbekannte Lehrer
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    Remus Lupin
    Normalerweise wird deinem Entlassungsgesuch entsprochen und dein Dienstherr versichert dich in der gesetzlichen Rentenversicherung nach.
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    leppy Bei meiner Mutter war es problemlos. Jedoch kommt bei der Rentenversicherung wenig raus. Sie war ca. 20 Jahre im Dienst (teilw. Teilzeit, teilw. beurlaubt) und kann aus dieser Zeit mit ca. 350€ rechnen.


    Gruß leppy
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    Bablin
    Ich habe es gemacht. Dem wurde auch entsprochen. Für meine Pension ist das sogar günstiger, da ich dann im Überlebensfall Anspruch auf die Pension meines Mannes haben werde, was nicht der Fall wäre, wenn ich selbst meinen Pensionsanspruch behalten hätte. Mein Gehalt, dass ich beim Wiedereintritt als Angestelle bekam, beträgt allerdings weniger als die Hälfte des früheren.


    Bablin
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    Potilla
    Mal ´ne neugierige Frage:
    Wieso will man denn aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden???
    Haben nicht eher alle immer die Absicht verbeamtet zu werden
    Nachdenkliche Grüße


    Potilla
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    Hallo,
    danke für eure Antworten.
    Remus, hm, normalerweise, also nicht immer, oder? Da gibt es also wohl mal wieder Ausnahmen - z.B. Mangelfach, oder? Muss ich wohl doch mal das Schulverwaltungsblatt etc. wälzen :D .


    Wie lange dann der "Ausscheide-Bescheid" braucht, weiß nicht auch zufällig jemand?


    ich will übrigens - wenn das überhaupt für mich in Frage kommt - nicht als Angestellter in dem betreffenden Bundesland weiter arbeiten, sondern ganz aus dem Landesdienst ausscheiden


    Tja, warum ich mich danach erkundige? Wäre sozusagen der letzte Ausweg, falls meinem Versetzungsantrag in ein anderes Bundesland auch in Zukunft nicht stattgegeben wird (obwohl es dieses Jahr eigentlich geklappt hatte, aber das wurde quasi rückgängig gemacht X( ). Dann such ich mir halt ne nette Privatschule in meiner Wunschgegend :P


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

    Einmal editiert, zuletzt von the-unknown-teacher-man ()

    • Offizieller Beitrag

    Bei meiner Ma war es so, dass sie nicht mehr als Lehrerin arbeiten wollte sondern woanders mit ihr Geld verdienen. Sie hatte außerdem ihre Urlaubsjahre rum und hätte wieder anfangen müssen.


    Gruß leppy

  • Unbekannter Lehrermann,


    es ist mir heute Abend zu viel, im - dann nur hessischen - Beamtenrecht nach zu schauen. Aber das kannst Du für Dein Bundesland ja selbst tun.


    Vor Jahren war es so, dass Du deine Bereitschaft, "Dich dem Staat voll hin zu geben" (Beamter zu sein), jederzeit beenden konntest. Entsprechend Deiner Dienstzeit musste Dich der letzte "Dienstherr" bei der BfA nachversichern.
    Erkundige Dich genau nach den anzurechnenden Jahren, denn da versuchen - leider - die öffentlichen Stellen oft den
    Einzelbürger über's Ohr zu hauen.
    Im Beamtentum werden heute auch nicht mehr alle Jahre ab dem 21. Geburtstag bei ungebrochener Schule-Studium-Berufsanfang-Laufbahn gerechnet. Dein bisheriger Pensionsanpruch ist auch jämmerlich gering.


    Lass Dich nicht auf eine "Kündigungsfrist" ein, wenn diese beamtenrechtlich gar nicht besteht. Schau selbst nach - und wenn es behauptet wird, lass Dir die Fundstelle kopieren. Wahrscheinlich gibt es diese nicht.


    Beispiel: Ich habe in NRW mein I.Examen noch zu Zeiten von Lehrerknappheit gemacht und wollte danach nach Hessen zurück. Man hat mich in NRW mehrmals aufgefordert, meinen Einsatzwunsch schriftlich mit zu teilen. Auf meine Ablehnung hin wollte man mir weiß machen, dass ich einen Entlassungsantrag aus NRW stellen müsse, da ich ja schließlich dort (4 Semester) studiert hatte. Da ich nie irgends eine Verpflichtung unterschrieben hatte, bin ich einfach gegangen. Hätte ich aber diesen "erlogenen" Entlassungsantrag gestellt, wäre dem damals nie statt gegeben worden.


    Also selbst nach den Regelungen schwarz auf weiß schauen !


    Alles andere sind nur Gerüchte - wie meine Worte jetzt hier.


    Viele Grüße, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

  • Eselsbrücke für Gemo


    Bleib nicht leise, wenn dir jemand etwas weismachen will !


    Bablin

    Wer hohe Türme bauen will,
    muss lange beim Fundament verweilen.
    Anton Bruckner

    Einmal editiert, zuletzt von Bablin ()

  • Klasse Bablin !


    War mir der Unicherheit bewusst und zu faul, nach zu schauen. Aber "bewusst" wird bestimmt mit "ss" geschreiben.


    Lieben Dank und liebe Grüße, Georg.

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

  • thx noch mal für eure Antworten,


    in meinem Bundesland gibt es (habe jetzt mal nachgeschaut, hätte ich ja eigentlich machen können, eh ich den Thread aufmache , aber auch nie damit gerechnet, dass sowas im Internet steht) die Regelung, dass man nach höchstens drei Monaten oder am Ende des Halbjahres (aus unterrichtlichen Gründen) auf Antrag entlassen werden kann...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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