Hallo,
ich stelle diesen Thread mal einfach wieder her... hatte ihn unter Word abgespeichert, meine Antwort (nach Potillas Beitrag) ist allerdings neu...
-------------------------------------------------------------------------
the-unknown-teacher-man
hallo,
wie ich neulich erfuhr, darf ein Beamter nicht einfach kündigen, er muss beantragen, dass er aus dem Dienst ausscheiden darf.
Hat jemand eine Ahnung, ob das in der Regel genehmigt wird? Und ob man dann für die paar Jährchen, die man als Beamter tätig war, einen gewissen prozentualen Pensionsanspruch hat?
danke
mfg
der unbekannte Lehrer
-------------------------------------------------------------------------
Remus Lupin
Normalerweise wird deinem Entlassungsgesuch entsprochen und dein Dienstherr versichert dich in der gesetzlichen Rentenversicherung nach.
-------------------------------------------------------------------------------
leppy Bei meiner Mutter war es problemlos. Jedoch kommt bei der Rentenversicherung wenig raus. Sie war ca. 20 Jahre im Dienst (teilw. Teilzeit, teilw. beurlaubt) und kann aus dieser Zeit mit ca. 350€ rechnen.
Gruß leppy
--------------------------------------------------------------------------
Bablin
Ich habe es gemacht. Dem wurde auch entsprochen. Für meine Pension ist das sogar günstiger, da ich dann im Überlebensfall Anspruch auf die Pension meines Mannes haben werde, was nicht der Fall wäre, wenn ich selbst meinen Pensionsanspruch behalten hätte. Mein Gehalt, dass ich beim Wiedereintritt als Angestelle bekam, beträgt allerdings weniger als die Hälfte des früheren.
Bablin
----------------------------------------------------------------------------
Potilla
Mal ´ne neugierige Frage:
Wieso will man denn aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden???
Haben nicht eher alle immer die Absicht verbeamtet zu werden
Nachdenkliche Grüße
Potilla
---------------------------------------------------------------------------
Hallo,
danke für eure Antworten.
Remus, hm, normalerweise, also nicht immer, oder? Da gibt es also wohl mal wieder Ausnahmen - z.B. Mangelfach, oder? Muss ich wohl doch mal das Schulverwaltungsblatt etc. wälzen .
Wie lange dann der "Ausscheide-Bescheid" braucht, weiß nicht auch zufällig jemand?
ich will übrigens - wenn das überhaupt für mich in Frage kommt - nicht als Angestellter in dem betreffenden Bundesland weiter arbeiten, sondern ganz aus dem Landesdienst ausscheiden
Tja, warum ich mich danach erkundige? Wäre sozusagen der letzte Ausweg, falls meinem Versetzungsantrag in ein anderes Bundesland auch in Zukunft nicht stattgegeben wird (obwohl es dieses Jahr eigentlich geklappt hatte, aber das wurde quasi rückgängig gemacht ). Dann such ich mir halt ne nette Privatschule in meiner Wunschgegend
mfg
der unbekannte Lehrer