Hallo zusammen,
ich habe gestern einen Fernseher über das bekannte Auktionshaus im Internet versteigert , der heute vom Käufer abgeholt wird.
Würdet ihr bei der Warenübergabe noch einen Kaufvertrag unterschreiben lassen oder wurde der, sozusagen virtuell, schon durch den Zuschlag bei ebay gemacht?
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp.
Danke und Grüße!
Leila