Thema Urheberrecht - wichtig für alle!!!

  • Hallo liebe LehrerInnen!
    Ich glaube, dass man sich mal die Zeit nehmen und sich wenigstens grob über das Thema Urheberrecht und Unterricht Gedanken machen sollte.
    Natürlich auch darüber, was das Schlagwort Informationsgesellschaft für uns bedeutet und in Zukunft bedeuten wird, was die digitalen Medien für Einfluß auf das Lernen haben werden, was für Folgen es haben wird, wenn elektronische Daten- und Wissensverarbeitung immer weiter perfektioniert wird...


    Mir sind in letzter Zeit jedenfalls einige beunruhigende Entwicklungen begegnet, die mir bewußt gemacht haben, in was für einer wichtigen Zeit wir gerade leben und wie sehr wir verantwortlich dafür sind, wie kommende Generationen lernen und leben werden.
    Ich bin kein wirklich gut informierter Mensch auf dem Gebiet, versuche aber, ein wenig am Ball zu bleiben. Deshalb will ich hier auch keine Meinungen postulieren, sondern nur zum Nachdenken und aktiv werden anregen. Die Sachverhalte sind ziemlich komplex und kleine Änderungen in bestimmten Gesetzen können große Folgen v.a. für Bereiche wie Schule & Universität haben. Wenn ein Argument einleuchtet, kann es sein, dass eine andere Denk- und Folgenebene dabei völlig außer Acht gelassen wurde - wie gesagt, bei dem Thema kann man kaum Pauschalpositionen beziehen.


    Begegnet ist mir die Thematik v.a. in zwei Kontexten:


    Zum einen über einen Link auf der Seite (http://www.knopper.net/knoppix/) des kostenlosen Betriebssystems Knoppix (linuxbasiert, funtioniert ohne Installation, hat hervorragende Textverarbeitung etc. etc. etc. onboard), dass wie ich denke ein immenses Potential für die Schule hat:
    Anscheinend besteht gerade für solche alternative kostenlose Software durch eine Gesetzesänderung im Bereich der Softwarepatente eine große Gefahr für das Fortbestehen.


    Zum anderen kam ich über universitäre Aktivitäten auf einen Link zu den Gefahren einer Verschärfung des Urheberrechts... man denke nur mal an das Herausgeben von Readern etc.; oder in der Schule von Arbeitskopien; das Sammeln von digitalen Zeitungsartikeln...:
    http://www.urheberrechtsbuendnis.de


    Was denkt Ihr darüber? Ich glaube, wir haben die Verantwortung, uns mit diesen Themen auseinanderzusetzen.


    LG


    Martin


    P.S. Habe mir eben nochmal die Forumsbedingungen durchgelesen (weil ich nicht wußte, ob links erlaubt sind): Dabei lese ich, dass ich alle Rechte an dem abgebe, was ich hier schreibe. D.h., wenn ich einen Unterrichtsentwurf poste, könnten mir die Forumsbetreiber dessen Veröffentlichung anderswo untersagen. Das bedeutet Abgeben der Rechte - dass ich keine mehr habe. Bin da etwas übervorsichtig, da man mich mit meiner Musik schonmal kräftig übers Ohr hauen wollte.

  • Ach ja, da meine beiden Links ja in eine Richtung gehen und ich betont habe, dass das Thema viel breiter diskutiert und darüber nachgedacht werden sollte noch ein ganz anderer Link. Da gibt es ein ganzes Themenheft zum Urheberrecht kostenlos zum download (betrifft nicht nur den Musikunterricht, sondern auch das Zeigen von Filmen etc.):


    http://www.musikpaedagogik-onl…/spezial/9d893795f08.html


    Das da mit Änderungen sehr sensibel umgegangen werden sollte, wird allerdings auch dort deutlich... Versuche mich in nächster Zeit mal schlauer zu machen, wo genau die Knackpunkte sind, bei denen man ins Schwimmen geraten kann. und was genau geändert werden soll.


    LG


    Mart

  • Ich habe das Thread mal rausgekramt, weil mich eine Frage dazu beschäftigt.


    Wie sieht es mit Arbeitsblättern aus? Es gibt natürlich Blätter, die als Kopiervorlage freigegeben sind (von vielen Verlägen). Was ist jetzt aber mit Materialien, die nicht konkret freigegeben sind? Beispielsweise aus der "Karlchen Krabbelfix Reihe" oder ähnlichem. Oder wenn ich ein Bild oder einen Artikel finde, das oder den ich gut nutzen könnte. Muss ich dann auf dem Arbeitsblatt die Quelle angeben?
    Darf ich beispielsweise auch Teile eines fertigen Materials umgestalten?


    Wie handhabt ihr diese Sachen?
    Schnippelt und klebt ihr einfach alles zusammen, was euch unter die Finger kommt?


    Ich habe aus der Krabbelfix-Reihe beispielsweise einige Arbeitshefte. Einige Seiten würden gut zu einer Unt.einheit passen. Darf ich die kopieren oder die Bilder daraus verwenden?


    Ich will ja am Ende nicht verklagt werden. Habe neulich erst gehört, dass es irgendwo in Dtl. eine arme Lehrerin erwischt hat, die wohl illegal Cornelsen-Material vervielfältigte und von einer Schüler-Mutter verklagt wurde (die bei C. arbeitete).


    Schon mal vielen Dank für eventuelle Hilfe.


    littleStar

  • Hallo,


    grundsätzlich muss man auch hier vorsichtig sein. Wenn man Material als "Kopiervorlagen" kauft, ist die Vervielfältigung natürlich erlaubt. Sobald du aber ein Schülerarbeitsheft nimmst, und daraus einfach Seiten als Arbeitsblatt kopierst, ist das nicht mehr legal. Kopierrechte muss man oft teuer einkaufen. Wie das beim "Zusammenschnippeln" (auch am PC) ist, wenn daraus sozusagen ein eigenes Produkt entsteht, weiß ich nicht.


    Gruß,
    Peter

  • Ich krame den Thread noch mal hoch.
    Wir haben heute von der Schule Informationen über das Kopierrecht zugemailt bekommen.
    Die Vorgaben finde ich ziemlich heftig, auch wenn ich das Anliegen der Verlage verstehen kann.
    Aber sind wir mal ehrlich: Kaum ein Schule hat Unmengen an Klassensätzen von verschiedenen Büchern vorhanden, sodass man immer die Bücher austeilen kann. Ich kann auch nicht in jedem Fach Arbeitshefte u.ä. kaufen lassen.
    Hinzu kommt, dass ich bisher z.B. in Deutsch kein Buch kenne, dass komplett zufriedenstellend ist, sodass man immer noch dazuarbeiten muss.

  • Wie ist das denn im Worst Case - haftet man in solchen Fällen als Privatperson, richtet sich solch eine Klage an mich als Privatmensch oder wird das durch den Dienstherrn oder eine Diensthaftpflichtversicherung abgedeckt?


    Ich mache wohl auch vieles, was nicht lupenrein durch Copyrights gedeckt wird. Aber die Vorschriften immer einzuhalten, würde entweder die Arbeit ordentlich erschweren und teuer machen oder aber ich müsste auf anderes, teilweise unpassenderes Material zurückgreifen.

  • In Hessen gab es dazu vor einiger Zeit einen recht detaillierten Infobrief o.ä. unseres Schulamtes (oder Kumi? - habs nur überflogen, muss ich zu meiner Schande gestehen).
    Was ich mir aber gemerkt habe - und das reichte mir als Info für mich: Man darf eine gewisse Anzahl Seiten kopieren, aber zum Beispiel kein vollständiges Schülerarbeitsheft. Was ich aber auch nachvollziehen kann.
    Wenn man sieht, was an Grundschulen als "Eigenfibel" rumgeistert - häufig sind das nahezu vollständige uszüge aus Lehrwerken - in der Reigenfolge neu zusammengestellt. Das würde mich als Verlag dann auch ärgern.
    Ich glauibe, die Lizenz, die Hessen quasi "abgegolten" hat umfasst ca. 10 Seiten je Arbeitsheft. Ich will mich da aber nicht festlegen.

  • Zitat

    Original von Ummon
    Wie ist das denn im Worst Case - haftet man in solchen Fällen als Privatperson, richtet sich solch eine Klage an mich als Privatmensch oder wird das durch den Dienstherrn oder eine Diensthaftpflichtversicherung abgedeckt?


    Ich mache wohl auch vieles, was nicht lupenrein durch Copyrights gedeckt wird. Aber die Vorschriften immer einzuhalten, würde entweder die Arbeit ordentlich erschweren und teuer machen oder aber ich müsste auf anderes, teilweise unpassenderes Material zurückgreifen.


    Die Antwort ist klar:


    Die Kenntnis der relevanten Vorschriften (Gesetz, Verordnung, Richtlinie) gehört zum Berufsbild "Lehrer" dazu und wird daher vorausgesetzt.


    Wer gegen diese Vorschriften aus Unkenntnis verstößt, handelt grob fahrlässig, wer sie kennt und trotzdem dagegen verstößt, handelt vorsätzlich. In beiden Fällen kann der Dienstherr Regress bei seinem Bediensteten nehmen (eine eventuelle Forderung Dritter wird regelmäßig zuerst den Dienstherrn treffen).


    Als "Privatperson" handelt man in Erfüllung seiner Berufsaufgaben niemals, d.h. eine Privathaftpflichtversicherung ist für dienstliche Tätigkeiten völlig irrelevant. Eine Diensthaftpflichtversicherung wird bei vorsätzlichen Verfehlungen kaum zahlen, für den Fall der groben Fahrlässigkeit müsste man die Versicherungsbedingungen genau kennen.


    Auf der rechtlich sicheren Seite ist man NUR, wenn man sich GENAU an die Vorschriften hält. Rechtsverstöße werden durch die "pädagogische Freiheit" niemals abgedeckt.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Hallo,
    ist alles eine Frage des Verfolgungsdrucks, die Verlage sitzen ja irgendwie auch in der Klemme. Man kann nicht rücksichtslos den anklagen, dem man das eigene Lehrbuch verkaufen will.
    Ciao

  • Zitat

    grundsätzlich muss man auch hier vorsichtig sein. Wenn man Material als "Kopiervorlagen" kauft, ist die Vervielfältigung natürlich erlaubt. Sobald du aber ein Schülerarbeitsheft nimmst, und daraus einfach Seiten als Arbeitsblatt kopierst, ist das nicht mehr legal. Kopierrechte muss man oft teuer einkaufen.

    ich glaube , es sind 12 Prozent pro Arbeitsheft, die du kopieren darfst, habe eben immer mehrere Arbeitshefte verschiedener Verlage, so dass das dann ungefähr hinkommt :D plus natürlich die teuren KV, die wir als Schule angeschafft haben

  • Heute lag auch bei mir so ein Zettel im Fach und verwiesen wurde auf diese pdf.
    http://alp.dillingen.de/ref/mp/recht/medrecht+schule_alp.pdf


    Wie darf ich folgenden Abschnitt verstehen.


    Zitat

    Schulen, die einen größeren Fotokopierbedarf haben, können sich direkt an die betreffenden Verlage wenden. Bei diesen können sie ergänzende Fotokopierlizenzen einholen. Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an - auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.“9 Diese Kopiererlaubnis ist für die Schulen kostenlos, weil die Lizenzgebühren von den Bundesländern übernommen werden.


    Ich würde schon gerne aus einem AH mehr kopieren. Soll ich nun den Verlag anschreiben?


    LG Anja

  • Ich vermute, dass die Lizenzen ähnlich "teuer" sind, wie das AH selbst, sonst wäre der Verlag ja schön doof. Angenommen du willst aus einem AH, welches regulär 8€ kostet), für 25 Schüler bis zu 75% kopieren. Da würde ich mal schwer vermuten, dass der Verlag sich das bestimmt 4€ pro Schüler kosten lassen wird ...


    Sehr witzig ist auch die hiesige Bezirksregierung. Die hat scheinbar einen Prozess verloren, in dem ein Vater geklagt hat, dass er noch zu den 12€ Elternanteil Arbeitshefte anschaffen sollte. Die Schule musste wohl allen Eltern das Geld für die AHs zurückzahlen.
    Da frage ich mich wirklich, wie man noch Unterricht machen soll? Die Schule hat einen bescheidenen Etat um einzkaufen (was bekommt man heutzutage schon für 12€ ??), die Schule darf von Eltern nicht verlagen, noch zusätzliche AHs anzuschaffen und dann dürfen wir auch nur noch sehr sporadisch kopieren. Da bleibt doch eigentlich nur übrig, dass wir jedes AB selbst erstellen, oder? Und dabei natürlich noch gut für Schriften und BIlder bezahlen dürfen und eigentlich auch am besten eine Ausbildung als Mediengestalter hinter uns haben...

  • Zitat

    Original von floridapanthers



    Sehr witzig ist auch die hiesige Bezirksregierung. Die hat scheinbar einen Prozess verloren, in dem ein Vater geklagt hat, dass er noch zu den 12€ Elternanteil Arbeitshefte anschaffen sollte. Die Schule musste wohl allen Eltern das Geld für die AHs zurückzahlen.


    Das ist ja interessant. Hast du dafür eine Quelle, Zeitungsbericht, Urteil o.Ä.?

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Es gibt das so lustige gebundene Zettelhaufen mit einem Pappdeckel oben und unten, die nennen sich "eingeführtes Lehrbuch". Die wurden vom Kultusministerium geprüft und für gut befunden, genauso von der Fachkonferenz. Warum also nicht diese zum Arbeiten nehmen?


    Und dann gibt es da noch solche linierten und karierten Hefte zum Kaufen, welche die Eltern nach herrschender Lehrmeinung selbst zu bezahlen haben. Genauso wie die dazugehörigen Stifte.


    Und da wir als Lehrkräfte beim Medieneinsatz ja flexibel sind: In jedem Klassenzimmer hängt so ein komisches grünes oder weißes Ding an der Wand, auf welchem man gerüchteweise mit Kreide oder besonderen Stiften schreiben kann. Einige Kollegen und Kolleginnen behaupten, dass man dort etwas aufschreiben kann, welches die Schüler dann in diese karierten oder linierten Hefte ihrerseits abschreiben.


    Du siehst: Man braucht diese komischen Kopien und Arbeitshefte gar nicht. Kein Stress mit defekten Kopierern, kein Stress mit Geldeinsammeln für Arbeitshefte. Kein Stress mit Urheberrecht, kein Stress mit Eltern, die ihr Geld zurück haben wollen.


    Das Leben kann so einfach sein!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • So so Lehrbuch, haben wir nicht. Wäre auch unsinnig an einer IR-Grundschule. Differenzierung geht nunmal nicht mit einem Lehrwerk. Und 1 und 2. Klässler können auch nur sehr begrenzt ständig von der Tafel abschreiben.


    Irgendwie stört mich diese Gym-Arroganz gerade sehr.

  • kann anja gut verstehen :)
    das deutschbuch unserer grundschule ist nicht mehr gemäß des neuen lehrplans, für die neue ausgabe reicht das geld nicht. mathebuch kaufen die eltern, aber es fehlt genügend übungsmaterial, gerade für klasse 1 und 2.
    im su haben wir gar keine bücher.


    ich versuche schon oft, kopier zu vermeiden und auch im heft schreiben zu lassen. aber gerade bei hausaufgaben komme ich oft nicht ums arbeitsblatt herum.

  • Zitat

    Original von TwoEdgedWord


    Das ist ja interessant. Hast du dafür eine Quelle, Zeitungsbericht, Urteil o.Ä.?


    Leider nein, wir haben davon nur Bericht auf der letzten Konferenz erhalten. Ich frage nochmal nach, ob es dazu nähere Infos gibt. Ich mag mir gar nicht ausmalen was passiert, wenn da noch mehr bockige Eltern auf die Idee kommt zu klagen ...

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