https://www.anwalt.de/rechtsti…t-fernbleiben_077802.html
Das BGB scheint tatsächlich zu greifen. Ob im Zweifel ein Arbeitsgericht den Termin für so dringlich hält ist die Frage, schließlich könnte man argumentieren, dass das (schnelle) Ergebnis des MRT keine Auswirkung auf das Wohlbefinden habe oder sowas.
Das sehe ich aber anders.
Ich hatte letztes Jahr mit 35 einen Bandscheibenvorfall an der HWS. Das zügige MRT war hier äußerst wichtig. Je nach Ergebnis hätte nämlich auch eine Not-OP herauskommen können um einen Querschnittslähmung zu verhindern...