Arzttermin am Vormittag - nur in den Ferien?

  • Wenn jemand das jemand bei Routineterminen so macht (Vorsorgetermine etc., die auch nachmittags/abends möglich sind, viele Praxen öffnen ja regelmäßig bis 18 Uhr), ist er darüber niemandem Rechenschaft schuldig. Aber er muss damit leben, wenn so ein Verhalten von anderen als nicht in Ordnung angesehen wird.


    Es weiss doch überhaupt niemand, weswegen ich beim Arzt bin. Ob es sich um einen Routinetermin handelt oder eine dringende Behandlung oder was auch immer. Und es geht auch absolut niemanden etwas an.

  • Wenn Leute einen der von mir angesprochenen Routinetermine dienstags um 11 Uhr wahrnehmen, haben sie entweder keinen 9 to 5-Job, haben Urlaub, sind arbeitslos oder haben einen kulanten Arbeitsgeber.

    Das mit dem kulanten Arbeitgeber ist so ein Sache. Es gibt eben auch Unternehmen, denen viel daran liegt ihre Spezialisten und hochqualifizierten Fachkräfte motiviert und gesund zu erhalten. Ein Studienkollege von mir ist heute Chemiker im Außendienst. Wenn er wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Dienstwagen kleine Strafen zahlen muss, dann wird dies anstandslos von der Firma gezahlt. Dahinter steckt die Anweisung der Chefetage, dass er den Großkunden möglichst schnell auf Abruf zur Verfügung stehen soll. Und dahinter steckt auch, dass man einer engagierten Spitzenkraft den Wind nicht aus den Segeln nehmen will. Man stelle sich vor, der Chef würde da kleinlich sein (wie die meisten Schulleiter ;)) und verlangen, dass er das selber zahlt mit den Worten "Schnell am Ziel sein ja, aber Sie müssen sich schon an die Verkehrsregeln halten".
    Generell wird in dem Unternehmen bei den Leistungsträgern stark darauf geachtet, dass sie Wertschätzung erhalten. Da wäre ein Entgegenkommen bei einem Termin beim Kardiologen selbstverständlich. So selbstverständlich, wie er allerdings auch für das Unternehmen vollen Einsatz zeigt. Eine Hand wäscht die andere.
    Im Lehrerberuf ist es doch auch so. Wenn der Schulleiter möchte, dass sich ein Lehrer engagiert und einbringt, eben nicht Dienst nach Vorschrift macht, sollte er bemüht sein, dass es seinen Untergebenen gut geht und sie sich wohl fühlen. Dazu gehört eben auch, dass mal ein Facharzttermin Dienstags früh möglich ist. Und zwar ohne Zähneknirschen. Ein Schulleiter, der das nicht versteht und Lehrern überall ans Bein pinkelt, der muss sich nicht wundern, wenn das Engagement nachlässt und man eben auch anfängt, Schlupflöcher auszunutzen.
    Das hat etwas mit gutem Führungsstil zu tun.

  • Es weiss doch überhaupt niemand, weswegen ich beim Arzt bin. Ob es sich um einen Routinetermin handelt oder eine dringende Behandlung oder was auch immer. Und es geht auch absolut niemanden etwas an.


    Derf Arbeitsgeber kann sich die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch den Arzt bestätigen lassen.


    Firelilly, ich finde, so wie du es beschreibst, sollte es in der freien Wirtschaft auch sein. Aber die Realität sieht häufig anders aus. Was du in dem Unternehmen "bei den Leistungsträgern" beobachtest, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei den Kassierer(inne)n im Supermarkt, bei Handwerkern, auch bei den meisten Verwaltungsangestellten und und und anders. Aber wie gesagt: Ich finde, es sollte ruhig so sein.


    In der Schule hängt dagegen meistens viel mehr am Fehlen eines Lehrers während der Unterrichtszeit als am Fehlen eines Angestellten in der freien Wirtschaft. Wenn man sich bei der Vorbereitung des Unterrichts über die Woche etwas zurücknimmt und drei Stunden weniger macht, kann man trotzdem guten Unterricht halten. Wenn man morgens/mittags drei Stunden am Stück nicht in der Schule ist, fallen bis zu vier Unterrichtsstunden aus, bis zu vier Unterrichtsstunden müssen also vertreten werden, die Gruppe kommt im schlechtesten Fall in deinen Fächern gar nicht weiter und im besten Fall weniger weiter als mit dir, der Fachlehrerin. Unter Umständen musst du in Aufsichten vertreten werden.

  • Derf Arbeitsgeber kann sich die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch den Arzt bestätigen lassen.


    Firelilly, ich finde, so wie du es beschreibst, sollte es in der freien Wirtschaft auch sein. Aber die Realität sieht häufig anders aus. Was du in dem Unternehmen "bei den Leistungsträgern" beobachtest, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei den Kassierer(inne)n im Supermarkt, bei Handwerkern, auch bei den meisten Verwaltungsangestellten und und und anders. Aber wie gesagt: Ich finde, es sollte ruhig so sein.


    In der Schule hängt dagegen meistens viel mehr am Fehlen eines Lehrers während der Unterrichtszeit als am Fehlen eines Angestellten in der freien Wirtschaft. Wenn man sich bei der Vorbereitung des Unterrichts über die Woche etwas zurücknimmt und drei Stunden weniger macht, kann man trotzdem guten Unterricht halten. Wenn man morgens/mittags drei Stunden am Stück nicht in der Schule ist, fallen bis zu vier Unterrichtsstunden aus, bis zu vier Unterrichtsstunden müssen also vertreten werden, die Gruppe kommt im schlechtesten Fall in deinen Fächern gar nicht weiter und im besten Fall weniger weiter als mit dir, der Fachlehrerin. Unter Umständen musst du in Aufsichten vertreten werden.


    Das liegt aber meines Erachtens nach auch daran, dass die personelle Besetzung in den Schulen viel zu eng gehalten ist, als dass es ein vernünftiges Vertretungskonzept geben könnte...
    (was jetzt kein Plädoyer für Routinearzttermine am Vormittag sein soll, aber das sieht man ja auch dann, wenn ein Lehrer mal wirklich krank ist)

  • Derf Arbeitsgeber kann sich die Notwendigkeit des Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch den Arzt bestätigen lassen.


    Wie darf man sich das vorstellen? Der Schulleiter ruft bei dem Arzt an und fragt nach, ob der Besuch von Herrn X am Vormittag wirklich notwendig war? Und der Arzt antwortet dann:"Nein, der Besuch war eigentlich nicht notwendig, das hätten wir auch am Nachmittag machen können"? :rofl:

  • Wie darf man sich das vorstellen? Der Schulleiter ruft bei dem Arzt an und fragt nach, ob der Besuch von Herrn X am Vormittag wirklich notwendig war? Und der Arzt antwortet dann:"Nein, der Besuch war eigentlich nicht notwendig, das hätten wir auch am Nachmittag machen können"? :rofl:


    Grundsätzlich können für diesen Zweck Formulare eingeführt werden, die der Arzt ausfüllt. Genau wie eine AU-Bescheinigung. Wie verbreitet diese Praxis ist, weiß ich nicht. Aber das umzusetzen, halte ich für eine machbare Aufgabe.

  • In der Schule hängt dagegen meistens viel mehr am Fehlen eines Lehrers während der Unterrichtszeit als am Fehlen eines Angestellten in der freien Wirtschaft. Wenn man sich bei der Vorbereitung des Unterrichts über die Woche etwas zurücknimmt und drei Stunden weniger macht, kann man trotzdem guten Unterricht halten. Wenn man morgens/mittags drei Stunden am Stück nicht in der Schule ist, fallen bis zu vier Unterrichtsstunden aus, bis zu vier Unterrichtsstunden müssen also vertreten werden, die Gruppe kommt im schlechtesten Fall in deinen Fächern gar nicht weiter und im besten Fall weniger weiter als mit dir, der Fachlehrerin. Unter Umständen musst du in Aufsichten vertreten werden.


    Da stimmt wohl, aber die Verantwortung dafür liegt sicherlich nicht bei der einzelnen Lehrkraft. Eine Schulpolitik, die eine Unterrichtsversorgung von (teilweise weit) unterhalb 100% für ausreichend erachtet, legt systematisch keinen Wert auf das Verhindern von Unterrichtsausfall. Deswegen sollte man sich darüber als Lehrkraft absolut keine Gedanken machen und erst recht kein schlechtes Gewissen einreden lassen. Dann leuchten die Kinderaugen halt etwas weniger für ein paar Stunden... so what?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ärztliche Schweigepflicht?


    Was soll ich dazu jetzt sagen? Ich bin auch kein Experte in diesen Fragen. Weil mich interessiert hat, wie das Ganze eigentlich geregelt ist, habe ich mich informiert. Ergebnis: Nein, bei Routineterminen hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, bei Lohnfortzahlung freigestellt zu werden, und ja, der Arbeitgeber kann sich, grundsätzlich, durch ein Formular vom Arzt bestätigen lassen, dass der Termin während der Arbeitszeit sein musste. Wenn du das auch machst, findest du z. B. Urteile dazu, in denen es aber um eine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats geht. Nirgens wird aber mit der ärztlichen Schweigepflicht argumentiert. Ist das alles für Beamte anders? Nein, zumindest nicht in NRW: AZVO §12.


    Also, wir können unterschiedliche Meinungen haben, ob der Routinetermin während der Unterrichtszeit moralisch OK ist. Rechtlich ist er es nicht.

  • Thor5ten
    ich weiß nicht, wo Du mit Deiner Argumentation drauf hinaus willst. Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen im Regelfall einen normalen planbaren Untersuchunstermin auf die unterrichtsfreie
    Zeit legen. Aus der Erfahrung gerade mit chronisch kranken Menschen, kann ich Dir jedoch auch sagen, dass dies vielfach nicht möglich ist. Damit Du Dir vielleicht eine Vorstellung machen kannst, anbei eine Aufzählung:
    - Ein Stück vom Zahn ist abgebrochen, es muss zur Vermeidung der Verschlimmerung eine Krone drauf, da das nicht geplant war sind die Nachmittagstermine auf Wochen im voraus schon belegt. Der Patient hat insgesamt 3 Behandlungstermine vormittags. (selber schon so erlebt)
    - Der chronisch kranke Patient muss regelmässig (1mal im Monat) zur Blutabnahme. Diese ist nur vormittags möglich und lt. Arzt dringend erforderlich
    - Der Patient muss einmal die Woche zur Dialyse (wird für den Tag geschrieben, nur auch hier ist eine Behandlung nach der AZ nicht möglich)
    - Ein Herz Kreislauf Patient hat zur morgendlichen Stunde erhebliche Blutdruckabweichungen nach oben. Zur Sicherheit sucht er zur Abklärung noch am Vormittag seinen Hausarzt auf, der Entwarnung gibt und den Blutdruck medikamentös neu einstellt. Die ersten Unterrichtsstunden wurden so aber (notwendigerweise) versäumt
    - Der Arzt hält wegen anhaltender Magen-Darm Beschwerden eine zeitnahe Magen-Darm Spiegelung für erforderlich. Hier fällt der Patient zwei Tage aus mit Krankschreibung
    Damit ist die Liste noch lange nicht zu Ende. Vergiss bitte nicht lieber Thor5ten, dass es neben den jungen dynamischen Gesundbrunnen auch noch Kollegen gibt, die alters- und oder krankheitsbedingt nicht so gut drauf sind. Möglicherweise fallen Sie Dir nicht so auf, weil sie trotz ihrer Erkrankung durchhalten und nicht laufend krank sind, jedoch behandlungsbedingt das ein oder andere mal fehlen.
    Würden es tatsächlich Absicht dieser Kollegen sein, einen auf TTV zu machen (Bundeswehrjargon für täuschen, tarnen, verp....) gebe ich zu bedenken, dass sie dieses Zuiel mit einer ausgedehnten Krankschreibung wesentlich unauffälliger erreichen würden.
    Das was ich in meiner Personalratstätigkeit eher erlebe sind Kollegen die Arztbesuche in unverantworlicher Weise auf die lange Bank schieben, weil sie nicht fehlen wollen; oder aber auch Kollegen die sich nicht krank schreiben lassen wollen (obgleich lt. Arzt dringend geboten) weil ja noch die Arbeiten anstehen. Last but not least die Kollegen die vollkommen psychisch am Ende sind, sich aber nicht trauen einen Facharzt aufzusuchen, weil sie Angst haben als Simulant abgestempelt zu werden. Vernatworlich hierür u.a. auch Kollegen wie Thorsten mit ihren Kommentaren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zur ärztlichen Schweigepflicht
    Der Arzt verletzt an keiner Stelle die ärztliche Schweigepflicht, da er dem Arbeitgeber gegenüber am Telefon oder sonstwie überhaupt nicht mitteilt (da Schweigepflicht)
    Vielmehr erhält der Patient eine entsprechende Bescheinigung und entscheidet selber ober er diese Bescheinigung seinem Arbeitgeber übergibt oder nicht.
    Wenn er jedoch von seinem Freistellungsrecht Gebrauch machen will und der Arbeitgeber dies eng sieht, hat er wohl keine Alternative. (Ähnlich wie bei der Abgabe einer AU)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das was ich in meiner Personalratstätigkeit eher erlebe sind Kollegen die Arztbesuche in unverantworlicher Weise auf die lange Bank schieben, weil sie nicht fehlen wollen; oder aber auch Kollegen die sich nicht krank schreiben lassen wollen (obgleich lt. Arzt dringend geboten) weil ja noch die Arbeiten anstehen. Last but not least die Kollegen die vollkommen psychisch am Ende sind, sich aber nicht trauen einen Facharzt aufzusuchen, weil sie Angst haben als Simulant abgestempelt zu werden. Vernatworlich hierür u.a. auch Kollegen wie Thorsten mit ihren Kommentaren.

    Das deckt sich leider mit meinen Beobachtungen im Kollegium. Ich kann nur jedem raten sich bei Krankheit auch krank schreiben zu lassen und sich nicht in die Schule zu quälen, weil Arbeiten anstehen oder viel Unterricht ausfallen würde. Wenn der Dienstherr die Personaldecke so dünn strickt, dann ist es einfach so gewollt, dass Unterricht ausfällt. Und für die gesunden Kollegen gilt: Seid keine Kollegenschweine und kommentiert Krankheit, Arzttermine etc. eben nicht auf so eine negative Weise. Das führt eben genau zu so einem Arbeitsklima, wo viele Angst haben zu fehlen und dann Krankheiten verschleppen und so weiter. Seid solidarisch und setzt euch dafür ein, dass man sich als Lehrer eben unbeschwert und ohne Angst im Hinterkopf bei Krankheit krankschreiben lassen kann, zum Arzt gehen kann und so weiter.
    Ihr müsst Euch immer bewusst sein, wenn ihr Euch krank reinschleppt, all Eure Operationen in die Ferien legt usw., dann schafft ihr Druck. Druck auf die Kollegen und das steigert sich in einer Spirale hoch. Wer will denn so leben und arbeiten? Es könnte so viel entspannter und zufriedener (und damit auch nachhaltiger und gesünder!) sein, wenn da alle an einem Strang ziehen würden. Wir sind (großteils) Beamte und machen uns gegenseitig das Leben so druckvoll und schwer. Warum?
    Würden wir da solidarischer sein, dann würde der Dienstherr unter Druck geraten (Stichwort: Personaldecke) anstatt die Lehrerschaft. Denkt mal darüber nach, der größte Druck kommt von unnötig überengagierten Kolleginnen, die ohne Rücksicht auf Verluste die Defizite des Dienstherrn auf ihren Schultern austragen.

  • Chemikus, ich habe doch in diesem Thread kaum für oder gegen irgendwas argumentiert. Meine einzigen Beiträge in eine bestimmte Richtung kopiere ich unten nochmal rein. Da stehe ich auch zu meiner Meinung. Ansonsten habe ich hier aber nur beschrieben, wie ich den Umgang mit unserer Frage in der Arbeitswelt erlebe und wie die gesetzlichen Regelungen sind. Und wenn da etwas anders ist, als du es gerne hättest, kann ich dafür nix.


    Ansonsten habe ich ganz bewusst in so ziemlich jedem Beitrag explizit von "Routineterminen" gesprochen und habe im ersten Beitrag ausgeführt, dass ich damit "Vorsorgetermine etc., die auch nachmittags/abends möglich sind" meine. Das trifft aber auf keinen der fünf von dir beschriebenen Fälle zu.


    Natürlich ist es Privatsache, weswegen ich zu welchem Arzt gehe. Aber wenn ich das während der Unterrichtszeiten machen, fällt meine Arbeitskraft während dieser Zeit aus. Bezahlt werde ich aber trotzdem. Wenn jemand das jemand bei Routineterminen so macht (Vorsorgetermine etc., die auch nachmittags/abends möglich sind, viele Praxen öffnen ja regelmäßig bis 18 Uhr), ist er darüber niemandem Rechenschaft schuldig. Aber er muss damit leben, wenn so ein Verhalten von anderen als nicht in Ordnung angesehen wird.


    In der Schule hängt dagegen meistens viel mehr am Fehlen eines Lehrers während der Unterrichtszeit als am Fehlen eines Angestellten in der freien Wirtschaft. Wenn man sich bei der Vorbereitung des Unterrichts über die Woche etwas zurücknimmt und drei Stunden weniger macht, kann man trotzdem guten Unterricht halten. Wenn man morgens/mittags drei Stunden am Stück nicht in der Schule ist, fallen bis zu vier Unterrichtsstunden aus, bis zu vier Unterrichtsstunden müssen also vertreten werden, die Gruppe kommt im schlechtesten Fall in deinen Fächern gar nicht weiter und im besten Fall weniger weiter als mit dir, der Fachlehrerin. Unter Umständen musst du in Aufsichten vertreten werden.

  • Ich hänge meine Frage mal hier an: Ich habe für nächste Woche einen Facharzttermin bekommen, der vormittags liegt. Es ist einigermaßen akut und ich bin froh, nicht über drei Wochen warten zu müssen. Dann bekäme ich einen Termin an meinem freien Vormittag. So lange kann und will ich aber nicht warten, weil mich die Ungewissheit jetzt schon wahnsinnig macht.
    Wie ist das, kann ich mich da in der Schule einfach krank melden, oder abmelden wegen Arzttermin oder wie macht man das?

  • Ich bin einigermaßen irritiert. Ich würd niemals an einer Schule arbeiten wollen, an der ich mir diese Frage stellen müsste. Normaler Weg bei uns: SL/Stundenplaner sagen, betonen, dass es nicht anders ging, fertig. Dass man versucht, den Termin besser zu legen, versteht sich doch. Wenn es eben nicht klappt - dann muss das MAL gehen!

  • Dahinter steckt die Anweisung der Chefetage, dass er den Großkunden möglichst schnell auf Abruf zur Verfügung stehen soll.

    Also wenn mein Arbeitgeber fordert, dass ich Verkehrsregeln missachte und durch die Straßen rase, damit ich 5 Minuten schneller am Ziel bin - ich weiß nicht, was an diesem Verhalten löblich sein soll.

  • Ich habe mich heute über meine Schulleitung geärgert:



    Ich bin zur Zeit beim Orthopäden in Behandlung. Jetzt sollte ich zum MRT, um einen Bandscheibenvorfall auszuschließen. Gottseidank habe ich gestern kurzfristig noch einen Termin für heute bekommen. Das war sehr schwierig, da alle angebotenen Termine während meiner Unterrichtszeit lagen. Ansonsten hätte das diesen Monat nicht mehr geklappt. Heute sollte ich eigentlich um 10 kommen, aber das hätte ich nicht geschafft, ich konnte sie dann noch auf 10.30 Raufhandeln.


    Ich habe laut Stundenplan nur 2 Stunden Unterricht in den ersten beiden und in der 3. eine Vertretungsbereitschaft. Da habe ich mir gedacht, dass das die beste Lösung für meine Schule ist: Es fällt kein Unterricht von mir aus, ich kann halt nur nicht heute kranke Kollegen vertreten, aber immerhin muss ich nicht selbst vertreten werden, ich war ja da und habe meinen regulären Unterricht gehalten.


    Heute morgen vor dem Vertretungsplan habe ich dies der Verantwortlichen so mitgeteilt. Jetzt wurde ich in der 5-Minuten-Pause von meinem Stellvertreter im Unterricht aufgesucht. Er wollte, dass ich da bleibe und Vertretung mache. Wenn ich mich weigern würde, müsste ich zur Schulleiterin. Er hat mich vor die Wahl gestellt, das klang aber schon sehr drohend. Ich habe mich trotzdem dafür entschieden, zu gehen, weil ich sonst bis ins neue Jahr auf einen Termin warten müsste.


    Ich bin mal gespannt auf das Gespräch morgen, ich habe da echt Bammel. Vorsichtshalber habe ich mir für heute eine Krankschreibung geben lassen und ich habe mich vor dem Gehen auch offiziell im Sekretariat krank gemeldet.


    Mich ärgert das, weil ich mich wirklich IMMER in die Schule schleppe, auch wenn ich mich krank fühle und dieses Schuljahr -im Gegensatz zu den meisten Kollegen - noch keinen Tag gefehlt habe. Und da veranstalten die so etwas wegen einer nicht gehaltenen Vertretung! Und die Kollegin sitzt wahrscheinlich vor dem Fernseher und kuriert ihren Schnupfen aus [Blockierte Grafik: https://paralleluniversum.iphpbb3.com/forum/images/smilies/icon_evil.gif]



    Was ich dann beim nächsten Mal mache, ist ja wohl klar!


    Wie seht ihr das: hat die Schulleitung das Recht, mir einen wichtigen Arzttermin zu verbieten, damit ich andere Kollegen vertreten kann, damit diese möglicherweise ihren Arzttermin wahrnehmen können?

    • Offizieller Beitrag

    https://www.verdi-bub.de/servi…waehrend_der_arbeitszeit/
    So etwa wurde mir das vom Personalrat auch erklärt.
    Besondere Dringlichkeit liegt z.B. bei akuten Schmerzen vor. Bei Verdacht auf Bandscheibenvorfall vermute ich, dass du Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Empfindungsveränderungen (Kribbeln, Taubheitsgefühle) hast.
    Wenn du zur Schulleiterin zitiert wirst, drucke ihr die Seite doch aus, verweise auf den §616 BGB und weise darauf hin, dass du alles tust, um deine Arbeitsfähigkeit zu erhalten und erinnere sie an ihre Fürsorgepflicht. Wenn sich die Abklärung hinauszögert, können sich ja auch die Einschränkungen verstärken.

Werbung