Straftagen (hier: Klauen) werden berichtet - was tun?

  • Hallo,


    eine etwas umständliche Formulierung, aber griffiger hab' ich's nicht hinbekommen.


    Also - meine Frage:


    Mir hat im Unterricht eine Schülerin von einem Mädchen berichtet, was alles klaut, was sie haben will. Die Familie dieses Mädchens ist mir in soweit bekannt, als dass mein eigener Sohn neulich einen Bruder auf dem Spielplatz kennengelernt hat, der schon mehrmals bei uns zum Spielen zu Besuch war. Das Mädchen hatte meiner Schülerin angeboten, ihr Schuhe für 100 Euro zu klauen, die sie kaufen wollte. Das Geld sollte sie ihr geben!


    Es müssen aber schon recht chaotische Zustände in dieser Familie sein, neulich abends stand dieser Junge (7 Jahre) abends um halb sieben vor der Tür und wollte noch spielen.... Auf meine entsetzte Frage hin meinte er locker, er dürfe abends immer etwas länger aufbleiben...


    Was würdet Ihr machen? Soll ich meinen Schulleiter informieren? Wir haben eine weitere Schwester aus der Familie an unserer Schule (Förderschule L). Soll ich einfach weghören und es ignorieren?


    Wie würdet Ihr reagieren? ?(


    LG


    Tante Lotta

  • Zitat

    Tante Lotta schrieb am 14.04.2005 22:04:
    Was würdet Ihr machen? Soll ich meinen Schulleiter informieren? ....


    In diesem Fall würde ich mit dem Schulleiter reden. Vielleicht sind ja bereits weitere Dinge vorgefallen und evtl. besteht schon Kontakt zum Jugendamt. Wenn das nicht nur ein "dahergesagtes Zeugs" war, wie es viele Pubertierende mal von sich geben, besteht ja immerhin die gefahr, dass das Mädchen in die Delinquenz rutscht.
    Dann lieber rechtzeitig ein STOP-Signal setzen, als sich später vorhalten zu lassen, man habe nicht reagiert....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • So, ich noch einmal!


    Das 'Problem' ist, dass es sich dabei gar nicht um eine Schülerin unserer Schule handelt... Wäre es eine Mädchen von uns, würde ich ja auch sofort mit der Schulleitung sprechen, aber so...?


    LG


    Tante Lotta

  • Hallo,


    jetzt könntest du dich noch an die Eltern oder an das Jugendamt wenden oder die Polizei einschalten. Dafür finde ich aber die Beweislage etwas dünn.


    Du könntest auch das Mädchen mal ansprechen, wenn es dir über den Weg läuft.


    Bei uns wenden sich die Lehrer mit solchen Problemen auch gerne an mich. Denn wenn ich mal einfach so vorbeikomme, ist das nicht so amtlich, wie wenn das ein Lehrer tut. Ich kann dann aber auch nur helfen, wenn die Leute da überhaupt drauf aus sind.


    Sonst kann man eigentlich nur die Augen offen halten.


    Grüße Enja

  • Sprich doch mal mit dem Klassenlehrer darüber. Ich weiß nicht, wies an LB-Schulen gehandhabt wird, aber bei uns an der E-Schule besteht meist ein enger Kontakt (mehr oder weniger gewünscht ;) zu den Erziehungsberechtigten. Evtl ist der Klassenlehrer über das problem bereits informiert, ggf auch über schon etablierte Maßnahmen.
    LG

  • Das Kind geht ja nicht auf ihre Schule. Ich will doch mal hoffen, dass man die andere Schule nicht einfach anrufen kann, um die Telefonnummer ihres Klassenlehrers zu bekommen. Das ging mir echt zu weit.


    Grüße Enja

  • Zitat

    Enja schrieb am 15.04.2005 13:36:
    ...
    Bei uns wenden sich die Lehrer mit solchen Problemen auch gerne an mich. Denn wenn ich mal einfach so vorbeikomme, ist das nicht so amtlich, wie wenn das ein Lehrer tut. Ich kann dann aber auch nur helfen, wenn die Leute da überhaupt drauf aus sind.


    ....


    Zitat

    Das Kind geht ja nicht auf ihre Schule. Ich will doch mal hoffen, dass man die andere Schule nicht einfach anrufen kann, um die Telefonnummer ihres Klassenlehrers zu bekommen. Das ging mir echt zu weit.


    Aber Sie einzuschalten wäre korrekt - als nicht verbeamtete und somit der Schweigepflicht nicht unterworfene Person ??


    Also mir ginge DAS zu weit ....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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