Warum zählen einige GymnasiallehrerInnen rückwärts ?

  • Mir fällt auf, dass etliche Gymnasiallehrer und Gymnasiallehrerinnen ihre Lehrbefähigung in der Reihenfolge "Sek. II + Sek. I" angeben.


    Es sieht so aus, als ob sie die Zahlen 1 und 2 nur rückwärts zählen können - oder was Besonderes mit diesem "Rückwärts" ausdrücken wollen.


    Könnte es eine Art "Dünkel" sein ?


    gemo

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo gemo,
    erstens: das glaube ich nicht. Ist mir übrigens auch noch nie aufgefallen. Hab aber gerade mal geschaut und nur e i n e n einzigen Fall gefunden, bei dem das so ist. Bei uns gibt es diese Einteilung auch gar nicht so direkt, jedenfalls wird nicht direkt davon gesprochen- bezieht sich Sek I jetzt nur auf Hauptschulen, GHS und Realschulen oder auch auf die Mittelstufe und Unterstufe der Gymnasien? Da du von Gymnasiallehrern schreibst, wohl schon.
    Wenn dem so ist, dann könnte es doch gut sein, dass diese Lehrerin von der Anzahl der Klassen her mehr Oberstufe unterrichten und weniger Unter-und Mittelstufe?
    Zweitens: Man könnte auch die These aufstellen, dass jemand, der so viel Wert auf (meiner Ansicht nach) Kleinigkeiten legt, vielleicht doch nicht zufrieden mit seiner eigenen Position ist und deswegen anderen Dünkelhaftigkeit unterstellt ?
    Alles hat eben zwei Seiten....
    Liebe Grüße,
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

    Einmal editiert, zuletzt von Hermine ()

  • Hallo gemo,
    aus deinem Posting wird nicht klar, wen du konkret meinst. Und so rein hypothetisch finde ich deine Frage nicht gerade sinnvoll. Vielleicht sprichst du diejenigen einfach mal direkt an?


    Grüße
    Maria Leticia

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Hm, also in vom Ministerium herausgegebenen Texten - ich spreche von NRW - ist immer die von Sekundarstufe II/I die Rede, was m.E. damit zu tun hat, dass man ja das Gymnasiallehramt grundständig auf Sek. II studiert - und dann eine Sek. I-Zusatzprüfung macht.


    Sicherlich wird da von offizieller Seite ein 'Dünkel' transportiert, der sich ja geradewegs auf dem Gehaltszettel wiederfindet. (A12 - A13 - A13 mit Zulage ...).


    Aber ob die Kollegen damit eine Botschaft ins Forum schicken wollen?!? Da wird doch die ideologischkritische Analyse etwas übertrieben, oder?

  • Zitat

    Mir fällt auf, dass etliche Gymnasiallehrer und Gymnasiallehrerinnen ihre Lehrbefähigung in der Reihenfolge "Sek. II + Sek. I" angeben.


    Kann philo nur zustimmen; das Lehramt der Sekundarstufe II ist das, so der offizielle Terminus, "führende Lehramt" bei Voraussetzungen, Ausbildung, Bezahlung, Pflichten & Dienstrecht etc., deshalb wird es beispielsweise vom Ministerium oder auch vielen Studienseminaren als erstes genannt, um eine möglichst klare Unterscheidung von dem Lehramt Sek I zu schaffen. Da aber Gymnasiallehrer auch Mittel- und Unterstufe unterrichten, hängt man eben die 1 dran. Wie herum man das schreibt ist hier im Forum sicher egal, auf meiner Hausarbeit als Ref aber musste es als "2 + 1" stehen - so pedantisch ist das Ministerium.


    Ich gehe nicht davon aus, dass es hier den guten alten Standesdünkel gibt, konnte ihn jedenfalls noch nicht bemerken, sondern nur dass alle Lehrämter hier auf einer Augenhöhe diskutieren... im Grunde ist es hier ja auch egal, wie die Reihenfolge ist. Im Zweifel haben die "II+I"er bessere Karten.


    Grüße,
    JJ

  • @ Maria letitia
    Hallo Maria, ich habe bewußt nach einem mir häufig aufgefallenes Phänomen hier im Forum allgemein gefragt. Du brauchst Dir doch nur mal die Angaben links neben den Postings anzuschauen.


    @alle: Die bürokratische Gewohnheit in NRW scheint ja eine Erklärung zu sein. Ob diese Gewohnheit so gut ist, bleibt für mich offen.


    Ich kann mir zunächst auch kein eigenständiges Lehramt Sek. II mit späterer Zusatzprüfung (Prüfung ??) Sek. I vorstellen, da das wissenschaftliche Studium für Sek. II den Soff für Sek. I am Gymnasium beinhaltet und nur darüber hinausgeht.


    Mir müsste noch der erste Lehrer nur für Sek. II begegnen, der nicht auch in Sek. I unterrichten darf. Bei uns in Hessen ist dies jedenfalls nie möglich gewesen. Soweit mir bekannt und ohne jetzt extra nachzusehen sind "Sek. I" und "Sek. II" auch gar keine offiziellen Lehramtsbezeichnungen, sondern nur eingebürgerte Arbeitsbegriffe. Offiziell war die Bezeichnung für die Gymnasiallehrer mit Lehrbefähigung von Klasse 5 bis Jahrgang 13 "Höheres Lehramt", aktuell heißt es in Hessen "Lehramt an Gymnasien" - im Unterschied zu dem an Grundschulen und dem an Haupt- und Realschulen


    Aber im Rahmen der föderalen Unterschiede zwischen den Bundesländern mag es ja mir bisher unbekannte Unterschiede geben. Insofern bleibt meine Frage interessant.


    Viele Sonntagsgrüße, gemo !

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    Einmal editiert, zuletzt von gemo ()

  • Zitat

    gemo schrieb am 06.03.2005 10:26:
    Ich kann mir zunächst auch kein eigenständiges Lehramt Sek. II mit späterer Zusatzprüfung (Prüfung ??) Sek. I vorstellen, da das wissenschaftliche Studium für Sek. II den Soff für Sek. I am Gymnasium beinhaltet und nur darüber hinausgeht.


    Da habe ich mich vielleicht etwas zu unpräzise ausgedrückt. Die Zusatzprüfung ist in die Sek.II-Prüfung integriert; bei mir hieß das konkret: 1 zusätzl. Klausur zu einem fachdidaktischen Schwerpunkt und eine Verlängerung aller mündlichen Prüfungen um 15 Minuten mit zusätzlichen Prüfungsthemen. Gleichfall handelt es sich formal um eine Extra-Prüfung, die auch eigens beantragt werden muss. (Und wer nur Sek. II studiert, bekommt auch nicht automatisch die Fakultas für Sek. I.)


    Zitat

    gemo schrieb am 06.03.2005 10:26:
    Die bürokratische Gewohnheit in NRW scheint ja eine Erklärung zu sein. Ob diese Gewohnheit so gut ist, bleibt für mich offen.


    Mir müsste noch der erste Lehrer nur für Sek. II begegnen, der nicht auch in Sek. I unterrichten darf. Bei uns in Hessen ist dies jedenfalls nie möglich gewesen. Soweit mir bekannt und ohne jetzt extra nachzusehen sind "Sek. I" und "Sek. II" auch gar keine offiziellen Lehramtsbezeichnungen, sondern nur eingebürgerte Arbeitsbegriffe. Offiziell war die Bezeichnung für die Gymnasiallehrer mit Lehrbefähigung von Klasse 5 bis Jahrgang 13 "Höheres Lehramt", aktuell heißt es in Hessen "Lehramt an Gymnasien" - im Unterschied zu dem an Grundschulen und dem an Haupt- und Realschulen.


    Derzeit ist man in NRW dabei, das System umzustellen - und zwar von einer schulstufenbezogenen Ausbildung (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II (& ggf. I)) auf eine schulformbezogene - offenbar wie in Hessen. (Ganz konsequent ist das allerdings auch nicht, weil GHS ja schulformenübergreifend ist.)


    Vor dem Hintergrund aber, dass du die Bezeichnung "höheres Lehramt" (die ja expressis verbis dünkelhaft ist) vorziehst, ist es allerdings umso schwerer nachzuvollziehen, warum es dünkelhaft sein soll wenn jemand II/I statt I/II schreibt...


    Gleichfalls Sonntagsgrüße an alle,
    ph.

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Zitat

    Ich kann mir zunächst auch kein eigenständiges Lehramt Sek. II mit späterer Zusatzprüfung (Prüfung ??) Sek. I vorstellen


    Hi,
    das ist ja auch eine sehr seltene Ausnahme. Normalerweise werden die für Sek II fälligen Prüfungen in NRW wegen des Sek I-Anteils einfach etwas erweitert und vertieft. Im ganzen Studienseminars-Jahrgang mit 106 Refis gab es einen Fall, wo jemand ausschließlich Sek II machte (lag an den Fächer: Spanisch & Pädagogik).
    Wenn allerdings Leute ein Fach mit "nur" Sek I nachziehen - wird häufig als 3. Fach gemacht - dann sind die Prüfungen allerdings recht umfangreich.


    Zitat

    Ob diese Gewohnheit so gut ist, bleibt für mich offen.


    Ist das nicht im Grunde egal? Letzten Endes ist es doch ein relativ neutrales Etikett, das ich dem angesprochenen "höheren Lehramt" vorziehe. Auch "Gymnasiallehrer" würde mir nicht schmecken...


    Grüße,
    JJ

  • Hallo,


    das Problem kommt ja nur auf, wenn man mit den Berufsbezeichnungen eine Bewertung verbindet. Das halte ich generell nicht für gut.


    An unserer Schule gibt es einen Gymnasial- und einen Realschulzweig, also auch Gymnasial- und Realschullehrer. Im Sek I-Bereich wird das bei der Lehrerzuweisung nicht unterschieden. Die Realschullehrer unterrichten auch Gymnasial-Klassen und umgekehrt. Das hat sich bewährt und es profitieren alle davon.


    In der Sek II geht das nicht mehr. Erst dann bemerkt man, dass es da Unterschiede gibt. Wobei es bei uns an der Schule nicht als schwieriger gilt, die Oberstufe zu unterrichten. Eher im Gegenteil.


    Grüße Enja

  • Auch ich habe zunächst auf Sekundarstufe II studiert, und dann zusätzliche Kurse belegt und eine erweiterte Prüfung abgelegt für die Sek I. (und zumindest in Pädagogik wurde auf diese Altersstufe auch besonders eingegangen). Die Prüfungen in den anderen Fächern waren entweder mündlich oder schriftlich.
    Ich sehe mich nicht als elitär, sondern habe lediglich angegeben, wie ich studiert habe, und wie es von der Studienordnung gefordert war. Das ich dieses bürokratische Denken in ein offenes Forum übernommen habe, war mir nicht als Problem bewusst.
    Bei uns im Seminar gibt es auch einige Leute, die nur Sek II studiert haben (Ge/Sowi), und andere, die sich ärgern, es nicht getan zu haben (können besser mit den Älteren umgehen).


    Ich denke, jetzt ist dieses Thema ausreichend diskutiert, oder?
    Wenn's glücklich macht, können wir ja alle unsere Profileintragungen ändern.


    Liebe Grüsse,
    Tina

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