Schwanger und Vertretungsstelle

  • Hallo!


    Ich habe im Moment einen befristeten Vertretungs-Vertrag bis zu den Sommerferien. Es sieht im Moment nicht danach aus, als dass dieser Vertrag verlängert werden würde. Erfahrungsgemäß müsste ich mich zu den Sommerferien wieder arbeitslos melden. Mein Mutterschutz würde im neuen Schuljahr beginnen.


    Sollte ich weder eine feste Stelle noch einen weiteren Vertretungsvertrag bekommen, wäre ich also auch nach dem Ende der Ferien arbeitslos.
    Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Erziehungsgeld? Bekomme ich überhaupt Erziehungsgeld? Wonach richtet sich das? Kann ich als Arbeitslose in die Erziehungszeit gehen?


    Sollte ich jedoch einen Vertretungsvertrag bekommen, der ja wie üblich befristet wäre, wäre ich ja zu Beginn meines Mutterschutzes wieder beschäftigt. Wie verhält es sich dann mit dem Mutterschutz und der Erziehungszeit?


    Fragen über Fragen...


    Lieben Gruß


    Sanne

  • Hallo,
    diese Regelung würde mich auch interessieren.
    Manchmal denke ich mit Kind bzw. schwanger und "nur" Vertretungsvertrag ist man gleich weg vom Fenster. Bei der "Wiedereinstellung" oder Vertragsverlängerung werden eher die ohne Kinder und Nichtschwangeren berücksichtigt, weil die flexibler sind.
    LG Alem

  • Zitat

    alem schrieb am 02.03.2005 18:24:
    Bei der "Wiedereinstellung" oder Vertragsverlängerung werden eher die ohne Kinder und Nichtschwangeren berücksichtigt, weil die flexibler sind.


    Was die Einstellung von Schwangeren in Vertretungsstellen anbetrifft, magst du Recht haben.


    Ob und wie viele Kinder ich habe, hat bei meiner Vertretungsstelle allerdings niemanden interessiert.


    Petra

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