Hi,
habe vom Finanzamt Post bekommen, die Belege würden nicht akzeptiert wenn nicht ersichtlich ist, dass die Sachen auch tatsächlich für die Schule gekauft wurden und nur dort verwendet werden. Aber meine Frau war im Referendariat (Grundschule) und da stand z.B. "ein gesundes Frühstück" auf dem Lehrplan. Es war ja auch so, dass im Referendariat viel gebastelt wurde (werden sollte), um die ganzen Themen zu veranschaulichen (mit Identifikationsfiguren). War viel Arbeit, und es musste viel Kleinkram beschafft werden.
Hattet ihr da auch so Probleme diese Quittungen anerkannt zu bekommen? Oder reicht es vielleicht wenn man der Lehrplan einreicht? Gibt es andere Möglichkeiten das Finanzamt zu überzeugen? Den Kopierer haben sie auch nicht akzeptiert, da ja in jeder Schule einer vorhanden sein sollte. Aber vor dem 2. Staatsexamen ist so ein Gerät zu Hause schon sehr hilfreich!
Bitte schreibt mir voneuren Erfahrungen!
Danke!!
Stefan
Lohnsteuer; Quittungen nicht akzeptiert
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Hallo Stefan,
ich habe bisher sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. In einem Jahr wurde ohne Nachfrage alles anerkannt, im Jahr darauf (da waren Quittungen wohl auch gerade Überprüfungsschwerpunkt) wurde mir auch viel nicht anerkannt. Ich habe dann allerdings Einspruch eingelegt und bin persönlich vorbeigegangen, um zu den einzelnen Sachen zu erklören, warum ich sie wirklich für die Schule brauchte (z.B. hilft es auch, entsprechende Arbeitsblätter mitzubringen). Ist allerdings sehr mühselig.....
Vielleicht bringt es ja auch etwas, schriftlich zu versichern, dass man die Sachen für die Schule brauchte, und bei Bedarf könne man das auch gerne detaillierter erklären.....
Was den Kopierer angeht: ich würde zumindest schon von vornherein davon ausgehen, dass man ihn zumindest nicht ganz anerkannt bekommt, da man ihn ja auch privat nutzen kann (so ist es zumindest inzwischen mit vielen Geräten und der Anerkennung).Aber einen Teil - finde ich - müssten sie anerkennen. Sie akzeptieren ja auch Schneidemaschinen, Laminergeräte etc., obwohl es die in den Schulen auch gibt. Da würde ich also Einspruch einlegen (Vorausgesetzt, es lohnt sich, denn es ist ja doch erst wieder mit Arbeit verbunden....)
Viel Glück!
Ronja -
Hallo Stefan,
gerade in der Grundschule muss man ja so oft Dinge anschaffen, aus denen (für Laien) oft nicht direkt ersichtlich ist, dass man es tatsächlich für die Schule benötigt.
Deshalb füge ich dem Finanzamt immer eine Liste bei, auf der ich Dinge kurz erläutere; z. B. Süßigkeiten für den Adventskalender, Obst für ein gesundes Frühstück...
Teilweise kaufe ich in Supermärkten Vorlesebücher o. ä. im Angebot, die werden dann auf dem Kassenbon nicht als solche betitelt (da steht dann nur "Buch" oder "sonstiges"). Diese markiere ich auf dem Bon und schreibe den Verwendungszweck in die Liste. Bislang wurde immer alles anerkannt.LG Lea
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Zitat
Forsch schrieb am 25.02.2005 18:13:
...PS: auch Finanzbeamte sind nur Menschen. Wenn man ihnen freundlich und zuvokommend begegnet kann das manchmal Wunder wirken.... Das kennen die nämlich nicht so oft, wie man sich denken kann ..Genau. Unseren im letzten Jahr nervtötend hartnäckigen Sachbearbeiter habe ich "überaus freundlich" eingeladen, doch mal auf einen Sprung zu uns herein zu kommen. Er wollte mir mein Arbeitszimmer nicht mehr anerkennen. Denn: In einer 4-Zimmer-Wohnung ist es nach seiner Ansicht nicht möglich, bei zwei Kindern noch ein Arbeitszimmer zu haben... Dass unsere beiden Jungs in ihrem gemeinsamen Kinderzimmer zusammen noch ein paar Jahre glücklich sind, konnte der Mann sich nicht vorstellen. Nach meiner Einladung wurde es dann wie gewohnt "abgesegnet"...
Gruß,
PeterEdit: Er kam natürlich nicht vorbei...
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hi,
ärgerlich ist das mit dem kurz-mal-vorbeifahren-und- den- Finanzbeamten-alles-mal erklären dann, wenn das Finanzamt, wie bei mir, z.B. ca. 30 km entfernt liegt.das mit den Punkten ist echt aus verlässlicher Quelle, Forsch?
da reißen also solche Sitten wie bei den Politessen in manchen Städten ein, sozusagen eine "Abschussprämie" - wenn ich das richtig verstehe...?
erinnert mich zum einen an meinen Thread zum Thema Leistungsbemessung bei Beamten und an meine Bundeswehrzeit, denn da hatte ich den Verdacht, dass die Stabsärzte Bonuspunkte für möglichst viel "gesundgeschriebene" Soldaten bekommen...mfg
der unbekannte Lehrer -
Auch von mir der Tipp:
Widerspruch einlegen.
Der Kopierer gehört sicher nicht zu den Gegenständen der alltäglichen Lebensführung, sondern ist eindeutig Büromaterial.
Auch das Müsli, den Apfel und sonstige Dinge, die du für das "gesunde Frühstück" eingekauft hast, muss er dir anerkennen.
Du entscheidest, welche Materialien du in deinem Unterricht einsetzt. Und vielleicht akzeptiert er deinen Einkauf, wenn du ihn fragst, ob er den Apfel und das Müsli noch verzehren würde, nachdem es bei 30 Kindern von Hand-zu-Hand weitergegeben wurde......Ich hab' bislang noch alles nach dem Widerspruch anerkannt bekommen.
Den Tipp, Dinge in die Steuererklärung zu setzen, von denen man weiß, dass sie sowieso gestrichen werden, sehe ich als als nicht so hilfreich an. Sowas kann auch die Streichlust wecken.
Ich setze grundsätzlich nur Dinge in die Erklärung, von denen ich überzeugt bin, dass sie anerkannt werden müssen.
Und das ist mehr, als mancher denkt"Konz: 1000 Steuertricks " ist - trotz des "Trick"-Titels - eine fundiert (und locker) geschriebene Lektüre........
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Hallo Ihr!
Ich habe fürs vorletzte Jahr alle Quittungen aufgeklebt und nummeriert. Dann habe ich eine Liste geschrieben: Nummer, Artikel, Preis, Verwendungszweck. Dort trug ich möglichst genau die Unterrichtseinheiten und Klassenstufe ein. Das gab zum Glück keine Probleme. Allerdings habe ich nie versucht, nen Kopierer abzusetzen, habe aber alle Postwertzeichen ("Buchbestellung an Verlag", "Rücksendung"...) durchbekommen.
Grüße und viel Erfolg beim Widersprechen
Conni -
Die "Quelle" war lange Jahre Sachbearbeiter beim Finanzamt ist prüft jetzt mittelständische Firmen. Also recht zuverlässig....
Aber wie gesagt, wenn man die Leute freundlich anspricht, läßt sich vieles regeln. Vieles geht auch am Telefon (auf dem Steuerbescheid steht der Sachbearbeiter drauf ...)
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