Krankheit des Kindes...

  • Hallo ins Forum,


    ist vielleicht eher ein Offtopic-Thema?
    Jedenfalls ist meine Tochter krank und ich werde morgen deshalb wohl nicht arbeiten gehen können, da keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.


    Jetzt ist diese Situation aber Premiere in meiner achtjährigen Karrriere als arbeitende Mutter. Was muss ich denn beachten/tun/wem melden?


    Wär lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Danke,
    ramapas

  • Hallo Ramapas,
    Du mußt Dich auf alle Fälle bei Deinem Arbeitgeber, also bei Deiner Schule krank melden! Dir stehen eine bestimmte Anzahl von Betreuungstagen für ein krankes Kind im Jahr zur Verfügung, leider weiß ich im Moment nicht genau wie viele (für Alleinerziehende sind es fast doppelt so viele).


    Vielleichtist das ja schon ein erster Anhaltspunkt! Ich wünsche Deiner Tochter Gute Besserung!
    LG
    Sydney ;)

    'Ein Tag an dem Du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. - Charlie Chaplin'

  • Hallo Rampas,
    als Beamtin stehen dir im Jahr vier Betreuungstage wegen krankheit pro Kind zu. Bist du angestellt und verheiratet dann sind es zehn. Als Alleinerziehende hast du mehr "freie" Tage.
    Es ist gut, wenn du mit deinem Kind zum Arzt gehst und da um ein Attest bittest (für dich). Das gibtst du an der Schule ab. Wenn du angestellt bist, werden dir die Fehltage vom Gehalt abgezogen, du bekommst das Betreuungsgeld dann von der Krankenkasse (kann manchmal dauern). Als Beamtin passiert nix. So war es jedenfalls als ich im letzten Jahr mal wegen Kinderkrankheit gefehlt habe.
    Gruß
    Laempel

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