Hallo,
ich habe vor zwei Tagen eine halbe (feste) Stelle angeboten bekommen, die ich auch antreten möchte. Das Problem ist, dass ich Anfang des Monats mündlich schon eine befristete Stelle in einem anderem Bundesland zugesagt habe.
Frage: 1. Kann ich ohne größere Probleme von der befristeten Stelle zurücktreten (unterschrieben habe ich wie gesagt noch nix)?
Grüße, Lasaja
Stelle zugesagt-Rücktritt problemlos?
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hallo,
ich bin kein Jurist, aber ich glaube, solange du keinen Vertrag unterschrieben hast, kann dir z.B. in Richtung Konventionalstrafe (die oft ein paar Tausend Euro beträgt ) nichts passieren.
Moralische Bedenken hätte ich auch nicht, da es sich um eine ohnehin befristete Stelle handelt.
Allerdings sollte man damit rechnen, dass man dann in diesem Bundesland, falls man irgendwann dorthin möchte, einen Vermerk oder so was hat - aber das können auch nur Gerüchte sein...
ohnehin: alle Angaben ohne Gewähr
Falls dir hier keiner Antwort drauf geben kann: ein Personalrat kennt sich mit sowas in der Regel besser aus.mfg
der unbekannte Lehrer -
Regelung in NRW: Von Vertretungsstellen/ Geld statt Stelle kann jederzeit bei Angebot einer festen Stelle zurückgetreten werden.
w. -
Zitat
wolkenstein schrieb am 14.01.2005 11:44:
Regelung in NRW: Von Vertretungsstellen/ Geld statt Stelle kann jederzeit bei Angebot einer festen Stelle zurückgetreten werden.
w.Das gilt übrigens für alle Arten von Stellen (auch befristeten untereinander): Sobald du ein besseres Angebot als das bestehende erhälst, kannst du beim Schulamt einen "Rücktrittsvertrag" unterschreiben und bist dann frei für die bessere Stelle.
LG Lea
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Wie das rechtlich innerhalb verschiedener Bundesländer aussieht, weiß ich leider nicht (habe mich, wie wolkenstein, ja nur auf NRW bezogen). Aber da du ja noch nichts unterschrieben hast, kann ich mir nicht vorstellen, dass du etwas zu befürchten hättest. Ich würde dort anrufen und den Fall schildern, so nach dem Motto "ich hätte die Stelle sehr gerne angenommen, nun aber die Option auf eine feste Stelle, die für meine Existenzgründung unabdingbar ist", und auf deren Verständnis hoffen.
Es gibt allerdings auch mündliche Verträge, wobei ich nicht hoffen will, dass dein Fall darunter fällt. Um das auszuschließen könntest du mal im Schulrechtsforum anfragen:http://www.recht.de/phpbb/view…ce995e302d60c965647bf12b3
Viel Glück wünscht
Lea
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