Hallo ihr Lieben,
für alle, die am sich am Montag ins Bewerbungschaos stürzen hier noch ein paar Tipps.
Grundsätzlich gilt (laut GEW):
Es sind nur Fragen zulässig, die in konkreter Beziehung zum angestrebten Arbeitsplatz stehen!
Unzulässige sind insbesondere Fragen nach...
> Schwangerschaft
> beabsichtigtem Erziehungsurlaub
> geplanter Heirat
> nicht-ehelichen (womöglich gleichgeschlechtlichen)
Lebensgefährten; geschieden-, getrennt-lebend
> beabsichtiger Teilzeitbeschäftigung GANZ WICHTIG!
Falls ihr nur eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht ziehen
solltet, sagt das erst nachdem ihr den Vertrag
unterschrieben habt!!!!
> Konfession
> Parteizugehörigkeit
> Gewerkschaftszugehörigkeit
> Öffentliche Ämter, Mandate
> Bewerbungen auf andere Stellen
Unzulässig heißt nicht automatisch, dass diese Fragen nicht gestellt werden, gibt uns aber das Recht, die Antwort zu verweigern oder Falschaussagen zu machen!
Also allen viel Glück!!!
Bye Sydney