Ich suche genaue Informationen zu Aufsichten in Brandenburg. Wer kann helfen?
Folgende Situation:
In regelmäßigen Abständen finden in einer Disco am Ort Discoveranstaltungen für unsere Schüler statt. Lehrer sollen nun zwangsverpflichtet werden, dort Aufsichten zu führen. Die Veranstaltungen dauern von 19 bis 01 Uhr. In der Disco darf natürlich geraucht und Alkohol konsumiert werden. Am nächsten Tag ist Unterricht. Es kann doch wohl nicht sein, dass man als Lehrer verpflichtet ist, sich der lauten Musik und dem Qualm auszusetzen. Außerdem finde ich es problematisch, wenn jeweils 2 Lehrer für die Sicherheit und das Verhalten von mehreren hundert Schülern verantwortlich sein sollen. Bin ich, wenn ich mich dann nach 1 Uhr morgens auf dem Nachhauseweg befinde, versichert.?
Fragen über Fragen.
Frage zu Aufsichten
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in einer Disco am Ort = keine schulveranstaltung, also kann man lehrer nicht verpflichten. das ganze ist doch garantiert eine gewerbliche veranstaltung irgendeines diskobetreibers, der ist dann auch dafür verantwortlich.
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Falls diese Veranstaltungen als Schulveranstaltungen laufen, sind die Lehrer zur Aufsicht verpflichtet.
Damit diese Veranstaltungen als Schulveranstaltung laufen können, muss dies jedoch von der Gesamtlehrerkonferenz so beschlossen werden. Das geht nicht per ordere mufti. (Also durch Idee des Schulleiters).Falls das eine Idee der Gemeinde oder gar des Diskobetreibers sein sollte, haben die den Lehrern sowieso nix vorzuschreiben.
Dienstvorgesetzte mit Weisungsrecht sitzen im Rektorat und im Schulamt.Sollte diese Anweisung wirklich kommen ist das ein eindeutiger Fall für die Gewerkschaft und fürs Verwaltungsgericht. Aber dazu kommt's nicht. Da hat jemand das Dienstrecht nicht zu Ende gelesen (bzw. nicht mal reingeschaut)......
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Also, das Ganze klingt einfach schier unglaublich!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lehrer - egal aus welchem Bundesland - zu so etwas verpflichtet werden können!
Bei unseren Grundschulkids gibt's auch in regelmäßigen Abständen eine Kinderdisko, die wird von der Gemeinde organisiert und selbstverständlich sind die Gemeindemenschen für die Aufsicht zuständig. Ich würd der Schulleitung was husten, wenn so ein Ansinnen auf einer Lehrerkonferenz auf den Tisch käm...
Wie soll so etwas denn auch versicherungstechnisch aussehen, von den Fahrten abgesehen? Was, wenn da Jugendliche ob ihres Alkkonsums anfangen zu randalieren etc.? Soll sich eine Lehrerin dazwischenwerfen? Ich glaub's echt nicht!
Wende dich notfalls an den Lehrerrat, der vermittelnd an die Schulleitung herantritt, bzw. sich für eine "außerterminliche" Lehrerkonferenz einsetzen kann, in welcher ihr diese ausgemachte Zumutung gemeinsam abschmettern könnt! Hey, ihr seid Lehrer - keine Türsteher!
Berichte mal, wie's weitergeht...Viel Glück, Lea
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Schulveranstaltung mit Alkohol?
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Zitat
Schulveranstaltung mit Alkohol?
Wieso nicht?
Willkommen im Leben... -
Hi Lise,
1. schließe ich mich den Vorrednern an. Wenn es eine Schulveranstaltung ist, ja, sonst nicht.
Falls es eine Schulveranstaltung ist:
2. Es ist in Brandenburg ein Maximum von 100 Minuten Aufsicht pro Woche und Lehrer vorgesehen.
3. Es gibt das sog. "Remonstrationsrecht" bzw. gleichzeitig die "Remonstrationspflicht". Das heißt folgendes:
Als Beamte oder Angstellte musst du deinem Dienstherrn (Rektor) gehorchen. Wenn der also sagt: "Das ist eine Schulveranstaltung, Sie müssen Aufsicht führen." musst du das tun. ABER: Du musst deine Aufsicht präventiv, aktiv und kontinuierlich durchführen. Präventiv heißt, dass du Gefahren voraussiehst und abwendest. Alkoholisierte Jugendliche sind vermutlich aggressiver als unalkoholisierte. Das birgt zusätzliche Gefahren und so wie du schon sagst, zu zweit über mehrere 100 Schüler Aufsicht führen, da kann dann wenn die Alkohol getrunken haben einiges passieren. D.h. du müsstest die Gefahren abwenden wenn du deiner Aufsichtspflicht nachkommen willst (Alkohol verbieten, Disko um 21 Uhr schließen, oder was auch immer). Wenn du die Gefahr nicht abwendest, handelst du fahrlässig. Falls was passiert, trägst du Mitschuld. Der Direktor kann dich aber trotzdem anweisen und du bist dann in einem Konflikt zwischen Gehorsam und Aufsichtspflicht. Wenn sowas passiert, darfst und musst du dem Dienstherrn des Rektors (Schulamt) SCHRIFTLICH eine Anfrage schicken, ob der Sachverhalt so rechtens ist. Darin solltest du deine Bedenken aufschreiben. Das Schulamt hat dafür extra Juristen, die sowas entscheiden. Das Schulamt kann dann den Direktor zu anderem Handeln anweisen. Hier geht es auch darum, dass du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, das ist ne Art Absicherung. Natürlich kann der Jurist auch sagen, dass das so ok ist. Kann ich mir kaum vorstelln.Falls es keine Schulveranstaltung ist: GEW fragen.
Grüße,
Conni -
Hallo Ihr alle,
erst einmal Danke für Eure Hinweise und Euren Zuspruch.
ZitatWende dich notfalls an den Lehrerrat
Das kommt ja vom Lehrerrat, das ist doch das Schlimme. Weil die Belastung durch Aufsichten gleichmäßiger verteilt werden sollte. Als ob dadurch die ungleiche Verteilung von Arbeit irgendwie verringert werden könnte! Und in der Lehrerkonferenz wurde beschlossen, dass diese Verteilung so gehandhabt werden soll. Das kam dadurch, dass sich eine Unmenge von Kollegen enthalten hat. Und jetzt ham wer den Salat.
Aber wenn es denn nicht als Schulveranstaltung gilt...!?Eure Lise
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Lise,
es wäre sehr hilfreich, wenn du mal Genaueres über die Veranstaltung posten würdest (Wer ist Veranstalter? Genauer örtlicher Rahmen...)
Gruß
Timm
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Hallo Timm,
als Veranstalter gilt unsere Schülerfirma. Tatsächlich sind das die Organisatoren. Veranstaltungsort ist die örtliche Disco, die Getränke und die Musik kommen von dort. Es werden in der Schule Tickets verkauft. Soweit ich weiß, wird von dem Geld, das durch die Tickets eingenommen wird, die Miete für die Disco bezahlt und dann kommt für die Discobetreiber noch der Gewinn durch den Getränkevekauf dazu. Es gibt keine schulischen Inhalte (was Sinn der Sache ist), könnte also auch jede andere Discoveranstaltung sein. Schulfremde Jugendliche sollen an dem Abend keinen Zutritt haben. Deshalb ist das auch in der Woche und nicht am Wochenende. Es kommen natürlich trotzdem Jugendliche aus anderen Schulen, was immer wieder zu Problemen führt. Die Aufsichten können das auch nicht wirklich verhindern, denn wir sind eine große Schule und kein Lehrer kennt alle Schüler.
Kannst Du damit was anfangen?
Grüße, Lise
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Mensch Lise, das hört sich ja echt grausam an...
Zitat
als Veranstalter gilt unsere Schülerfirma
Was bitte ist denn eine "Schülerfirma"???? Ich kann mir höchstens vorstellen, dass dies eine "Innovation des Schülermitwirkungsrechts" darstellen soll... aber ich kann mir die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Schülergremiums nicht denken (und lasse hiermit unseren 'Experten à la Timm, alias, philosophus' etc. den Vortritt (ok, könnte jetzt googeln, bin aber zu müde )).Wie Heike nunmehr ohne rechtliche Kenntnisse, dir aber viel Glück wünschend,
Lea -
Wenn man schon so direkt angesprochen wird...
Schülerfirmen werden (an manchen Schulen) im Rahmen des Wirtschaftskunde-Unterrichts gegründet, um die Schüler Arbeitsabläufe und Strukturen von Firmen im Rahmen einer Übungsfirma erfahren zu lassen.
Die Schüler teilen sich auf in Geschäftsführung, Sekretariat, Einkauf, Verkauf, Marketing, Produktion... usw...Ob eine Disko-Veranstaltung pro Woche dabei einen pädagogisch sinnvollen Effekt hat, möchte ich jedoch bezweifeln. Besonders, wenn die Lehrer als unbezahlte Hilfskräfte dieser Firma zwangsverpflichtet werden......
Andere Frage an Lise: Um welche Schulart handelt es sich? Kannst du dein Profil etwas füllen? Dann können die Antworten auch präziser ausfallen.
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Hallo Lise,
dazu fallen mir zwei Punkte ein:
1. Die Schülerfirmen fallen in die Verantwortung der Schule. Somit müssen die Veranstaltungen auch Schulveranstaltungen sein. Die Idee dieser Schülerfirma finde ich übrigens im Gegensatz zu alias gut.
Im Rahmen der Proteste gegen die Deputatserhöhung in BW (Kollegien hatten da beschlossen, keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen mehr durchzuführen) hat das Kumi übrigens mitgeteilt, dass dieses Engagement keineswegs im Ermessensspielraum der Lehrer liegt (kann man am Schulgesetz auch nachvollziehen, aber das ist ein anderes Thema...).
2. Probleme habe ich mit dem erlaubten Alkoholkonsum. Prinzipiell habe ich nichts gegen Schulveranstaltungen mit Alkoholausschank. An meiner "Abischule", an der ich im Rahmen des Ehemaligenvereins immer noch sehr engagiert bin, hat dies lange Tradition. ABER: Alkohol gibts nur, wenn die erweiterte "Schulgemeinde" (also auch Eltern, Ehemalige, Lehrer) eingeladen ist,z.B. an Schul- und Abibällen, Sommernachtsfesten am Jahresende. Mit diesem altersmäßigen Mix ist auch eine Kontrolle und ein gewisses Niveau garantiert. An reinen Discoveranstaltungen für die Schüler gibt's keinen Alk. Ich finde es für die Kollegen nicht zumutbar und vertretbar, hier eine Aufssichtsfunktion auszüben. Wenn, dann nur auf freiwilliger Basis. Ich würde hier wirklich im Notfall den Rechtsweg (=Remonstrationsrecht) einschlagen!Gruß Timm
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Hallo,
Naja, es ist nicht eine Disko-Veranstaltung pro Woche, sondern 3 Veranstaltungen pro Jahr.
Früher waren die Aufsichten auch auf freiwilliger Basis, aber da haben sich immer die gleichen Kollegen von den Schülern breitschlagen lassen, Aufsichten zu führen und deshalb jetzt die neue Regelung.
Ich hätte auch nichts dagegen, Aufsicht zu führen, wenn die Veranstatung in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden würde und dann nach Hausordnung ohne Rauchen und ohne Alkohol. Dann sollte meinetwegen auch die Schülerfirma (danke, alias, für die Erläuterung ) ordentlich Gewinn dabei machen. Aber in dieser schmuddeligen und verqualmten Disco ...
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass meine Arbeitszeit bis nachts geht und ich da zur Verfügung stehen muss.
Übrigens: wer nicht kann oder will (Aufsicht bei der Disco machen), muss selbst für Ersatz sorgen. Ich stell mir vor, ich wache an dem Tag morgens auf und bin tatsächlich krank ... -
Zitat
Die Idee dieser Schülerfirma finde ich übrigens im Gegensatz zu alias gut.
Schülerfirmen an sich finde ich auch eine prima Idee.
Aber - es muss ja nicht gerade die Organisation einer Sauf-Disko während der Schulwoche sein, bei der nur der Discobetreiber Cash macht....
Lernen die Schüler dabei, wie man in Gaststätten bedient? Und wie Lohndumping funktioniert, wenn sie als kostenlose Hilfsarbeiter verwendet werden - und die Lehrer als kostenlose Türsteher und Security?
Schlau gedacht, nützlich für den Discobesitzer, aber wo liegt der pädagogische Nutzen? -
Zitat
Schülerfirmen an sich finde ich auch eine prima Idee.
Aber - es muss ja nicht gerade die Organisation einer Sauf-Disko während der Schulwoche sein, bei der nur der Discobetreiber Cash macht....
Lernen die Schüler dabei, wie man in Gaststätten bedient? Und wie Lohndumping funktioniert, wenn sie als kostenlose Hilfsarbeiter verwendet werden - und die Lehrer als kostenlose Türsteher und Security?
Schlau gedacht, nützlich für den Discobesitzer, aber wo liegt der pädagogische Nutzen?
Sorry alias - ich kenne dich eigentlich anders - aber deine polemische Art finde ich deutlich fehl am Platz, ebenso den pauschalen Vorwurf an die Schüler, eine Sauforgie zu organisieren.
Was die Schüler lernen? Könnte mir Folgendes vorstellen:
- Werbung, Gestaltung von Plakaten, einer Website und Flugblättern
- Dekoration (Mottoabend)
- Betriebswirtschaftliches Denken: Vertragsverhandlungen, Einnahme-/Überschussrechnungen
- rechtliche Bestimmungen (JÖSchG) -
Du hast m.W. Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Da würd ich mal googeln.
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Danke, Remus Lupin und Timm, das ist doch handfest und bloß gut, dass ich Nichtraucher bin.
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Zitat
Folgende Situation:
In regelmäßigen Abständen finden in einer Disco am Ort Discoveranstaltungen für unsere Schüler statt. Lehrer sollen nun zwangsverpflichtet werden, dort Aufsichten zu führen. Die Veranstaltungen dauern von 19 bis 01 Uhr. In der Disco darf natürlich geraucht und Alkohol konsumiert werden. Am nächsten Tag ist Unterricht. Es kann doch wohl nicht sein, dass man als Lehrer verpflichtet ist, sich der lauten Musik und dem Qualm auszusetzen. Außerdem finde ich es problematisch, wenn jeweils 2 Lehrer für die Sicherheit und das Verhalten von mehreren hundert Schülern verantwortlich sein sollen. Bin ich, wenn ich mich dann nach 1 Uhr morgens auf dem Nachhauseweg befinde, versichert.?Das war die Ausgangsbasis. Da verwende ich keine Polemik, sondern deutliche Worte.
Und für Schülerfirmen gibt es sicherlich geeignetere Betätigungsfelder, Anregungen findet man hier:
http://www.schuelerfirma.de/schuelerfirmen_liste.php3z.B.:
http://www.les.pf.bw.schule.de/schulalltag/les_bistro.html
Schüler bewirtschaften ein Bistro an der Schule:Zitat
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag
09:30 – 13:30 UhrFreitag
09:30 – 12:30 UhrAußerdem kann der Bistro–Raum in den folgenden Zeiten als Schüleraufenthaltsraum genutzt werden:
Montag bis Donnerstag
13:30 - 16:00 UhrIm Schüler-Bistro besteht striktes Rauchverbot !
Leistungsangebot
* Einfache kalte und warme Speisen
* Kalte Getränke (Automat) und warme Getränke (Kaffee, Tee, Capuccino)
* Bewirtung bei Sonderveranstaltungen der Schule
* Kulturelles Programm: Siehe Aushang in Halle EG im Gebäude A und TerminkalenderZwischen der Stadt Pforzheim und der Juniorenfirma besteht ein Pachtvertrag, der die Verpflichtungen gegenüber dem Schulträger regelt. Einkauf, Lagerbewirtschaftung, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing und Programmgestaltung sind reale Aufgaben, die das Bistro-Team bewältigt.
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