Hallo, könnt ihr mir weiterhelfen? Ich möchte mich nach dem Studium selbständig machen und nicht ins Referendariat gehen.
Wie darf man sich nennen? "Lehrer" ist man doch erst nach dem 2. Examen, oder? Oder ist man "Lehrer ohne Unterrichtsbefähigung"? Pädagoge? Examinierter Pädagoge?
Das 1. Examen ist doch ein Abschluss, oder?
Wichtig ist das Lehrer-Sein auch für die Rente. Da ich als selbständige Lehrerin "besonders schützungswürdig" sei und in die staatliche Rentenversicherung einzahlen müsste - was ich durch Selbständigkeit eigentlich umgehen will!!!
Ist es richtig, dass man nach dem 1. Examen seine Diss schreiben kann?
Danke schonmal für eure Antworten!
Liebe Güße, Gini