Änderung Lebenszeitverbeamtung in BW?

  • Hallo zusammen :) !


    Ich hatte vor zwei Tagen Besuch von einem ehemaligen "Mitreferendar" und der hat mir erzählt, dass sich der Vorgang für uns für die Lebenszeitverbeamtung geändert hätte. Nach ihm müsste kein Schulrat mehr unseren Unterricht besuchen und diesen benoten, sondern der Schulleiter müsste zwei Gutachten anfertigen. Hat man in beiden min. eine 2 wird man (bei gegebener Voraussetzung) vorzeitig verbeamtet. Naja, ich hab sämtliche Internetseiten durchgesucht und habe NIX dergleichen gefunden, daraufhin habe ich ihn wieder angerufen: er meinte, er hätte das offiziell gehört (bei seiner Verbeamtung auf Probe) ?(?(
    Nun ja, meinen Rektor muss ich nicht fragen, der is meist nicht auf dem aktuellen Stand *g* Hat irgendjemand von hier etwas gehört? Muss also ne ganz neue Regel sein und erst die nächsten Jahre gelten.


    Danke!


    Gruss, fabi :)

  • Ich hatte gerade meinen letzten Schulratsbesuch. Bei mir läuft / lief das so. Neun MOnate nach Dienstantritt habe ich den ersten Schulratsbesuch bekommen. Vorher war mein Rektor einige Male bei mir im Unterricht. Auf diese Besuche hat der Shculleiter ein Gutachten erstellt. Das habe ich schriftlich bekommen. Jetzt, Anfang meines zweiten Dienstjahres, hatte ich einen zweiten Besuch vom Schulrat. Vorher auch wieder vom Schulleiter. Jetzt hat mein Schulleiter bis Dezember Zeit, um ein zweites GUtachten zu erstellen. Das muss dann ans Oberschulamt. Dort wird entscheiden, ob ich vorzeitig verbeamtet werde. Das liegt auch an der Haushaltslage des Landes, aber vor allem an den Noten der GUtachten. DIe müssen 2 oder besser sein. Soweit weiß ich das sicher (Schulleiter). Vom Hörensagen weiß ich, dass auch die Note vom 2.StEx mitzählt. Auch die muss zwei oder besser gewesen sein, dass eine vorzeitige Verbeamtung möglich ist. Diese Info ist allerdings nciht sicher...


    ICh hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.


    Gruß, Barbara

  • Hallo,


    was heisst das genau eine vorzeitige Verbeamtung? Wo und wie ist es moeglich?

  • Fabienne: Ich bin auch in BW, bin in meinem zweiten Dienstjahr. Mein 2.Staatsexamen ist besser als 2,0. Im letzten Schuljahr war mein Rektor ein paar Mal da und hat ein Gutachten verfasst. Jetzt steht der Besuch der Schulrätin an, damit ich das zweite Gutachten (da muss der Rektor auch nochmal mit ran) bekommen und dann vorzeitig verbeamtet bin. Wie du auch habe ich schon von einigen Seiten gehört, dass dieser Besuch der Schulrätin nicht mehr unbedingt stattfindet, sondern evtl alles in die Hände der Schulleitung gelegt wird. Mein Schulleiter ist aber auf demselben Stand wie ich, d.h. er weiß nichts genaues und geht eigentlich davon aus, dass die Schulrätin zwischen den Herbstferien und Weihnachten in meinen Unterricht kommt.


    Gruß Annette

  • Hallo Fabienne,
    also ich kann das nur bestätigen, was dein ehemaliger Mitreferendar gesagt hat. Mir wurde zur Einstellung (1.09.04) genau das Gleiche gesagt. Das heißt aber, dass sich das nächstes Jahr entscheidet, ob überhaupt noch der Schulrat zum Unterrichtsbesuch kommt oder ob dies dem Schulleiter ganz überlassen wird (Steht noch nicht 100% fest).
    Ich habe in zwei Wochen eine Einladung im Schulamt wegen diesem Thema. Sollte ich noch etwas genaueres erfahren, werde ich es dir schreiben,ok?
    Gruß Dascho


  • das gleiche sagt mein rektor momentan, der sich auf den schulrat persönlich bezieht, was mir zum glück lieber ist.


    lg
    dani

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