Gibt es einen Hausaufgabenerlass in Baden-Württemberg?

  • Hallo liebe baden-württembergischen Lehrerinnen und Lehrer,


    ich habe gerade erfolglos versucht auf Landesbildungsserver, Kultusm-Website und LEU-Seite einen "Hausaufgabenerlass" zu finden. Konkret suche ich einen Erlass, der die zusätzliche häusliche Wochenarbeitszeit von Schülerinnen und Schülern festschreibt.


    Grund ist, dass ich die für meine Diplom-Empirie erhaltenen Daten ("Wieviel Zeit hast du außerhalb des Unterrichts insgesamt für das Projekt aufgewendet") der zulässigen Hausaufgaben-Wochenarbeitszeit von Schülern in BaWü gegenüberstellen möchte. Falls es die gibt, in einem Erlass oder so! Im Schulgesetz steht dazu nichts.


    Könnt ihr mir weiterhelfen?
    Danke & viele Grüße,
    das_kaddl

  • Ausführungen dazu findest du im Notenerlass. Für dich relevant:
    §10 (3)

    Zitat

    Die näheren Einzelheiten hat die Gesamtehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz zu regeln, insbesondere den zeitlichen Umfang sowie die Anfertigung von Hausaufgaben übers Wochenende und über Feiertage.


    Gruß


    Timm

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Hallo Timm,


    einen "Notenerlass" finde ich nicht auf der Website des KM.
    Kannst du mir den vollständigen Titel, evt. auch mit Download-Link, nennen? Hintergrund ist, dass ich ihn, wenn ich ihn verwende, in die Quellen/Literaturliste einfügen muss.


    Merci,
    das_kaddl.

  • Tja, downloaden is nicht. Habe aus anderem Grund nämlich auch schon vergeblich die aktuelle Version gesucht. Hab sie aus dem GEW Handbuch, in dem alle wichtigen Erlasse, Verordnungen und Gesetze für die Schule abgedruckt sind.


    Genauer Titel der Verordnung:
    Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung; Verordnung vom 5.Mai 1983 (K.u.U. S.449/1983); zuletzt geändert 16.6.1999 (K.u.U.S.126/1999)


    Es gibt inzwischen eine aktuellere Version, in der aber nur der Paragraf zu den Klassenarbeiten geändert worden ist, um gleichwertige Schülerleistungen zuzulassen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Das GEW-.Jahrbuch bekommst du beim Süddeutschen Pädagogischen Verlag
    http://www.spv-lb.de


    GEW-Mitglieder zahlen 9,50€, Nichtmitglieder 19,50€ für beinahe 1000 Seiten aktuelles Schulrecht Ba-Wü. Das Jahrbuch wird - nomen est omen- jedes Jahr neu überarbeitet.


    Dort findest du folgende Infos zu Hausaufgaben:
    Schulgesetz §47, Abs.5 Nr. 2 legt die Zuständigkeit der Schulkonferenz fest


    Notenbildungsverordnung §10 Hausaufgaben:
    ".....
    (2) (...) Die Hausaufgaben (...) sind so zu stellen, dass sie der Schüler ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit erledigen kann.
    ........"


    Das Jahrbuch sollte eigentlich in jeder gut sortierten Lehrerbücherei stehen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

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