Hallo!
Ich habe heute eingehend das GEW-Jahrbuch gewälzt, aber kein Gesetzt gefunden, was irgendwie meine Frage beantwortet hätte, deshalb frage ich einfach mal was ihr dazu meint. Vielleicht kennt sich ja von euch jemand aus.
Mein Mann und ich denken zur Zeit über ein Baby nach. Da wir immer sehr weit vorausplanen haben wir uns natürlich auch über die anschließende Elternzeit schon unsere Gedanken gemacht. Ich möchte gerne nach dem Mutterschutz gleich wieder anfangen, allerdings mit weniger Stunden. Da haben wir sofort zwei Schlagworte gefunden: Teilzeit und unterhälftige Teilzeit.
Im Zusammenhang damit schreibt das OSA Stuttgart hier
http://www.oberschulamt-stuttg…tung/erziehungsurlaub.pdf ,
dass man bei unterhälftiger Teilzeit die Ansprüche verliert wieder an die gleiche Schule wie zuvor zu kommen, wenn man aber nur "normale" Teilzeit, also mehr als die Hälfte eines vollen Deputats, dann verliert man diesen Anspruch nicht.
Leider haben wir kein Gesetz gefunden, dass diese Aussage untermauern würde.
Im Gegenteil, im LBG §36,37 steht sogar, dass man jederzeit auf eine gleichwertige Stelle gesetzt werden kann.
Da es mir sehr wichtig ist, dass ich an meiner jetzigen Schule bleiben kann, wollte ich einfach mal hören ob ihr zu dem Thema was Genaueres wisst.
Viele Grüße, Barbara