Hallo Ihr,
angesichts meines nicht allzu guten Examensdurchschnitts mach ich mir Sorgen meine Zukunft betreffend.
In Bayern (und ich nehme stark an, in den anderen Bundesländern auch) gibt es eine Warteliste, auf die man kommt, wenn der Schnitt besser ist als 3,5, aber nicht so gut, dass man sofort eine Stelle erhält. Man bekommt für jedes Wartejahr einen Bonus von 0,06, dh. man rutscht auf der Liste ein klein wenig hoch. Allerdings kann man maximal für fünf Jahre auf dieser Liste bleiben.
Und was passiert dann??? Auf der Info-Seite des Kumis steht ausdrücklich, dass eine Wartelistenposition kein Anrecht auf eine Stelle verleiht.
Ist man dann nach den fünf Jahren arbeitslos oder darf man sich nur noch mit Poolstellen und Jahresverträgen zufrieden geben oder muss man sich gar ganz was anderes suchen?
Ich wäre froh, wenn jemand von euch da Licht ins Dunkel bringen könnte.
Verwirrte Grüße,
Hermine