Du beurteilst das aus der SEK II-Sicht. Ich beurteile das aus der Sicht des Klassenlehrers einer Hauptschul-Abschlussklasse, der den Job mehr als 30 Jahre macht - und in Zeugnissen SELTENST eine 5 in Religion notieren musste - in einer Abschlussklasse noch nie.
Das zeigt eindrucksvoll, wie schlecht die Leistungen der Schülerin waren.
ZitatDa hat man als Kollege (bei gutem Willen) durchaus Möglichkeiten, Leistungsnachweise einzufordern, die einen "noch ausreichenden Glauben" bescheinigen.
Die Schülerin hatte ein gesamtes Schuljahr Zeit, Leistungsnachweise zu erbringen. Du schreibst an anderer Stelle, es ginge auch um das Verhalten der Schülerin. Ich weiß ja nicht, wie dieses Verhalten konkret aussah, aber wer sich in meinem Unterricht durchgehend verhält wie die sprichwörtliche "offene Hose" und mir signalisiert, er hätte keinerlei Interesse an meinem Fach und seinen Inhalten, erbringt dann eben keine ausreichende Leistung mehr.
ZitatDiesen hat er der Schülerin sicherlich ausgetrieben. Eine weitere Kandidatin für den Kirchenaustritt.
Die Aufgabe eines Religionslehrers ist, Leistungen zu bewerten. Nicht, barmherzig "Gnaden-Vieren" zu verteilen.