"Pädagogisches Runden" - Zeugnisnoten erstellen

  • Eine glatte 4 ist ausreichend. Schlechtere Bewertungen nicht.

    Damit kämst du in Baden-Württemberg nicht weit. Selbst die 4,5 des Kollegen in Chemie und meine 4,7 in Mathe mussten wir zusätzlich begründen, warum wir keine 4 im Zeugnis geben wollten. Und bei 4,1 und 5 im Zeugnis hätten schon SL und Kollegen kein Verständnis. Die Zeugnisnote 5 für 4,5 wurde dann vor Gericht kassiert.

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  • Eine glatte 4 ist ausreichend. Schlechtere Bewertungen nicht.

    Und doch ist i.d.R. bei überwiegend ausreichenden Leistungen und nur wenigen mangelhaften Leistungen insgesamt noch das Urteil "ausreichend" zu fällen. Kris24 weist vollkommen zurecht darauf hin, dass anderweitige Entscheidungen im Zweifelsfall vor Gericht kaum Bestand haben dürften, es sei denn es kommen belastbare Argumentationen dazu, warum die Gesamtleistung insgesamt mangelhaft war.

  • Und doch ist i.d.R. bei überwiegend ausreichenden Leistungen und nur wenigen mangelhaften Leistungen insgesamt noch das Urteil "ausreichend" zu fällen. Kris24 weist vollkommen zurecht darauf hin, dass anderweitige Entscheidungen im Zweifelsfall vor Gericht kaum Bestand haben dürften, es sei denn es kommen belastbare Argumentationen dazu, warum die Gesamtleistung insgesamt mangelhaft war.

    Mangelhaft bedeutet, dass es erhebliche Mängel gibt. Wenn diese in einzelnen Leistungen aufgetreten sind, ist zu überprüfen, am sie am Ende noch bestehen und ob sie in der Gesamtschau immernoch erheblich sind. Bei einem mangelhaften Ausrutscher vielleicht nicht. In anderen Konstellationen sehr wohl.


    Womöglich gab es auch ungenügende Leistungen, die „rechnerisch“ durch bessere Noten ausgeglichen werden zu können scheinen. Ungenügend bedeutet aber, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit zu beheben sind. Da ist die Annahme, dass diese zum Jahresende verdunstet sein könnten, schon gewagt.


    Aber solche Abwägungen trifft man halt. Mich stört es nur, wenn jemand ganz furchtbar genau rechnen will, am liebsten auf sieben Nachkommastellen, und wenn einem die errechnete Zahl nicht passt, wird grob gerundet.


    Bei der Prüfung zum zweiten Staatsexamen wurde mir übrigens erläutert, dass wir mit 4,0 bestanden hätten. Mit 4,1 nicht. Dort wird tatsächlich zur Ermittlung der Gesamtqualifikation errechnet und dnn auch dieses Rechenergebnis zu Grunde gelegt.


    Produziert jemand im Abitur überall 05 Punkte, aber an nur einer Stelle nur 04 Punkte (entspricht in etwas 4,3), ist sie durchgefallen oder nicht zugelassen. Überwiegend ausreichend?


    An den Stellen, wo tatsächlich nach PO gerechnet wird, wird das Ergebnis entsprechend genau genommen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mag sein. Sind denn dort auch die 04 Punkte in der gymansialen Oberstufe kein Defizit?

    Doch, aber Kursstufe und Sek. Ì werden verschieden betrachtet (man bleibt ja während der Kursstufe nicht gleich sitzen).


    (Und man darf ja bis zu 8 (oder mehr je nach Anzahl der belegten Kurse) Unterkurse haben. Und auch da wurde ich schon in der Notenkonferenz gefragt, ob meine 4 Punkte glatt sind oder evtl. doch fast 5.)

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  • Mangelhaft bedeutet, dass es erhebliche Mängel gibt. Wenn diese in einzelnen Leistungen aufgetreten sind, ist zu überprüfen, am sie am Ende noch bestehen und ob sie in der Gesamtschau immernoch erheblich sind. Bei einem mangelhaften Ausrutscher vielleicht nicht. In anderen Konstellationen sehr wohl.


    Womöglich gab es auch ungenügende Leistungen, die „rechnerisch“ durch bessere Noten ausgeglichen werden zu können scheinen. Ungenügend bedeutet aber, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit zu beheben sind. Da ist die Annahme, dass diese zum Jahresende verdunstet sein könnten, schon gewagt.


    Aber solche Abwägungen trifft man halt. Mich stört es nur, wenn jemand ganz furchtbar genau rechnen will, am liebsten auf sieben Nachkommastellen, und wenn einem die errechnete Zahl nicht passt, wird grob gerundet.

    Nichts anderes schreibe ich ja auch, insofern liegen wir doch da beieinander. Ich fand den Hinweis, dass eine "rechnerische" 4,1 nicht mehr ausreichend sei im Zusammenhang mit dem beschriebenen Sek I - Fall nur für wenig zielführend. Dass in der Sek II mit einer anderen Notenskala gearbeitet wird und ein "schwach ausreichend" nicht mehr "ausreichend" ist, ist ebenfalls klar. Darum ging es aber nicht.

  • Dass in der Sek II mit einer anderen Notenskala gearbeitet wird und ein "schwach ausreichend" nicht mehr "ausreichend" ist, ist ebenfalls klar. Darum ging es aber nicht.

    Ebend. In der gymnasialen Oberstufe gibt es diese Zwischenstufen. In der Sek I denkt man sich die aus.


    Ich habe noch nie so etwas wie „4-“ auf eine Klassenarbeit geschrieben. Entweder es reicht aus (4) oder nicht (5).

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ebend. In der gymnasialen Oberstufe gibt es diese Zwischenstufen. In der Sek I denkt man sich die aus.


    Ich habe noch nie so etwas wie „4-“ auf eine Klassenarbeit geschrieben. Entweder es reicht aus (4) oder nicht (5).

    Das ist aber wieder bundeslandspezifisch. Davon hatten wir es auch schon.

    In BW werden in der Sek. 1 (und in der Primarstufe) Klassenarbeiten in Viertelnotenschritten bewertet: 1, 1-, 1-2, 2+, 2, 2-, 2-3 usw.

  • Das ist aber wieder bundeslandspezifisch. Davon hatten wir es auch schon.

    In BW werden in der Sek. 1 (und in der Primarstufe) Klassenarbeiten in Viertelnotenschritten bewertet: 1, 1-, 1-2, 2+, 2, 2-, 2-3 usw.

    Das ist auch in der Grundschule schon so. Selbst im Halbjahreszeugnis der Klassen 3 und 4 erscheinen Viertelnoten. In den weiterführenden Schulen bei den Halbjahreszeugnissen auch.

  • Ich sage meinen Klassen immer, dass man dann, wenn man rechnerisch z.B. auf 2,5 steht, eben nicht automatisch die 3 bekommt, obwohl ab 5 mathematisch aufgerundet wird. Ganz abgsehen von der Sinnhaftigkeit der Bildung des Durchschnitts.

    Wöre das so, bekäme man dann, wenn man "genau zwischen 2 Noten steht", immer die schlechtere Note. Und in Q1/Q2 automatisch die bessere.

    Dafür haben wir in NRW den Entscheidungsspielraum.

    Sehen eigentlich auch immer alle ein.

  • Ich habe es einmal vor vielen Jahren bei einem Fachkollegen mitbekommen, er rief mich in den Sommerferien an und bat um Rat. Er musste letztendlich die Note zurück nehmen und die bessere geben, weil er im Nebenfach nur 2 Klassenarbeiten geschrieben hatte (in Baden-Württemberg in Nebenfächern freiwillig, aber, die ich kenne, lassen zwischen 2 und 4 schreiben, dadurch kam eine 4,5 zustande) und die mündlichen Noten ohne Datum notiert hatte (das reichte damals nicht, die Eltern klagten sich durch). Ich bin seitdem sehr vorsichtig, einer unangenehmen Mutter (ich habe es zum Glück nach 4 Wochen bemerkt) konnte ich 19 Noten mit Datum und Stichworten warum zu ihrem faulen (und nicht so intelligenten Sohn) nennen, sie gab einen Einspruch sofort auf.

    Wow, interessant. Darf ich fragen, was das für Notizen sind? Also zb konrekt die Frage, die der S nicht beantworten konnte?


    Ich notiere mir bei mündlichen Noten zwar indirekt das Datum, aber extra Notizen dazu hab ich nicht gemacht und von anderen noch nie gehört. Aber ich bin wie gesagt erst mit dem Ref fertig.

  • Wow, interessant. Darf ich fragen, was das für Notizen sind? Also zb konrekt die Frage, die der S nicht beantworten konnte?


    Ich notiere mir bei mündlichen Noten zwar indirekt das Datum, aber extra Notizen dazu hab ich nicht gemacht und von anderen noch nie gehört. Aber ich bin wie gesagt erst mit dem Ref fertig.

    Ich notiere mir normalerweise auch keine Stichworte, sollte man aber (bei schlechten Schülern) vermutlich tun. Diese Mutter fiel aber bereits Anfang des Schuljahres auf, weil sie alle Noten hinterfragte. Sie hätte am Ende die Zeugnisnote 5 nie akzeptiert, sie fing das Telefongespräch entsprechend an (es gäbe ja nur 3 Klassenarbeitsnoten, die 4. hatte ihr Sohn unterschlagen). Ich konnte ihr 19 Noten mit Datum und Stichworten, z. B. was ihr Sohn geantwortet hat, nennen. Sie brach das Gespräch ab und akzeptierte die Note.


    Letztendlich muss ich als Lehrer die Note vor Gericht beweisen können und da kann ich nicht mit Gefühl argumentieren. Stichworte beruhigen mich sehr. Ich möchte keine Note zurück nehmen müssen.

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  • Ich notiere mir normalerweise auch keine Stichworte, sollte man aber (bei schlechten Schülern) vermutlich tun. Diese Mutter fiel aber bereits Anfang des Schuljahres auf, weil sie alle Noten hinterfragte. Sie hätte am Ende die Zeugnisnote 5 nie akzeptiert, sie fing das Telefongespräch entsprechend an (es gäbe ja nur 3 Klassenarbeitsnoten, die 4. hatte ihr Sohn unterschlagen). Ich konnte ihr 19 Noten mit Datum und Stichworten, z. B. was ihr Sohn geantwortet hat, nennen. Sie brach das Gespräch ab und akzeptierte die Note.


    Letztendlich muss ich als Lehrer die Note vor Gericht beweisen können und da kann ich nicht mit Gefühl argumentieren. Stichworte beruhigen mich sehr. Ich möchte keine Note zurück nehmen müssen.

    Beim Schülertypus "schwierig" mache ich mir auch von Anfang an solche Notizen. Habe sie entsprechend auch schon vorgelesen bei der Begründung der sonstigen Mitarbeit, weil man sich mal wieder viel "besser" fand.

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