In NRW kann man seine Ordnungsgruppe verbessern, indem man eine befristete Vertretnugstätigkeit annimmt.
Die Höhe der Ordnungsgruppen-Verbesserung richtet sich dabei an der Anzahl geleister Stunden.
Und da genau liegt meine Frage. Wie berechne ich diese Stunden. Sind das die Vertretungsstunden oder die tatsächlich unterrichteten Stunden (also bspw. ohne Ferien)?
Wenn ich also einen Vertretungsvertrag über 20 Std/Woche habe - kann ich dann einfach die Wochenanzahl des Vertrages mal 20 rechnen oder muss ich die tatsächlich unterrichteten Stunden nachhalten?
Daniela