Hallo!
Wird man in Baden-Württemberg auch vor der Zuweisung zur ersten Stelle, also am Ende des Referendariats aber noch vor der Verbeamtung auf Lebenszeit, noch mal amtsärztlich untersucht?
Mein Problem ist Übergewicht. Vor der Untersuchung vor Refbeginn hatte ich extra 20 kg abgenommen (das war meine erste und einzige Diät, da ich mich normalerweise sehr wohl fühle und gesund bin), so dass die Ärztin zwar meinte, ich solle auf mein Gewicht achten, aber das wäre schon noch okay. Ich solle aber aufpassen, dass ich bei der Verbeamtung auf Lebenszeit nicht noch wesentlich mehr wiege.
In all dem Stress habe ich aber auch alles wieder zugenommen. Ich dachte aber, die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ja erst in frühestens zwei Jahren oder so akut...
Naja, jetzt meinte heute eine Kollegin, dass es ja um ne Neueinstellung geht - momentan bin ich als Referendarin noch Beamtin auf Widerruf, bei Berufsbeginn als Assessorin wäre ich Beamtin auf Probe. Außerdem ist man in Ba-Wü ja während der Sommerferien arbeitslos und aus dem Beamtenstatus entlassen. Heißt das, dass mir nun doch wieder eine Untersuchung ins HAus steht? Die könnte dann in wenigen Tagen bis maximal Wochen sein, denn ich weiß inoffiziell schon, dass ich eine Stelle bekomme...
Bin gerade völlig verzweifelt, denn ich kann doch nicht in zwei Wochen 20 kg abnehmen.
Und ja, ich finde die Ab- und Zunehmerei auch völlig beschissen, mache es auch normalerweise nie, aber mein momentanes Gewicht scheint halt mein "normales" zu sein. Bloß deshalb wollte ich aber keine Verbeamtung riskieren...
Wer kann mir helfen?
Untersuchung gleich jetzt oder erst wieder bei der lebenslangen Verbeamtung???
Danke schon mal,
verzweifelte Grüße,
Claire
Sehr wichtig - amtsärztliche Untersuchung ...
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Herzlich willkommen im Forum!
Ich verschieb den Beitrag mal in die Rubrik "allgemein".
Übrigens: es gibt diverse Amtsarzt-threads hier, in die diese Anfrage gut gepasst hätte.gruß, ph.
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Wenn die Amtsärztin keinen Vermerk in deine Akte gemacht hat, gibt es eigentlich keine weitere Untersuchung. Es ist ausdrücklich bestimmt, dass nach der Untersuchung zur Anstellung auf Widerruf (bzw. auf Probe) keine weitere Untersuchung vor der Anstellung auf Probe (bzw. auf Lebenszeit) zu erfolgen hat, es sei denn, das Beamtenverhältnis wäre länger als ein Jahr unterbrochen oder es lägen konkrete Anhaltspunkte vor.
Wenn du sicher gehen willst, müsstest du also Akteneinsicht nehmen, weil meines Wissens die Amtsärzte nicht immer verlauten lassen, was sie da eintragen...Bitte nicht böse sein (hatte selber bis vor 4 Jahren knapp 25kg zu viel), aber der Staat ist verpflichtet, dich als Beamten lebenslang zu alimentieren, da kann er auch bei der Einstellung voraussetzen, dass man keine sichtbaren gesundheitlichen Risiken mitbringt. Du wirst ja auf jedenfall im Angestelltenstatus übernommen und kannst dich auch später nachuntersuchen lassen, um die Verbeamtung zu erreichen!
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@ namenlose: Mir ist nicht ganz klar, warum du das an mich gerichtest anfügst, claire und ich kommen schließlich beide aus B-W. Wäre doch eher ohne das "@timm" für die Allgemeinheit interessant...
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Vielen Dank schon mal!
Wenn das mit der Stelle auf jeden Fall - wenn auch vielleicht im Angestelltenstatus - klappt, bin ich ja schon mal beruhigt. Leider hört man gelegentlich auch von Fällen, wo es aufgrund des Übergewichts zu gravierenden Problemen kam.
Wenn du, Timm, Recht hast, müsste ich ja momentan um eine weitere Untersuchung herumkommen *hoff*. Dass es vor der Verbeamtung auf Lebenszeit IN JEDEM FALL, also bei allen Personen, noch mal eine Untersuchung gibt, hat mir die Ärztin aber deutlich gesagt. Schon seltsam, dass da nicht einmal innerhalb eines Bundeslandes ein einheitliches Verfahren vorliegt.
Ich warte einfach mal ab, was passiert und lasse die Stress-Schokolade weg (gar nicht so einfach am Tag vor den mündlichen Prüfungen ) und futtere Rohkost und Gemüsesuppe...
Ich hoffe, dass das hiesige Gesundheitsamt da keine so absoluten Kilogrenzen hat und jedes Gramm weniger meine Chancen vergrößert, problemlos durchzukommen. Da ich ansonsten topfit und gesund bin und noch nie Probleme wegen meines Gewichts hatte, mich in meiner Haut wohl fühle, sich das Gewicht auch immer wieder (auch nach zwei Geburten) in etwa auf dem gleichen Level einpendelt, lehne ich Diäten eigentlich ab. Essstörungen und Jo-Jo-Effekte würde ich mir gern ersparen. Aber eine kurzfristige Schocktherapie (momentan) und dann ne langfristigere Rohkost-statt-Schokoladen-Umstellung bringt ja vielleicht auch schon was...
Grüße,
Claire -
hallo claire,
da ich in nrw wohne/arbeite, kann ich dir zu b-w nicht viel sagen. kann mich aber sehr gut an die vereidigung erinnern, bei der um mich herum einige kolleginnen saßen, die ganz bestimmt kein "normalgewicht" hatten (kann ja trotzdem ihr wohlfühlgewicht gewesen sein...). da sie beim eid auch alle die hand gehoben haben, muss es bei ihnen wohl geklappt haben...
drücke dir die däumchen,
grundschullehrerin -
Timm:
ich hatte auf dich geantwortet, weil aus deinem beitrag nicht hervorgegangen ist, dass du aus bawü kommst, dein profil hab ich erst jetzt genau gelesen.
wobei sich mir da eine andere frage stellt: ich bin zwar nicht in bawü, war aber dort beim gesundheitsamt vorm ref, da mein wohnsitz dort lag. damals war man bezüglich des gewichts sehr pingelig und hat selbst mir (1,68 m und damals 55 kg) nahegelgt nicht weiter zuzunehmen, da ich schnell im sehr kritischen bereich wäre und das die verbeamtung verhindern würde. -
Hallo,
Zitat
damals war man bezüglich des gewichts sehr pingelig und hat selbst mir (1,68 m und damals 55 kg) nahegelgt nicht weiter zuzunehmen, da ich schnell im sehr kritischen bereich wäre und das die verbeamtung verhindern würde.Aber 55 kg bei 1,68 m ist doch absolutes Idealgewicht!!! Oder?
Liebe Grüße,
Carla-Emilia -
Ich kenne dieses Problem zur Genüge. Im Saarland hat eine SOpädlehrerin vor Gericht geklagt mit 40 kg Übergewicht und das Gericht hat ihr Recht gegeben. Übergewicht ohne gesundheitliche Risiken ist kein ABLEHNUNGSGRUND. Das ist anfechtbar. Nähere Infos erhälst du beim Verwaltungsgericht der Stadt Saarlouis. Der Fall war bei uns in der Zeitung (6.2.04) und im Aktuellen Bericht desselben Tages (6.2.04)!
Bei Bedarf bitte dorthin wenden!
Im Übrigen: Klar, der Staat alimentiert dich dein Leben lang, aber nach der Verbeamtung auf Lebenszeit kannst du dich gehen lassen, wie du willst, ich spreche jetzt mal mit den Worten: Saufen, Fresse, Rauchen usw. Das ist schon sehr krass, oder? -
Die Ausführungen zu den Einstellungsuntersuchungen stammen aus dem GEW-Handbuch, das eigentlich auch bei den Behörden in BW bei Zweifelsfällen herangezogen wird.Auch ein guter Freund von mir wurde nicht mehr vor der Lebenszeitverbeamtung untersucht. Bist du sicher Claire, dass deine Info stimmt?
Neben mir sitzt eine Kollegin, die leicht übergewichtig ist: Sie wurde nur als Angestellte übernommen!!!
Da die Verbeamtung ja auf Lebenszeit erfolgt liegt es an der Natur der Sache, dass man anschließende Verhaltensänderungen nicht mehr verfolgen kann. Da bleibt den Behörden halt nur die Möglichkeit, die Latte am Anfang etwas höher anzulegen...
Zum Thema Sozialgerichtsentscheid: Zum einen gilt der nur für das Saarland und zum anderen müsste trotzdem noch der Einzelfall betrachtet werden. Da sollte man sich keine falschen Hoffnungen machen!!!
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Hallo Timm
Interessant war vor allem, dass die SOpädlehrerin angefleht wurde ins Saarland zu kommen, da hier händeringend Sonderschullehrer gesucht werden. Probieren sollte man es auf jeden Fall. Mehr als ablehnen können sie nicht.
Gruß Waschi
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