Elternunterschrift unter Klassenarbeiten verboten!

  • Hi Leute,


    habe jüngst erfahren, dass meine Praxis, sich durch die Eltern der Unter- und Mittelstufe die Kenntnisnahme von schriftlichen Noten routinemäßig durch Unterschrift bestätigen zu lassen, offiziell durch ein Gerichtsurteil verboten ist - die pauschale Regelung ist deshalb unzulässig, weil damit Kinder in ausweglos erscheinende, unzumutbare Siuationen gebracht werden könnten. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich... soweit der Stand einer gute informierten Kollegin.


    Weiß jemand den genauen Wortlaut bzw. eine verbindliche Regelung für NRW? Kommt man da mit eine jeweils individuell vereinbarten Regelung heraus, oder wie? Viele Kollegen bei mir setzen sich über das Urteil hinweg und ich werd's fürs erste auch noch tun, aber würde doch gern um den Hintergrund wissen. Wer von euch kennt bzw. befolgt dieses Urteil, und welches Verfahren fahrt ihr dann?


    Grüße,
    JJ

  • Ich lass die Mathe-Klassenarbeiten auch unterschreiben --> spätestens im Zeugnis sehen die Eltern die Noten eh, da sie dieses auf jeden Fall unterschreiben müssen. Und wenn sie zuvor schon Teilnoten erfahren (die sie meist - ohne Unterschrift - sonst nicht erfahren würden) wissen sie erstens ungefähr, welche Note wohl im Zeugnis steht un zweitens könnten sie eventuell noch etwas Hilfestellung geben.


    Ich hab moch zu Beginn des Schuljahrs an meiner Schule erkundigt, dort wurde mir gesagt, dass das Unterschreiben lassen einer KA in Ordnung ist, wenn die Eltern dies wünschen.


    Liebe Grüsse, Fabi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Justus,
    hab auf die Schnelle Folgendes gefunden:



    Wir in der Grundschule lassen uns alle schriftlichen Arbeiten per Unterschrift gegenzeichnen. Auch alle Briefe mit Terminangaben, Beiträgen für Ausflüge, Anschaffung von Material etc. müssen 'zur Kenntnis genommen' werden.
    Vielleicht gibt es in den höheren Klassen andere Regelungen. Aber gehört das nicht zur Informationspflicht der Eltern???


    strucki

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Hi Strucki,
    ja genau wie du dachte ich ja bisher auch und habe dementsprechend gehandelt, und die Erzählung von dem Urteil hat mich überrascht - es ist übrigens nicht ganz neu, sondern schon drei, vier Jahre alt. Einige meiner Kollegen - die Sache kam auf einer Erprobungsstufenkonferenz zur Sprache - waren ebenso überrascht wie ich, andere wussten bereits davon; leider hatte aber keiner eine genau Quelle parat.
    Grüße,
    JJ

  • Zitat

    "Wenn gefordert wird, dass die Eltern die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift bestätigen, bestehen dagegen keine Bedenken."§9 Abs.3


    so wurde mir das auch erklärt....

  • Hallo Justus,


    ich konnte das Urteil bisher nicht online finden. Kannst du nochmal nachfragen, von welchem Gericht das Urteil stammte und aus welchem Jahr genau?


    Möglicherweise ist das Urteil von irgendeinem normalen Verwaltungsgericht, in dem Fall hat es ja keine Allgemeingültigkeit oder es ist nicht rechtskräftig geworden...

  • ...ich werde nochmal nachfragen, wenn sie wieder da ist - habe mich im Netz nämlich auch schon halbtot gesucht....
    JJ

  • Ich weiß der Thread ist alt, aber gibt es nun ein solches Urteil?

    Keine Ahnung. Obwohl Verwaltungsgerichte schon so manche Absurdität produziert haben, klingt mir das hier nach einer Jucca-Palmen-Geschichte. Typisches Lehrergerücht -- ähnlich den zwei Wochen Korrekturzeit in der Sek I.


    L. A

  • Dieser Mythos kursierte bei uns in der Schule auch. Ich hatte vor 1-2 Jahren Gelegenheit, einen Juristen vom RP zu fragen: Es gebe keine rechtlichen Bedenken, die Unterschrift der Eltern unter Arbeiten einzufordern.

  • Sie sollen zur Kenntnis genommen werden, Frau Sommer.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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